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Hilfe wegen Einzug zum Bund


Stofftiger

Empfohlene Beiträge

und zwar folgendes:

ich war in der 12. klasse und wurde gemustert aber zurückgestelt (da ich ja erst ein jahr später abitur mache) dann habe ich die 12 wiederholt und auch beim bund bescheid gegeben.

jetzt bin ich in der 13 hab auch da dem bund wieder eine schulbescheinigung vorgelegt (da ich ja im märz abi mache)

jetzt habe ich letzte woche vom ZDF eine zusage über einen ausbildungsplatz bekommen und heute einen brief vom Bund erhalten das ich am 1.4.2009 eingezogen werde, bzw spätestens am 1.7.2009.

jedoch beginnt meine ausbildung am 1.9.2009...

und in dem schreiben stand drin das ich meinem arbeitgeber diesbezüglich bescheid geben soll.

jetzt habe ich einen brief an das kreiswehrersatzamt geschickt mit einer kopie der zusage und der bitte mich zurückzustellen.

hat da einer erfahrungen oder tips was ich noch machen kann?

mfg

stofftiger

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Kann dir der Betrieb vielleicht so ne "Unabdingbarkeit" ausstellen?

Für eine Person, die noch garnicht in dem Betrieb arbeitet und dort erst eine Ausbildung beginnen soll? Ich glaube nicht.

Und hier noch der Link zur Rückstellung - WPflG - Einzelnorm

Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor, wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Also mach dir kein Stress - du wirst zurückgestellt bis zum Ende deiner Ausbildung.

Bearbeitet von bigvic
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Naja, streng genommen hat Stofftiger seine Ausbildung noch nicht begonnen. Von daher wäre ich mir mit der 100%igen Rückstellung nicht so sicher. Aber wenn's der Sachbearbeiter bei deinem Kreiswehrersatzamt nicht allzu genau nimmt, sollte das eigentlich kein Problem sein. Drück dir auf alle Fälle die Daumen.

BTW verschicken die jetzt schon die Briefe für Q2 und Q3 2009? :eek

Hoffentlich bekomme ich nix - meine Rückstellung endet mit Q2. Bin beim Kreiswehrersatzamt Kaiserslautern...

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Naja, streng genommen hat Stofftiger seine Ausbildung noch nicht begonnen. Von daher wäre ich mir mit der 100%igen Rückstellung nicht so sicher.

Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, ... wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen ... die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Ich weiss nicht, was es da "streng genommen" einer Rückstellung im Weg sein sollte? :confused:

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Wenn du einen Ausbildungsvertrag hast, dann steht der Rückstellung definitv nichts im Weg. Bitte doch einfach deinen Betrieb darum, dir den Vertrag (falls du ihn nicht schon hast) möglichst Zeitnah zuzustellen und verweise dabei ruhig auf deinen Einzugstermin.

Der Rückstellungsantrag ist völlig formlos und kann auch 1 bis 2 Wochen vor dem Einzugstermin noch eingereicht werden. Du erhältst in der Regel innerhalb von 3-5 Tagen darüber bescheid.

Ansonsten geht du am Tag deines Dienstantritts direkt ins Büro und informierst dort direkt über deinen Ausbildungsvertrag (hingehen musst du allerdings schon). Viele (gerade Verweigerer) kommen am ersten Tag an und haben nichtmal eine Tasche dabei. Sie können dann auch nach ner halben Stunde wieder gehen.

Eine Rückstellung aufgrund einer Erstausbildung wird NIE abgelehnt.

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Kann dir der Betrieb vielleicht so ne "Unabdingbarkeit" ausstellen?

Dazu will ich noch kurz etwas sagen: Diese Unabkömmlichkeit wird nicht jedem attestiert. Einem solchen Antrag muss die IHK und die örtliche Agentur für Arbeit zustimmen. Zum einen muss der Betrieb glaubhaft machen das deinen Job auf gar keinen Fall jemand anders machen kann, sowie das man dich derzeit nicht mit einem anderen Arbeitnehmer ersetzen kann. Das muss die IHK und die AfA bestätigen. Ich hatte das _nach_ meine Ausbildung. Da muss man sich als Firma schon auf die Hinterbeine stellen und gute Argumente liefern.

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  • 2 Wochen später...

Du solltest Dir aber auch rechtzeitig gedanken machen was nach Deiner Ausbildung passieren wird. In drei Jahren- sobald die Ausbildung abgeschlossen ist - wird Dich der Bund möglicherweise erneut einziehen wollen. Ist ärgerlich wenn man ggf. im Betrieb übernommen werden würde (sofern man auch bleiben will) ...

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Du solltest Dir aber auch rechtzeitig gedanken machen was nach Deiner Ausbildung passieren wird. In drei Jahren- sobald die Ausbildung abgeschlossen ist - wird Dich der Bund möglicherweise erneut einziehen wollen. Ist ärgerlich wenn man ggf. im Betrieb übernommen werden würde (sofern man auch bleiben will) ...

Ach bis in 3 Jahren kann noch soo viel passieren (neue BW-Regularien, Heirat/Kind, Atomkrieg&Weltuntergang, ...) , da würde ich jetzt keine Sekunde dran denken. Erst ein paar Monate vor Ausbildungsende würde ich mich da informieren, wie der aktuelle Stand ist und ggf Massnahmen ergreigen (z.b. FFW,THW). Jetzt irgendwas machen kann man eh nicht.

vic

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