Veröffentlicht 29. November 201311 j Hallo zusammen, in meinem Arbeitsvertrag steht nichts zur Kündigungsfrist. Was bedeutet es? Wenn ich dem Chef in der 1. Dezember-Woche sage, dass ich gehe, kann ich im Januar bei der anderen Firma anfangen? Oder soll ich heute noch sagen (vor 1 Monat)? Ich muss den AV bis 6. Dezember unterschrieben an die Firma zurückschicken. Ich wollte mit dem jetzigen Chef am 2.12 darüber reden, aber er hat fürs Gespräch den 5. Dezember eingetragen. Ist es nicht zu spät? Danke.
29. November 201311 j Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, gelten die im BGB festgelegten Kündigungsfristen (zur Vollständigkeit: diese gelten auch, wenn im Vertrag für den Arbeitnehmer die Fristen zu seinem Nachteil ausgelegt sind).
29. November 201311 j Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, richtet es sich nach den Gesetzen im Bürgerlichen Gesetzbuch: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen - dejure.org Wie lang arbeitest Du schon bei Deinem AG? *Entschuldigung! Doppel-Post*
29. November 201311 j Autor Ich arbeite bei ihm seit 2005. das würde bedeuten, am 5. ist zu spät. am 2.12 geht noch. Da habe ich noch 4 Wochen
29. November 201311 j Hi, was willst du denn mit deinem Chef besprechen? Wenn du nur mitteilen willst, dass du kündigst, würde ich doch den Teufel tun und erst einen Termin vereinbaren. Schreib es ihm per Mail, wenn er nicht sofort Zeit für ein Gespräch hat, und dann ist gut. Entweder reagiert er dann sofort, oder du weisst woran du bist. Wenn du allerdings noch verhandeln willst, kann man, aufgrund deiner anderen Threads, davon ausgehen, dass das ein sinnloses Unterfangen wird. Davon ab: Ich weiss nicht, wie du deinem Chef gegenüber auftrittst, aber an deiner Stelle würde ich bei solchen Gesprächen mal ein bisschen mehr Druck machen. Denn es geht um deine Zukunft, da kann es ja nicht sein, dass man tage- bzw. wochenlang auf ein Gespräch warten muss, gerade in so einer kleinen Klitsche. Bearbeitet 29. November 201311 j von carstenj
29. November 201311 j Wenn du seit 2005 dort tätig bist, ist doch die Kündigungsfrist länger als einen Monat, oder täusche ich mich gerade?
29. November 201311 j Nur seitens des Arbeitgebers. Wenn nichts anderes vereinbart wurde sind es 4 Wochen vorher (Kündigung zum 15. des Monats oder zum Monatsende). Wie bereits oben die Selbsterkenntnis kam, am 5. wäre es zu spät. Der 2. ist noch in Ordnung.
3. Dezember 201311 j Kündigung muss doch immer schriftlich erfolgen, oder? Email erfüllt, soweit ich mich erinnere, nicht die Schriftform oder?
3. Dezember 201311 j Ja eine Kündigung muss immer schriftlich in form eines briefes erfolgen. Eine email reicht nicht aus. Theoretisch gilt das auch für nebenjobs doch da es dabei oft nicht mal einen vertrag gibt wird die Kündigung da dann meistens mündlich eingereicht.
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