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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.

Berufsbildungsgesetz § 37, Abs 1 Satz 2

Geschrieben

Entschuldige bitte wenn ich jetzt deutlich werde, aber meinst du wirklich, dass du für den Beruf geeignet bist, wenn du dreimal durch die Abschlussprüfung fällst?

Geschrieben

Nein, du kannst die Prüfung nicht wiederholen.

Noch einmal: wenn du immer wieder im gleichen Prüfungsteil durchfällst: meinst du, dass du den richtigen Beruf gewählt hast?

Geschrieben
Wieso fällt man immer durch den selben Prüfungsteil durch? Lernst / Übst Du nicht?

Die Frage ist nicht mehr relevant, er darf die Prüfung nicht noch einmal schreiben ;)

Geschrieben

Ist es nicht so, dass er die Prüfung nochmal machen darf aber für die Prüfung und alle weiteren Kosten selbst aufkommen muss? Das hatte mein Ausbilder mal gesagt aber irgendwo hatte ich auch mal aufgeschnappt, dass nach dem 3. mal durchfallen der Beruf nicht mehr erlernt werden darf. :/

Geschrieben
Ist es nicht so, dass er die Prüfung nochmal machen darf aber für die Prüfung und alle weiteren Kosten selbst aufkommen muss?

Du kannst mal deinen Ausbilder fragen, aufgrund welchen Gesetz und welchen Paragraphen das geschehen soll. Das BBiG hab ich ja schon zitiert.

Geschrieben
In der Berufsschule wurde uns gesagt, dass man in Österreich nochmal antreten kann ;)

Zählt die abgeschlossene Berufsausbildung dann auch in Deutschland?

Geschrieben

Und nachdem man in Österreich ein weiteres mal versagt hat nach Tschechien ausweichen?

Es wäre angebrachter seine Zeit und Energie in ein Projekt mit Zukunft zu stecken.

Geschrieben

"Wenn Rjechner kapuut, schlagen drauf mit Chammer. So gelernt bei Babuschka in Betrieb!"

SCNR

OnTopic: Weiß jemand, wie es mit der Vernetzung der Kammern untereinander ist? Also, ob die sich überhaupt kurzschließen, wenn ein Prüfling in einer angrenzenden Kammer völlig versagt hat und jetzt umzieht, um "neu zu starten"?

Gruß, Goulasz

Geschrieben

Soweit ich das mitbekommen habe wird man bundesweit registriert, das man eine Ausbildung anfängt, die Zwischenprüfung absolviert hat und die Prüfung angelegt habe. Ausbildungsverträge müssen ja eigentlich nicht umsonst von einer IHK (o.Ä.) genhmigt werden. Das ist aber nur hörensagen und kein 100% Wissen.

Geschrieben
Soweit ich das mitbekommen habe wird man bundesweit registriert, das man eine Ausbildung anfängt, die Zwischenprüfung absolviert hat und die Prüfung angelegt habe. Ausbildungsverträge müssen ja eigentlich nicht umsonst von einer IHK (o.Ä.) genhmigt werden. Das ist aber nur hörensagen und kein 100% Wissen.

Doch, damit hast du recht.

Die Fachoberschule kann man in verschiedenen Bundesländern erneut absolvieren (oder es war einmal so).

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