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Empfohlene Antworten

Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.

Berufsbildungsgesetz § 37, Abs 1 Satz 2

Entschuldige bitte wenn ich jetzt deutlich werde, aber meinst du wirklich, dass du für den Beruf geeignet bist, wenn du dreimal durch die Abschlussprüfung fällst?

Nein, du kannst die Prüfung nicht wiederholen.

Noch einmal: wenn du immer wieder im gleichen Prüfungsteil durchfällst: meinst du, dass du den richtigen Beruf gewählt hast?

Ist es nicht so, dass er die Prüfung nochmal machen darf aber für die Prüfung und alle weiteren Kosten selbst aufkommen muss? Das hatte mein Ausbilder mal gesagt aber irgendwo hatte ich auch mal aufgeschnappt, dass nach dem 3. mal durchfallen der Beruf nicht mehr erlernt werden darf. :/

Ist es nicht so, dass er die Prüfung nochmal machen darf aber für die Prüfung und alle weiteren Kosten selbst aufkommen muss?

Du kannst mal deinen Ausbilder fragen, aufgrund welchen Gesetz und welchen Paragraphen das geschehen soll. Das BBiG hab ich ja schon zitiert.

"Wenn Rjechner kapuut, schlagen drauf mit Chammer. So gelernt bei Babuschka in Betrieb!"

SCNR

OnTopic: Weiß jemand, wie es mit der Vernetzung der Kammern untereinander ist? Also, ob die sich überhaupt kurzschließen, wenn ein Prüfling in einer angrenzenden Kammer völlig versagt hat und jetzt umzieht, um "neu zu starten"?

Gruß, Goulasz

Soweit ich das mitbekommen habe wird man bundesweit registriert, das man eine Ausbildung anfängt, die Zwischenprüfung absolviert hat und die Prüfung angelegt habe. Ausbildungsverträge müssen ja eigentlich nicht umsonst von einer IHK (o.Ä.) genhmigt werden. Das ist aber nur hörensagen und kein 100% Wissen.

Soweit ich das mitbekommen habe wird man bundesweit registriert, das man eine Ausbildung anfängt, die Zwischenprüfung absolviert hat und die Prüfung angelegt habe. Ausbildungsverträge müssen ja eigentlich nicht umsonst von einer IHK (o.Ä.) genhmigt werden. Das ist aber nur hörensagen und kein 100% Wissen.

Doch, damit hast du recht.

Die Fachoberschule kann man in verschiedenen Bundesländern erneut absolvieren (oder es war einmal so).

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