SchlimmerFinger Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Hallo erstmal, ich habe eine heikle Frage, eigentlich mache ich in meinem Betrieb eine Ausbildung zum FISI, im März sind es dann 1.5 Jahre. Der Ausbilder verlangt von mir auch, dass ich das Heft ausfülle, so weit, so gut, nun aber was außer Acht belassen wird, ist der Inhalt. Genauer gesagt, auch wenn ich ursprünglich zwecks administrativen Tätigkeiten in die Firma eingestellt wurde, um einem Study auszuhelfen und parallel die Ausbildung zu machen, ist die Ausbildung langsam, aber sicher in einen anderen Bereich verrutscht. Ich entwickle von Anfang an nur die firmeninterne Intranet-Software mit Einbindung in Open Xchange, die nach den Vorstellungen meines Chefs gemacht wird (und leider wird es immer mehr und mehr, und die Zeit zum Lernen bleibt fast nicht mehr übrig), ich muss auch sonst nach dem Unterricht fleissig im Betrieb schaffen. So weit so gut, nun frage ich mich aber langsam, wenn ich täglich in meinem Heft eintrage, so in etwa wie, "die und die Funktion entwickelt, das und jenes geschrieben", und das in Detail, was eigentlich so um die 85-95% aller meinen Aktivitäten im Betrieb ausmacht, kriege ich als Auszubildender später keine Probleme? Oder kann es auch Konsequenzen nach sich ziehen, dass die Kerntätigkeiten nicht so ganz in meinem Ausbildungsbereich liegen? Ich mache ja kein FIAE, sondern FISI! Die Situation passt mir selbst auch nicht so ganz, aber es bleibt keine andere Wahl. Nur mache ich mir langsam Sorgen, dass ich dadurch zur Prüfung nicht herangelassen werde. Wie sieht die Lage aber wirklich aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 hi, du musst mit deinem Chef/Ausbilder darüber sprechen, denn er ist deine Bezugsperson in deiner Ausbildung! Er ist dafür zuständig, dass du eine vollständige Ausbildung bekommst, ist dies nicht der Fall, kannst du dich an die IHK wenden, die sich dann Notfalls mit deinem Chef in Verbindung setzt oder dir einen neuen Ausbildungsbetrieb sucht!! Wenn dein Ausbilder der Meinung ist, dass deine Arbeit deiner Ausbildung entsprechend in Ordnung ist, kannst du getrost dein Berichtsheft weiterführen! Du brauchst auch keine Angst zu haben, dass du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wirst, da du dein Berichtsheft nur bei der praktischen Prüfung(der Präsi) brauchst, und das auch nur, wenn deine Prüfer mit deiner Leistung nicht zufrieden sind... MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchlimmerFinger Geschrieben 3. Februar 2009 Autor Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Hallo Tim, rein schulisch liege ich bei 1.8 im Durchschnitt. Ansonsten, ich habe versucht das den Leuten beizubringen, aber die werden leider nicht hellhörig. Das Problem in Betrieb, was die Serversachen angeht, sind die Leute inkompetent und ich bin der jenige, der ihnen was beibringen muss, und nicht umgekehrt da die Serverlandschaft von den Leuten zusammengebastelt wurde, die aus der Firma längst ausgeschieden sind, bzw, von den Studys, die sich in vergangenen Jahren ziemlich oft abgewechselt haben. Daher, egal was ich sage, kann weder mein Ausbilder, noch irgendein anderer Mitarbeiter über sich hinaus springen, es ruht alles auf meinen Schultern. Aber wenn es so ist, wie Du es schilderst, dann bin ich eigentlich beruhigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 3. Februar 2009 Teilen Geschrieben 3. Februar 2009 Ich kenne das auch von anderen Azubis, die mir auch erzählt haben, dass ohne sie nichts läuft, aber das hat dich als Azubi erstmal nicht zu interessieren, denn deine Ausbildung ist erstmal das wichtigste(wobei du auch stolz darauf sein kannst, dass ohne dich nix läuft, da dann die Chancen auf eine Übernahme sehr groß sind). Wie deine schulischen Leistungen sind ist Nebensache, denn leider hat man durch gute Schulnoten keinerlei Vorteile bei der Abschlussprüfung... Wie gesagt, du solltest am besten mal einen richtigen Besprechungstermin mit deinem Ausbilder vereinbaren, und ihm dann deine Situation schildern(das du halt der Meinung bist, dass du Angst hast, dass dein Aufgabenbereich deiner Ausbildung abweicht). Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem Ausbilder/Chef hast wirst du keine probleme haben dies zu klären, wenn nicht musst du dich wie schon erwähnt an die IHK wenden, die helfen dir 100%ig !! Und wegen dem Berichtsheft mach dir da mal keinen Kopp, warte erstmal ab was der Ausbilder sagt, ansonsten führe es so wie gewohnt weiter... Am Ende der Ausbildung zählt wie immer nur, dass du genug für die schriftl. Prüfung lernst und ein gutes Abschlussprojekt präsentierst! Fazit: REDEN REDEN REDEN, nur so kann man seine Probleme lösen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast alexC++ Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 @Tim Du brauchst auch keine Angst zu haben, dass du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wirst, da du dein Berichtsheft nur bei der praktischen Prüfung(der Präsi) brauchst, und das auch nur, wenn deine Prüfer mit deiner Leistung nicht zufrieden sind... Besser ist es am Anfang der Präsentation (bei der Vorbereitung) die Prüfer zu fragen, ob jemand das Berichtsheft sehen möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 ja natürlich, ich meine ja nur das es notwendig ist das Berichtsheft mitzunehmen, weil es sein kann, dass man es bei der prakt. Prüfung braucht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Du brauchst auch keine Angst zu haben, dass du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wirst, da du dein Berichtsheft nur bei der praktischen Prüfung(der Präsi) brauchst, und das auch nur, wenn deine Prüfer mit deiner Leistung nicht zufrieden sind..Das ist schlicht mal grundlegend falsch. Lese bitte die Voraussetzungen zur Zulassungen zur Abschlußprüfung durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Das ist schlicht mal grundlegend falsch. Lese bitte die Voraussetzungen zur Zulassungen zur Abschlußprüfung durch. Nö ist es nicht! Es ist genauso wie ich es geschrieben habe! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Bitte lese §43 Abs.1 Satz 2 BBiG nach. Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shadowman Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Es wird davon ausgegangen, dass du es führst und wird bei der Zulassung zur Prüfung nicht hinterfragt. Es ist lediglich möglich, dass es bei der Präsentation begutachtet werden soll. Da stehen die Chance aber 50:50 Natürlich ist es laut BBiG vorraussetzung für die zulassung zur Prüfung, aber wie gesagt...geprüft wird es zu diesem Zeitpunkt nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Es wird davon ausgegangen, dass du es führst und wird bei der Zulassung zur Prüfung nicht hinterfragt. Es ist lediglich möglich, dass es bei der Präsentation begutachtet werden soll. Da stehen die Chance aber 50:50 Natürlich ist es laut BBiG vorraussetzung für die zulassung zur Prüfung, aber wie gesagt...geprüft wird es zu diesem Zeitpunkt nicht jap, danke ShadowmanZ ! @KleinerMann: nächste Mal bitte dann genauer lesen bevor man spamt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 jap, danke ShadowmanZ ! @KleinerMann: nächste Mal bitte dann genauer lesen bevor man spamt... Du kennst aber schon die Rechtsfolgen deiner fehlerhaften Argumentationen, die du hier öffentlich darlegst? Das Wiederholen falscher Aussagen machen diese auch nicht richtiger. PS: Das Berichtsheft kann bei Bedarf zur Zulassung seitens der IHK eingefordert werden. Ob dieses so gemacht wird oder nicht - steht gar nicht zur Diskussion. Es ist nunmal Pflicht. Es ist der einziges Nachweis des Azubis, was ihm in seiner Ausbildung innerhalb des Betriebes gelehrt wurde. Fehledne Inhalte innerhalb der Ausbildung werden nicht dem Azubi, sondern höchstens dem Unternehmen angekreidet, ob gerichtlich oder außergerichtlich. PPS: Mein Nickname lautet ein wenig anders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 ehmmm.... 1. Du wiederholst dich. 2. "Du kennst aber schon die Rechtsfolgen deiner fehlerhaften Argumentationen" Was für Rechtsfolgen, weisst du überhaupt wovon du redest?! 