Daij Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Guten Morgen, ich denke, dass das Thema hier richtig aufgehoben ist, geht ja um die Arbeitswelt. Ich bin schwerhörig, habe aber keinen Schwerbehindertenausweis oder ähnliches und habe nun ein paar Fragen dazu. Es geht, logischerweiße um die "IT-Arbeitswelt" ^^ Ich stell jetzt einfach meine Fragen, ohne nähere Erläuterungen vielleicht kann mir ja dann direkt schon jemand weiterhelfen. Wenn ich einen Schwerbehindertenausweis habe: - Kann ich auf die Vorteile (mehr Urlaub, erhöhter Kündigungsschutz etc.) freiwillig verzichten, oder macht ein Unternehmen dabei nicht mit? Frage deswegen: ein Arbeitnehmer mit mehr Urlaubsanspruch ist natürlich unattraktiver - mir würde es aber nur um die Steuererleichterung gehen, nicht um den zusätzlichen Urlaub. Das ich theoretisch darauf verzichten kann weiß ich - allerdings ist mir auch von Fällen bekannt die zunächst darauf verzichtet haben - dann allerdings vor Gericht gesagt haben sie wären gezwungen worden... Auf die Gefahr hin kann ich mir vorstellen das ein AG nicht begeistert ist von der Option ?! - Die Frage richtet sich primär an Verantwortliche: Hat ein Bewerber mit Schwerbehindertenausweis prinzipiell schon schlechtere Karten / wird direkt aussortiert? dazu gehörige nächste Frage: Wenn ich den Schwerbehindertenausweis in der Bewerbung nicht angebe - gebe ich damit bereits ausreichend Grund für eine fristlose Kündigung (falls ein AV zustande kommt) Wie ihr sehen könnt mach ich mir so meine Gedanken, ich habe keine Lust mir aufgrund eines Schwerbehindertenausweis Nachteile einzuhandeln. Ich bin mir auch durchaus bewusst das dieser Ausweis nicht zum Nachteil gereichen SOLL, die Realität sieht aber, vermute ich, etwas anders aus, deswegen wäre ich für ehrliche / realistische Aussagen sehr dankbar. Grüße Daij Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Hi, du kannst nicht freiwillig auf deine gesetzlichen Rechte verzichten. Du kannst höchstens drauf verzichten, diese durchzusezten. Aber ein Vertrag der dir diese Rechte abspricht ist nichtig. Aehnliches Beispiel wäre, wenn jemand 3 Tage Jahresurlaub akzeptiert. Das geht nur so lange gut, bis derjenige vor Gericht geht. Das ich theoretisch darauf verzichten kann weiß ich - allerdings ist mir auch von Fällen bekannt die zunächst darauf verzichtet haben - dann allerdings vor Gericht gesagt haben sie wären gezwungen worden... Ebend - daher geht es ja nicht. Also meiner Meinung nach bringt es nichts irgendwas verheimlichen zu wollen. Du bist schwerbehindert - fertig. Ob du einen solchen Ausweis hast oder nicht ändert daran ja erstmal nichts. Ausserdem hat der AG hat ja nicht nur Nachteile, wenn er Schwerbehinderte einstellt. Es gibt da ja glaub Quoten die er erfüllen muss oder sonst Strafen zahlt. ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Hi, ich kann dazu eigentlich nicht viel sagen, außer dass ich mir Nachteile eigentlich nicht vorstellen kann, da das Unternehmern ja auch die Ausgleichsabgabe zumindest teilweise erfüllen wird: Ausgleichsabgabe ? Wikipedia Da deine Behinderung meiner Einschätzung nach auch keine besonderen Vorrichtungen erfordert (Barrierefreier Zugang zum Büro beispielsweise) sehe ich so erstmal keine Nachteile. Das ich theoretisch darauf verzichten kann weiß ich - allerdings ist mir auch von Fällen bekannt die zunächst darauf verzichtet haben - dann allerdings vor Gericht gesagt haben sie wären gezwungen worden... Auf die Gefahr hin kann ich mir vorstellen das ein AG nicht begeistert ist von der Option ?! wenn man Dinge schriftlich festhält, sollte das eigentlich kein Problem darstellen. Es kann aber immer passieren, z.B. auch mit Überstunden o.ä. Aber man sollte schon eher nicht mit solchen Gedanken an eine Sache rangehen, dann wenn man jeder denkbare Eventualität berücksichtigt, dürfte man eigentlich nie das Haus verlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 18. