Veröffentlicht 24. Juni 201312 j Hallo zusammen, ab nächster Woche bin ich fertig ausgelernt und möchte ein Jahr danach studieren gehen. Ein Mitarbeiter von mir meinte mal, dass wenn man eine Zusage einer FH/Uni erhält, die für "immer" gültig ist. D.h. ich könnte mich spontan entscheiden noch zusätzlich ein Jahr weiter arbeiten und dann da hingehen, ohne mich großartig zubewerben. Stimmt das? :confused: Danke!
24. Juni 201312 j Ich denke auch, dass man sich neu bewerben muss. Aber ruf doch einfach mal die Uni/FH bzw. derren Studienberatung an. Evtl. kannst du dich bereits jetzt auf das Folgesemester einschreiben.
24. Juni 201312 j die studiumszusage ist nur gültig bei sowas wie bundeswehrverpflichtung oder zivildienst. also als es das noch gab^^ (weil man ja zum bund einfach gezogen wurde ob man wollte oder nicht, dafür durfte einem dadurch halt kein nachteil entstehen, deswegen hatte man dann im nächsten jahr den bereits zugesagt platz sicher) es gibt(gab?) da noch ne ausnahmeregel wenn die studienzusage sehr spät kommt (weil man "nachrücker" ist), aber da hab ich keine details zu im kopf...
24. Juni 201312 j 100%ige Sicherheit kann dir nur die Uni/FH geben. Jedes Institut kann das, soweit ich weiß, selbst regeln. Jedoch würde es mich stark wundern, wenn eine Zusage für alle Zeiten gültig ist (kann jetzt nur für München sprechen). Ein kurzer Anruf bei der Studiengangsleitung oder im Immatrikulationsbüro hilft.
24. Juni 201312 j Hallo zusammen, ab nächster Woche bin ich fertig ausgelernt und möchte ein Jahr danach studieren gehen. Ein Mitarbeiter von mir meinte mal, dass wenn man eine Zusage einer FH/Uni erhält, die für "immer" gültig ist. D.h. ich könnte mich spontan entscheiden noch zusätzlich ein Jahr weiter arbeiten und dann da hingehen, ohne mich großartig zubewerben. Stimmt das? :confused: Danke! Von der Logik her ist es doch ziemlich unwahrscheinlich, denn man bewirbt sich idR auf ein bestimmtes Semester. Falls du jedoch andere Informationen für uns hast, wäre ich über einen kleinen Hinweis auch sehr dankbar. Grüße
24. Juni 201312 j Ist in der Regel nur für das Semester gültig. Und zwar auch nur bis Rückmeldung. Wenn Du dich innerhalb einer bestimmten Frist nicht zurückmeldest und deinen Platz im Studium antrittst, werden die Nachzügler nominiert, die auf den Wartelisten stehen. Das gilt bei Fächern mit Zulassungsbeschränkung. Alles andere wäre unsinnig. Keiner wird Dir den Platz warm halten bis Du dich erbarmst die Hochschule mit deiner Anwesenheit zu beglücken, während andere ein Wartesemester schieben müssen weil sie keinen Platz bekommen haben.
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