Veröffentlicht 21. Mai 201312 j Ich würde gerne wissen wann ich mit meiner Ausbildung fertig bin? Da ich die schriftliche bestanden habe und mich gerade für die mündliche vorbereite und ich gerne wissen will wann ich dann fertig bin? Gibt es da einen Termin? mfg napst3r
21. Mai 201312 j Autor Wenn du deine muendliche Pruefung bestanden hast. Muss man wissen. Des weiß ich, aber wann habe ich die mündliche?
21. Mai 201312 j Des weiß ich, aber wann habe ich die mündliche? Bestimmt am 31.Juni ! Im Ernst: Bekommst nen Brief mit Datum.
21. Mai 201312 j Im Zweifelsfall solltest Du bei Deiner zuständigen IHK anfragen, ob die Termine für die mündlichen Prüfungen schon raus gingen. Falls ja, frag nach Deinem Termin, da vielleicht Dein Brief nicht ankam oder in Deiner Firma irgendwo verschollen ist. So in Deinem eigenen Interesse wäre es für Dich nicht unvorteilhaft, den eigenen Prüfungstermin zu kennen.
21. Mai 201312 j Die Ausbildung gilt als fertig, wenn alle Prüfungen bestanden wurden. Du bekommst das Bestehen bei der Besprechnung nach deiner mündlichen Prüfung zunächst mündlich mitgeteilt und dann nochmal einen Brief von der IHK mit dem entsprechenden Zeugnis.
23. Mai 201312 j Ich klink mich mal kurz ein. Wie lange vor den Terminen kann man mit Post von der IHK (in der Regel) rechnen? Muss ja nicht sein, dass ich hier bei der IHK ne Welle mach, bevor überhaupt was los is
23. Mai 201312 j In den letzten Jahren kamen bei den verschiedenen IHKn die Briefe so zwischen ein und sechs Wochen for der mündlichen.
23. Mai 201312 j Ok. Danke. Hab gerade erfahren, dass unser Ausbilder wohl schon bei der IHK angerufen hat. Konnten ihm aber noch keine Auskunft geben. Also mal noch nächste Woche abwarten..
24. Mai 201312 j Morgen zusammen, habe da mal eine Frage bezüglich bestandender Prüfung. Ich habe am 14.06. mündliche Prüfung...an dem Tag erfährt man ob man bestande hat oder nicht...so in meinem Betrieb habe ich einen Vertrag danach bekommen...aber erst ab dem 01.07...was ist nun mit der Zeit dazwischen??? Weil Azubi bin ich dann nicht mehr? LG
24. Mai 201312 j Heißt ich bin nicht verpflichtet im Betrieb zu erscheinen? Und ich muss mich arbeitslos melden für diese Zeit?
24. Mai 201312 j De jure ja, de facto solltest du das mit deinem Betrieb abklären. Gibt ja auch die Möglichkeit, dass man dich zu den Konditionen des neuen Vertrages für die 2 Wochen weiterbeschäftigen will.
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