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Naja, das ich diesen Ausweis nicht habe ändert in sofern etwas daran, das ich auch keine Rechte habe, da die Schwerbehinderung ja noch nicht offiziell (anhand ebenjenes Ausweises) festgehalten wurde... das ist eben genau diese Überlegung die ich mir stelle... hol ich mir den Schwerbehindertenausweis oder schieß ich mir da am Ende ins eigene Knie weil ich keinen Job mehr finde (und nein in ÖD will ich nicht ^^) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marbus16 Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Solange deine Hörgeräte die Schwerhörigkeit ausgleichen, besteht eigentlich kein Hinderungsgrund. Hat eher nur Vorteile, der Betrieb erfüllt seine Quote, bei Bewerbungen wird man deshalb eventuell vorgezogen. Ich kann jetzt nur aus dem ÖD berichten - da muss ich den Zusatzurlaub wg. Schwerbehinderung gesondert beantragen. Aber da ich mit Urlaub nichts anfangen kann, habe ich den Sonderurlaub nicht beantragt und somit auch nicht bekommen. Is schon stressig genug, den reichlich vorhandenen Urlaub zu verplanen... Mir hat der Ausweis meine Ausbildung verschafft, von daher bin ich dem nicht wirklich abgeneigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 18. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Im ÖD sieht das ganz anders aus, das ist mir klar. aber wie gesagt, in ÖD will ich nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_FISI-Powergirl Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Ich selber hab einen Schwerbehindertenausweis, auch wenn ich mit Hilfe eines elektronischen Hörersatz "normal" hören kann. Ich kann dir nur sagen: es bringt viele Vorteile, nicht nur in der Freizeit (kostenlos Bahn fahren, Ermäßigungen im Kino/Theater/usw., Befreiung von der Autosteuer,...). Bei meinem AG z. B. bin ich eine billige Arbeitskraft, da der AG vom Integrationsamt einen Zuschuss bekommt, wenn er Schwerbehinderte einstellt. Gerade während der Wirtschaftskrise spielt sowas eine wichtige Rolle, da man dadurch weniger Personalkosten sparen kann. Ich habe viele Zwischenbescheide bekommen, d. h. es lohnt sich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marbus16 Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Nun, für ein B o.ä. müssen schon einige Voraussetzungen erfüllt sein. Meine doch schon starke Schwerhörigkeit hat dafür nicht gereicht, hab lediglich nen RF -> GEZ-Befreiung. Nützt viel, wenn man weder Fernseher noch Radio hat. Ich würd ihn einfach beantragen, bringt imho mehr Nutzen als Schaden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_FISI-Powergirl Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Na, ich hab doch auch ne starke Schwerhörigkeit (deswegen "elektronisches Hörersatz") und hab nicht nur RF, sondern auch GL und H. Wegen diesem GL darf ich kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Mal ne Frage: wieso hast du "nur" RF, wenn du ne starke Schwerhörigkeit hast? Dann müsstest du auch theoretisch GL (= gehörlos) bekommen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marbus16 Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Hast du n CI oder wie? Bei mir geht das Hörvermögen recht linear bergab, in tiefen Frequenzen um die 30db verlust, bei rund 4khz schon 130db und höher iss nix mehr. Ist aber nicht so, dass ich gehörlos wäre, lässt sich durch starke Hörgeräte auch annehmbar ausgleichen. Ich hab meinen Ausweis auch erst vor 5 Jahren beantragt, da waren die Regelungen durchaus etwas härter. GL bin ich wie beschrieben ja nicht, und H noch weniger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_FISI-Powergirl Geschrieben 19. Mai 2010 Teilen Geschrieben 19. Mai 2010 Ja, habe ich. Ich habe einen Kumpel, der nicht hochgradig hörgeschädigt ist und bekam trotzdem GL auf seinem Ausweis eingetragen. Vielleicht waren die Regelungen anders, als er ihn beantragt hat. Meinen Ausweis hab ich schon länger. Ich schätze mal seit 20 Jahren oder so. Keine Ahnung, warum ich das H bekommen hab, obwohl ich nicht hilfslos (= H) bin. Das H hab ich bis nächstes Jahr, dann fällt das Merkzeichen weg. Ist ja auch nicht so schlimm, denn die Autosteuerermäßigung z. B. bekomme ich auch mit GL. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 19. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2010 Guten Morgen Ich würde mich freuen wenn sich noch ein paar Personalverantwortliche bzw. erfahrene - nicht ÖD - Mitarbeiter / Arbeitgeber melden würden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Korhil Geschrieben 27. Mai 2010 Teilen Geschrieben 27. Mai 2010 @daij Wo willst du arbeiten ? Eine kleine oder ehr eine größere Firma ? Bei kleinen und kleinsten Betrieben könnte der Ausweis eventuell abschreckend wirken, kommt dann aber auch immer auf die individuelle Einstellung deines potenziellen Chefs an - hier würden aber vielleicht schon die sichtbaren Hörgeräte abschrecken. Bei großen Firmen bist du als Behinderter wohl ehr gut fürs Image und den Geldbeutel, so dass ich mir da weniger/keine Sorgen machen würde. Aber denk dran, der (nicht vorhandene) Ausweis ist nicht das einzige Kriterium für eine Einstellung, da zählen auch Noten und dein Auftreten (mit der Behinderung). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 27. Mai 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Mai 2010 Von Noten und Auftreten reden wir hier nicht Das sind selbstverständlichkeiten ^^ Mir gehts ganz gezielt nur um den Ausweis. Aber die Meinungen bisher waren ja relativ eindeutig. Vielen Dank für alle die mir bei der Entscheidungsfindung behilflich waren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lutzolaf Geschrieben 1. Juni 2010 Teilen Geschrieben 1. Juni 2010 Hi Daij Du solltest Dir mal das Sozialgesetzbuch lX schnappen und Dich belesen, was eine Schwerbehinderung für Dich im Einzelnen bedeuten kann und wird. SGB lX Wenn Du das dann einmal durchgeblättert hast, dann Wirst Du feststellen, dass Du Deinem neuen Arbeitgeber eine Schwerbehinderung nicht erzählen musst. Du verzichtest damit aber auch auf alle Vorteile, das muss Dir klar sein. Bist Du eingestellt und willst erst dann Deinen GdB beim Amt für soziale Dienste feststellen lassen, dann geht das den Arbeitgeber weder vor, während und nach der Antragsstellung etwas an. Du brauchst es ihm niemals zu sagen, verzichtest dann aber wie gehabt auf alle Vorteile. Bekommst Du einen GdB grösser gleich 30 und kleiner 50, dann kannst Du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Auch das musst Du dem Arbeitgeber nicht mitteilen, aber aufgepasst: Bei einem Antrag auf Gleichstellung gibt es ein Feld, wo Du mitteilst, dass Dein Arbeitgeber zu Deiner Arbeitsplatzsituation Auskunft geben soll. Setzt du den Haken dort nicht (Arbeitgeber nicht befragen bedeutet das dann), dann kann Dir daraus ganz schnell eine fehlende Mitwirkungspflicht entstehen, und die Gleichstellung wird Dir nicht gewährt. Bei Stellenangeboten, wo Du Dich als Schwerbehinderter beworben hast, da kannst Du , falls die Stelle von einem nichtbehinderten Mitarbeiter besetzt wurde, der die gleiche Quali hat wie Du, eine Entschädigung von dem Arbeitgeber fordern. Lies Dir das SGB lX mal durch, und dann wird bei Dir hoffentlich die Erkenntnis aufkeimen, dass eine Schwerbehinderung kein Makel ist, sondern ein echt scharfes Schwert. Nur dazu stehen muss man! ;-) Grüsse von Lutz, der sich schon gefragt hat, was das SGB lX mit dem öffentlichen Dienst zu tun hat! Das SGB lX gilt für Alle! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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