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Goodbye Vorratsdatenspeicherung


bigvic

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Sehr schön :)

Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, was es genützt hat in dieser Zeit.

Man wollte ja damit angeblich Verbrechen aufklären. :rolleyes:

Ob man damit echt was anfangen konnte in einem konkreten Fall? Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Vielleicht als Beweis aber überführen?

Bin froh, dass der Mist in dieser Form endlich abgeschafft wird. Man produziert ohnehin genug Datenmüll.

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Gast River Tam

Das Urteil ist wirklich nötig gewesen, sonst hätte ich noch mehr den Glauben an unseren Rechtsstaat verloren. So funktioniert immerhin noch eine Instanz.

Traurig an der ganzen Sache ist, dass wieder ein Gesetz der Regierung als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Bearbeitet von River Tam
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Das blöde an der Sache ist, dass die VDS als solches nicht als verfassungswidrig deklariert wurde, sondern nur die derzeitige, technische Umsetzung. Ergo wird das selbe Gesetz modifiziert nochmal auf den Tisch gebracht werden, befürchte ich. Ansich allerdings schonmal ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung, die Sektkorken sollte man aber dann doch noch nicht knallen lassen... :rolleyes:

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Bin froh, dass der Mist in dieser Form endlich abgeschafft wird.

Ich will euch allen ja nicht die Lust am Feiern nehmen, aber ich glaube dass hier einige nicht ganz verstanden haben was das Urteil genau bedeutet...

Bei Twitter wird man mittlerweile durch eine Flut an Freudegezwitscher uebermannt. Alle so "Ja! Klasse dass die Ausarbeitung von unseren Populismusexperten nix geworden ist", etc...

Was da fuer mich wirklich steht: Speicherpflicht fuer 6 Monate ist absolut legitim und rechtens... :mod:

Also nochmal: Vorratsdaten werden gespeichert. Nur der aktuelle Gesetzesentwurf ist nicht durchgekommen. Das kann sich schnell aendern.

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Jetzt gilt erstmal:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften der Paragraphen 113 a und b TKG sowie 100 g Abs. 1 Satz 1 StPO im Hinblick auf die Erfassung von Verkehrsdaten insgesamt für nichtig erklärt. Das Gericht präzisiert dies in einer Pressemitteilung noch: "Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung." Für die Speicherung der Vorratsdaten fehlt damit eine gesetzliche Grundlage, die Speicherung ist also einzustellen, die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen.

... und das ist erstmal Grund zur Freude. Wie die neue Regierung darauf reagiert, wird sich zeigen.

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Ich muß da Mr. Unix leider zustimmen. Das einzige, was moniert wurde, ist die Art und Weise der Umsetzung der EU-Richtlinie zur VDS. Die Richtlinie als solche stand nicht zur Debatte (das ändert sich zum Glück im Herbst).

Die VDS ist nicht vom Tisch, das entsprechende Gesetz muß nur etwas umgeschrieben werden. Eine Anleitung, wie es zu sein hat, hat man ja jetzt. Ich denke, Ende des Jahres steht ein neuer Gesetzentwurf, und der wird dann durchgewunken.

Bin ja mal gespannt, wie sich die FDP dabei verhält. Schließlich grinst sich Guido grad einen weil er meint, die Liberalen hätten mit diesem Urteil einen Sieg für die Bürgerrechte gewonnen. Er dürfte einiges (noch mehr) an Glaubwürdigkeit einbüßen, wenn die FDP dann für VDS 2.0 stimmt.

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Ich bin sehr froh, dass das Gesetz in dieser Form gekippt wurde.

Prinzipiell bin ich jedoch für die VDS. Wenn das ganze auch als Prevention gegen Straftaten (insbesondere Terrorismus) ziemlich wirkungslos sein düfte so halte ich es dennoch für ein nützliches Instrument für die Aufklärung. Allerdings müssen hier aufgrund der sensibilität der Daten entsprechend harte Zugangsregelungen geschaffen werden.

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so halte ich es dennoch für ein nützliches Instrument für die Aufklärung.

Natürlich ist es ein nützliches Instrument. Ein noch nützlicheres Instrument wäre was Gary Pugh (Direktor der Forensik am Scotland Yard) fordert > DNA-Datenbank aller Menschen (ab Kindergartenalter).

Recht hat er - was spricht denn dagegen, wenn "aufgrund der sensibilität der Daten entsprechend harte Zugangsregelungen geschaffen werden."?

Bearbeitet von bigvic
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Ich habe jetzt gerade keine Quelle zur Hand, aber ich habe was gelesen von 0.006% höherer Aufklärungsquote, allerdings ausschließlich bei Straftaten, die nichts mit Terrorismus zu tun haben.

Die EU-Richtlinie zur VDS wurde nach den Anschlägen von Madrid und London initiert. Diese Anschläge wurden aufgeklärt, BEVOR es eine VDS gab.

Die bestehenden Rechtsmittel scheinen absolut auszureichen. Die gestiegenen Erfolgsquoten stehen in keinem Verhältnis zum Ausspionieren einer ganzen Nation. Der Zweck darf eben nicht immer die Mittel heiligen.

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Ich habe jetzt gerade keine Quelle zur Hand, aber ich habe was gelesen von 0.006% höherer Aufklärungsquote.