3. Ich wiederhole keine "falschen Aussagen", da die Erläuterung von ShadowmanZ DEINE Falschaussage verbessert... 4. Bringe mir jemanden, bei dem die IHK schon VOR der praktischen Prüfung das Berichtsheft verlangt hat, und WENN es so jemanden geben sollte, wird das schon einen driftigen Grund gegeben haben. 5. Ist das Führen eines Berichtheftes selbstverständlich( es ging hier auch nicht um das Haben dieses Heftes, sondern was darin stehen soll. Also schließe ich aus allem: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F..... halten MfG P.S.: Ich will hier kein Streit anfangen, aber Leuten die was besser wissen wollen, muss man einfach mal die Meinung sagen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Bist du Prüfer/Prüfungsverantwortlicher/Ausbilder? Eine Kammer kann - auch ohne Verdachtsmomente/Begründung einfach so vor der Abschlussprüfung die Vorlage des Berichtsheftes fordern. Wenn dann nichts vorliegt, kann der Azubi in einem halben Jahr wieder antraben - vermutlich ohne Ausbildungsbetrieb, da er schuldhaft die Zulassung verhindert hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 sers allesweg, nein, ich bin selber noch Azubi, aber mein Ausbilder sitzt mir gegenüber, und der hat ohne mit den Augen zu Zwinkern direkt gesagt, dass es definitiv nicht vorkommt, dass die IHK mal einfach so die Berichtshefte einfordert, habe ich auch noch nie gehört, dass das mal jemandem passiert ist! wie gesagt, die Ausbildungsnachweise sieht jawohl jeder als selbstverständlich an, somit sind diese Diskussionen hier für die Katze. Over & Out :butler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shadowman Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 3. Ich wiederhole keine "falschen Aussagen", da die Erläuterung von ShadowmanZ DEINE Falschaussage verbessert... Er hat keine Falschaussage gemacht, da er rein von der Theorie her Recht hat. Ich habe lediglich gepostet, wie es in der Praxis meistens aussieht (erst zur Präsentation und dann auch nur möglicherweise) @Der Kleine: Eine Falschaussage habe ich auch nicht gemacht, da ich gesagt habe, dass es in der Praxis anders aussieht und ich nicht gesagt habe, dass du Unrecht hast 5. Ist das Führen eines Berichtheftes selbstverständlich( es ging hier auch nicht um das Haben dieses Heftes, sondern was darin stehen soll.) Fehledne Inhalte innerhalb der Ausbildung werden nicht dem Azubi, sondern höchstens dem Unternehmen angekreidet, ob gerichtlich oder außergerichtlich Das wurde dir ja vom Kleinen sehr gut beantwortet Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F..... halten Solche Ausbrüche mag ich garnicht, da ich auch nicht möchte, dass mir jemand sowas an den Kopf wirft. Bedenke bitte den Satz: "Wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eratum Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 4. Bringe mir jemanden, bei dem die IHK schon VOR der praktischen Prüfung das Berichtsheft verlangt hat, und WENN es so jemanden geben sollte, wird das schon einen driftigen Grund gegeben haben. *angebracht werd* Bei meinen Klassenkameraden (FiSi und FiAE waren an getrennten Lokationen) haben die Prüfer wärend der Prüfung in den Berichten geblättert, bissel gelesen und vor der Prüfung ausnahmslos ALLE Berichtshefte eingesammelt. Und abgesehen davon: Full ack für der Kleine...Wenn es schon so schön eindeutig im BBiG steht, wäre man doch schön doof, wenn man zur Prüfung (schriftlich & Verteidigung) entsprechend unvorbereitet (ohne die Berichte) erscheint. MfG Eratum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 man man man, wie hier alles auf die Goldwaage gelegt wird... !!! Es kann doch nicht so schwer sein zu akzeptieren, dass das Führen der Ausbildungsnachweise eine Selbstverständlichkeit ist und in 98%(sage ich einfach mal) der Fälle NICHT vor Antritt der Abschlusspräsentation vorgelegt werden muss... :upps Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 ..., dass es definitiv nicht vorkommt, dass die IHK mal einfach so die Berichtshefte einfordert, habe ich auch noch nie gehört, dass