fatih.yayla Geschrieben 31. Mai 2013 Geschrieben 31. Mai 2013 Hey @ all Ich hätte eine frage. Und zwar kann ich zum 4. mal überhaupt wiederholen? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten?
Gast Geschrieben 31. Mai 2013 Geschrieben 31. Mai 2013 Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden. Berufsbildungsgesetz § 37, Abs 1 Satz 2
fatih.yayla Geschrieben 31. Mai 2013 Autor Geschrieben 31. Mai 2013 Also das heisst keine möglichkeit mehr? Ich hatte mal gehört das man in einem anderen IHK sich anmelden kann und noch wiederholen kann?
Gast Geschrieben 31. Mai 2013 Geschrieben 31. Mai 2013 Entschuldige bitte wenn ich jetzt deutlich werde, aber meinst du wirklich, dass du für den Beruf geeignet bist, wenn du dreimal durch die Abschlussprüfung fällst?
fatih.yayla Geschrieben 31. Mai 2013 Autor Geschrieben 31. Mai 2013 Entschuldige aber ich wollte einfach nur wissen ob ich es kann oder nicht? Ich falle immer wieder an einer Prüfungsteil durch.
Gast Geschrieben 31. Mai 2013 Geschrieben 31. Mai 2013 Nein, du kannst die Prüfung nicht wiederholen. Noch einmal: wenn du immer wieder im gleichen Prüfungsteil durchfällst: meinst du, dass du den richtigen Beruf gewählt hast?
Gurki Geschrieben 31. Mai 2013 Geschrieben 31. Mai 2013 Wieso fällt man immer durch den selben Prüfungsteil durch? Lernst / Übst Du nicht?
Wuwu Geschrieben 1. Juni 2013 Geschrieben 1. Juni 2013 Wieso fällt man immer durch den selben Prüfungsteil durch? Lernst / Übst Du nicht? Die Frage ist nicht mehr relevant, er darf die Prüfung nicht noch einmal schreiben
Static Geschrieben 2. Juni 2013 Geschrieben 2. Juni 2013 Ist es nicht so, dass er die Prüfung nochmal machen darf aber für die Prüfung und alle weiteren Kosten selbst aufkommen muss? Das hatte mein Ausbilder mal gesagt aber irgendwo hatte ich auch mal aufgeschnappt, dass nach dem 3. mal durchfallen der Beruf nicht mehr erlernt werden darf. :/
Gast Geschrieben 2. Juni 2013 Geschrieben 2. Juni 2013 Ist es nicht so, dass er die Prüfung nochmal machen darf aber für die Prüfung und alle weiteren Kosten selbst aufkommen muss? Du kannst mal deinen Ausbilder fragen, aufgrund welchen Gesetz und welchen Paragraphen das geschehen soll. Das BBiG hab ich ja schon zitiert.
Wuwu Geschrieben 2. Juni 2013 Geschrieben 2. Juni 2013 Er kann die vier anderen Berufe noch alle durchgehen als Alternative, ob das sinnvol ist...
Soulfire Geschrieben 3. Juni 2013 Geschrieben 3. Juni 2013 In der Berufsschule wurde uns gesagt, dass man in Österreich nochmal antreten kann
matz Geschrieben 3. Juni 2013 Geschrieben 3. Juni 2013 In der Berufsschule wurde uns gesagt, dass man in Österreich nochmal antreten kann Zählt die abgeschlossene Berufsausbildung dann auch in Deutschland?
lilith2k3 Geschrieben 3. Juni 2013 Geschrieben 3. Juni 2013 Zählt die abgeschlossene Berufsausbildung dann auch in Deutschland? Nicht automatisch. Aber sie kann anerkannt werden.
Tee-Extrakt Geschrieben 3. Juni 2013 Geschrieben 3. Juni 2013 Und nachdem man in Österreich ein weiteres mal versagt hat nach Tschechien ausweichen? Es wäre angebrachter seine Zeit und Energie in ein Projekt mit Zukunft zu stecken.
Goulasz Geschrieben 3. Juni 2013 Geschrieben 3. Juni 2013 "Wenn Rjechner kapuut, schlagen drauf mit Chammer. So gelernt bei Babuschka in Betrieb!" SCNR OnTopic: Weiß jemand, wie es mit der Vernetzung der Kammern untereinander ist? Also, ob die sich überhaupt kurzschließen, wenn ein Prüfling in einer angrenzenden Kammer völlig versagt hat und jetzt umzieht, um "neu zu starten"? Gruß, Goulasz
Tracker Geschrieben 3. Juni 2013 Geschrieben 3. Juni 2013 Soweit ich das mitbekommen habe wird man bundesweit registriert, das man eine Ausbildung anfängt, die Zwischenprüfung absolviert hat und die Prüfung angelegt habe. Ausbildungsverträge müssen ja eigentlich nicht umsonst von einer IHK (o.Ä.) genhmigt werden. Das ist aber nur hörensagen und kein 100% Wissen.
matz Geschrieben 3. Juni 2013 Geschrieben 3. Juni 2013 Soweit ich das mitbekommen habe wird man bundesweit registriert, das man eine Ausbildung anfängt, die Zwischenprüfung absolviert hat und die Prüfung angelegt habe. Ausbildungsverträge müssen ja eigentlich nicht umsonst von einer IHK (o.Ä.) genhmigt werden. Das ist aber nur hörensagen und kein 100% Wissen. Doch, damit hast du recht. Die Fachoberschule kann man in verschiedenen Bundesländern erneut absolvieren (oder es war einmal so).
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