Die Verwendung der erste Daten aus der VDS war eine Katastrophe. Nicht nur das die Anwälte der Unterhaltungsindustrie die ersten waren die mal wieder vor der Tür standen, nein, bei den entsprechenden Aufklärungsorganen fehlen momentan noch jegliche Erfahrungen wie man solche Daten sinnvoll auswertet und verknüpft. Sowas muss sich erst einspielen bevor es effizient funktioniert.

Ich denke aber, dass man hier einfach mal mit der Zeit gehen muss. Andere Länder haben entsprechende Regelungen auch längst geschaffen. Die Mäglichkeit rund um die Uhr mit dem großteil des Rests der Menschheit kommunizieren zu können ist etwas was im wesentlichen erst in den letzten 50 Jahren entstanden ist und erst in den letzten zehn Jahren wirklich angekommen ist. Das bringt völlig neue Chancen und leider auch Gefahren mit sich.

Es könnte sich sehr schnell als Versäumnis heraus stellen wenn eine VDS nicht existiert. Falls man überhaupt noch mitbekommt das der Aufklärung wesentliche Informationen fehlen (Woher soll man wissen, was man wissen könnte, wenn man nicht weiß, dass es etwas gibt was man wissen sollte?).

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so halte ich es dennoch für ein nützliches Instrument für die Aufklärung.

Natürlich ist es ein nützliches Instrument. Ein noch nützlicheres Instrument wäre was Gary Pugh (Direktor der Forensik am Scotland Yard) fordert > DNA-Datenbank aller Menschen (ab Kindergartenalter).

Recht hat er - was spricht denn dagegen, wenn "aufgrund der sensibilität der Daten entsprechend harte Zugangsregelungen geschaffen werden."?

Sehr schöner Vergleich. :)

Ich bin schon lange für das bionische GPS-Modul im Nacken und am besten wird die Strafeinheit in Form von Giftspritzen oder Stromschocker gleich mitintegriert. Zuweit gesponnen? ;)

Bearbeitet von Containy
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Recht hat er - was spricht denn dagegen, wenn "aufgrund der sensibilität der Daten entsprechend harte Zugangsregelungen geschaffen werden."?

Dazu haben sich bestimmt auch schon Groessere Gedanken gemacht. Wo immer Menschen Macht ausueben, findet auch Machtmissbrauch statt. Menschen hoeren erst auf, wenn sie an ihre Grenzen stossen. Gestapo und Stasi - Ich dachte wir haetten gelernt wie Ueberwachung die Demokratie vergiften kann.

Ich bin gerne relativ - so weit wie halt momentan moeglich - anonym. Ob ich was zu verstecken haben? Massig - und das ist ja auch mein gutes Recht. :) All das Geld was in Sachen Steuer-Identifikationsnummer, ELENA, biometrische Paesse/Datenbanken, Antiterrordatei, Vorratsdatenspeicherung.... umgesetzt wird, koennte man auch dafuer verwenden, um unsere Kriminalkraefte zu staerken ohne den Buergern auf die Fuesse zu treten.

Aber das wird glaub ich ein wenig Off-Topic...

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Gestapo und Stasi haben bestimmt was vergiftet, aber sicher keine Demokratien ;)

Davon abgesehen freue ich mich darüber, das daß BVerfG seine Aufgabe ernst nimmt - und bin gleichzeitig frustriert, daß es nicht das erste Gesetz ist, was erst auf diesem Weg entschärft werden konnte.

Kann man Politiker oder Parteien für vorsätzlichen Verfassungsbruch zur Rechenschaft ziehen?

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Kann man Politiker oder Parteien für vorsätzlichen Verfassungsbruch zur Rechenschaft ziehen?

In der Theorie können verfassungswidrige Parteien verboten werden -> siehe gescheitertes NPD-Verbotsverfahren.

Ist aber schwierig, da es an sich ein gewisses Paradoxon ist. Denn wer, wenn nicht die Parteien kann in Deutschland die Verfassung ändern?

Daher ...

Die freiheitlich demokratische Grundordnung muss danach durch ein verfassungswidriges Verhalten gefährdet sein, um ein Verbot aussprechen zu können. Eine bloße verfassungsfeindliche Haltung reicht nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht fasst dies so zusammen (BVerfGE 5, 85, 2. Leitsatz):

Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung [...] nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.

Ansonsten hätte die "3-Strikes"-Idee aus der Filesharedebatte in Frankreich für mich was ... nach 3 Gesetzen für die ein Abgeordneten gestimmt hat und danach wieder vom BVerfG kassiert wurde, verliert man sein Mandat und alle daraus folgenden Pensionsansprüche. Ich glaube dann würden die Damen und Herren etwas verantwortungsvoller bei der Gesetzgebung sein.

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Ansonsten hätte die "3-Strikes"-Idee aus der Filesharedebatte in Frankreich für mich was ... nach 3 Gesetzen für die ein Abgeordneten gestimmt hat und danach wieder vom BVerfG kassiert wurde, verliert man sein Mandat und alle daraus folgenden Pensionsansprüche. Ich glaube dann würden die Damen und Herren etwas verantwortungsvoller bei der Gesetzgebung sein.
Das wäre aber nicht gut für unsere Arbeitslosenstatistik ;)
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