das mal jemandem passiert ist! Auch Dein Ausbilder kennt nicht jede IHK und deren Gegebenheiten. Es gibt z.B. auch IHKn, bei denen das Berichtsheft zur schriftlichen Prüfung abgegeben werden muss. Zurück bekommt man es dann auch nicht am gleichen Tag. Und spar Dir bitte Sprüche, die lediglich Argumentationslosigkeit überdecken und noch dazu an Beleidigung grenzen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Auch Dein Ausbilder kennt nicht jede IHK und deren Gegebenheiten. Es gibt z.B. auch IHKn, bei denen das Berichtsheft zur schriftlichen Prüfung abgegeben werden muss. Zurück bekommt man es dann auch nicht am gleichen Tag. Und spar Dir bitte Sprüche, die lediglich Argumentationslosigkeit überdecken und noch dazu an Beleidigung grenzen. bimei Ok Chef ^^ Ja das kann sein, dass es IHKs gibt, die das machen, interessiert mich persönlich aber herzlich wenig, da es bei mir nicht der Fall ist! Wenn man die versch. IHKs in Betracht zieht kann man sich hier auch tot diskutieren, weil es nunmal paar Bundesländer gibt, die mal wieder eine Extrawurst brauchen.. Und meine angebliche "Beleidigung" sollte keine Beleidigung sein, in Foren unterhält man sich nunmal so!!!!!( gibt auch Foren, in denen der Satz[wenn man keine Ahnung hat, blabla], den ich geschrieben habe, als Smiley verwendet wird, somit kann mir keiner was ) Aber ich entschuldige mich natürlich dafür, wenn derkleine dies als "Beleidigung" aufgefasst hat. :hells: Man möchte hier ja schließlich Hilfe in Anspruch nehmen, und sich nicht streiten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 ...n, in Foren unterhält man sich nunmal so!!!!!( gibt auch Foren, in denen der Satz[wenn man keine Ahnung hat, blabla], den ich geschrieben habe, als Smiley verwendet wird, somit kann mir keiner was Falsch, denn dies ist unser "Wohnzimmer", wie das auf anderen Foren ist, ist irrelevant. Aber ich entschuldige mich natürlich dafür, ... Ok, Thema erledigt. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shadowman Geschrieben 4. Februar 2009 Teilen Geschrieben 4. Februar 2009 Ok um es vielleicht etwas zu spezialisieren sage ich, dass ich bei der IHK Bonn und Köln noch nichts davon gehört habe, dass die Ausbildungsnachweise mitgebracht werden müssen. Ich meine mich sogar zu erinnern, dass bei den beiden angesprochenen IHK'n diese lediglich zur mündlichen Prüfung mitgeführt werden müssen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bloodydeluxe Geschrieben 13. Februar 2009 Teilen Geschrieben 13. Februar 2009 hi ich nutze diesen thread jetzt einfach mal dreist für meine frage bezüglich berichtheftes Ich führe mein Berichtsheft regelmäßig, aber hatte oft phasen wo ich gut 3-4 Monate nich im Betrieb war. Folglich werden meine Nachweise eher im 4 Monatstakt unterschrieben. Jetzt habe ich gelesen das sie monatlich unterschrieben werden müssen. Ist das jetzt schlimm? Soll ich die Nachweise nochmal ausdrucken und von meinem Ausbilder so unterschrieben lassen das es monatlich ist? Gruß Volker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 13. Februar 2009 Teilen Geschrieben 13. Februar 2009 Rufe deine IHK an und erkläre es ihnen - ich denke nicht, dass es in diesem Fall Probleme geben sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Tim_ Geschrieben 13. Februar 2009 Teilen Geschrieben 13. Februar 2009 hi ich nutze diesen thread jetzt einfach mal dreist für meine frage bezüglich berichtheftes Ich führe mein Berichtsheft regelmäßig, aber hatte oft phasen wo ich gut 3-4 Monate nich im Betrieb war. Folglich werden meine Nachweise eher im 4 Monatstakt unterschrieben. Jetzt habe ich gelesen das sie monatlich unterschrieben werden müssen. Ist das jetzt schlimm? Soll ich die Nachweise nochmal ausdrucken und von meinem Ausbilder so unterschrieben lassen das es monatlich ist? Gruß Volker hi Volker, die IHK prüft nur, ob überhaupt die Unterschriften vorhanden sind. Wann genau die Nachweise unterschrieben wurden ist egal. Gruß Tim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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