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Empfohlene Antworten

Habe mich vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Wenn ich z.B etwas für 12.000€ anschaffe und dann im Nutzungszeitraum vollständig abschreibe, dann entstehen mir quasi 12.000€ Kosten durch die Abschreibung. So habe ich am Ende 24.000€ Kosten = 12000 Anschaffung + 12000 Abschreibung (Habe jetzt alle anderen Kostentreiber mal außen vorgelassen bei dem Beispiel).

Oder fließen die Abschreibung nicht in die TCO ein?

nein, die 12.000 werden nicht als aufwand im kaufjahr verbucht, sondern es geht direkt als anlagevermögen in deine bilanz ein

der aufwand wird dann über die gvu via abschreibungen berechnet, du zahlst also nicht doppelt

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Top-Poster in diesem Thema

Danke für deine Unterstützung^^. Ansonsten würde ich da wohl auch Einspruch bei der IHK erheben.

Unterstützung hin oder her, so eine Prüfung ist ja keine Demokratie ;). Wenn kein Lizensierungszeitraum angegeben ist könnte beides als richtig gewertet werden. Wär nicht das erste mal. Mal sehen was die Lösungsvorschläge sagen.

Ja, im Netzplan war was falsch, hat aber keinen Einfluss auf die Lösbarkeit der Aufgabe oder das Ergebnis.

@ Wuwu

Da ich aber aus den Abschreibung später wieder neuen Server finanziere, müssten sie doch eigentlich in die TCO des momentan genutzten miteinfließen, oder nicht?

Bearbeitet von Jezzzz

Was redet ihr alle von TCO? :D Bei mir im Buch stand, dass das ein Prüfsiegel sei :x

Ach ja, noch eine Frage zum WISO Teil. Bei einer Frage war nach den Pflichten eines Azb gefragt. Die eine war Nachweise führen, aber was war die andere? Selber zur Prüfung anmelden oder nach der schriftl. Prüfung keine Nachweise mehr führen? Also ich musste mich nicht selber zur Prüfung anmelden:D

ich schon ;) nachweise sind bei mir bei der praktischen/muendlichen gefordert!

Jep die Nachweise muss ich auch zur mündlichen Prüfung vorzeigen. Also ist es sicher, dass man sich selber zur Abschlussprüfung anmelden muss? Dann habe ich zumindest richtig geraten ;-)

@ jezz zur AP anmelden!

also wiso aufgaben sollten das geringste prob sein^^ 75% ein muss da eig^^ ga2 eher problematisch^^

Wie sieht das genau mit dem Bestehen aus? Mindestens 50 Punkte je Ganzheitliche oder? Was passiert, wenn man in einer knapp drunter rutscht?

Wie sieht das genau mit dem Bestehen aus? Mindestens 50 Punkte je Ganzheitliche oder? Was passiert, wenn man in einer knapp drunter rutscht?

Meine letzte Info war: Insgesamt über 50%; keine der Teilprüfungen darf unter 30% sein.

richtig ingesamt 50...aber keine darf unter 30...du kannst selbst ga1+ga2 mit 48 bestehen wenn du wiso 70 z.b hast^^

Wenn du in GA1 und GA2 30% hast, kannst du mit 90% im WiSo Teil auch noch bestehen ;)

Das beruhigt mich ungeheim, Danke. WISO sollten eigentlich nah an den 100% gewesen sein. Bei GA1 und GA2 habe hingegen ich mittlerweile eher ein durchschnittliches Gefühl^^

Der WiSo Teil kommt mir wie eine 100%tige Kopie aus der Sommerprüfung vor :D

war es fast auch :)^^

Bei der Kündigung (Wiso) habt ihr da auch 16.12.2011?

@ Wuwu

Da ich aber aus den Abschreibung später wieder neuen Server finanziere, müssten sie doch eigentlich in die TCO des momentan genutzten miteinfließen, oder nicht?

nein, nein und nochmals nein

abschreibungen dienen dazu die wirtschaftliche abnutzung zeitlich korrekt abzubilden (was auch immer im steuerrecht das bedeuten mag, der realität entsprichts ja eh nicht...)

kleiner exkurs in die buchhaltung: aufwand soll in dem zeitraum verbucht werden, in dem er entsteht, so eine anlage wird aber nicht nur für einen tag genutzt, sondern über einen zeitraum, also wird der gesamtaufwand auch über einen zeitraum verteilt, das ganze bezeichnet man als abschreibung

@blx: jap, der gute mann war ja noch in der probezeit, damit 14 tage zum monatsende wie gewünscht, zustellung hat an nem wochentag zu erfolgen

Bei der Kündigung (Wiso) habt ihr da auch 16.12.2011?

Ja ;-)

korrekt^^

Bei der Kündigung (Wiso) habt ihr da auch 16.12.2011?

Jop ! Wenigstens bin ich nicht der einzige :)

Wenn du in GA1 und GA2 30% hast, kannst du mit 90% im WiSo Teil auch noch bestehen ;)

Nach meiner Rechnung kommst du dann nur auf 42%.

edit: 16.12. scheint richtig. Bin allerdings von 4 Wochen ausgegangen :-/

nein, nein und nochmals nein

abschreibungen dienen dazu die wirtschaftliche abnutzung zeitlich korrekt abzubilden (was auch immer im steuerrecht das bedeuten mag, der realität entsprichts ja eh nicht...)

kleiner exkurs in die buchhaltung: aufwand soll in dem zeitraum verbucht werden, in dem er entsteht, so eine anlage wird aber nicht nur für einen tag genutzt, sondern über einen zeitraum, also wird der gesamtaufwand auch über einen zeitraum verteilt, das ganze bezeichnet man als abschreibung

@blx: jap, der gute mann war ja noch in der probezeit, damit 14 tage zum monatsende wie gewünscht, zustellung hat an nem wochentag zu erfolgen

Laut dieser Definition hier: Total Cost of Ownership (TCO) | Glossar | itelligence fließen die Abschreibungen aber sehr wohl in die TCO mit ein. Ich glaube auch nicht, das die IHK zum Jux angegeben hat, dass die Server vollständig abgeschrieben werden im Laufe der Nutzungsdauer.

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