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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Zusammen,

ich stehe bald vor der Abschlussohrprüfung zum FiSi (in NRW) und wollte nun mal gucken ob mein Taschenrechner zugelassen ist oder nicht, und wenn nicht welcher ist dann zugelassen?

Ich habe einen FX-82Solar

FX-82Solar - Wissenschaftliche Rechner - Schul- und Grafikrechner - CASIO

Welche Taschenrechner könnt ihr empfehlen? Einfache Benutzung viele nützliche Funktionen für die IHK Prüfung.

casio fx991de

Mit dem komm ich gut klar ist sowohl in der Schule, Klausuren als auch in der Prüfung zugelassen.

Welche Taschenrechner könnt ihr empfehlen? Einfache Benutzung viele nützliche Funktionen für die IHK Prüfung.

Was sind denn "viele nützliche Funktionen für die IHK-Prüfung"? Bei meiner Prüfungseinladung stand nur, dass der Taschenrechner nicht programmierbar sein muss.

In der Realschule hatte ich auch den FX-82Solar, mittlerweile mag ich Rechner mit zwei Zeilen im Display mehr. Aber ist natürlich Geschmackssache.

casio fx991de

Ich habe den Vorgänger Casio FX-991ES. Ich kann das Gerät nur empfehlen. Mit ihm sind die gebräuchlichen Konvertierungen möglich und Ergebnisse von Rechnungen werden auf Wunsch als Brüche oder dezimal ausgegeben.

  • 4 Jahre später...
Zitat

Taschenrechner
(nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten).

https://www.ihk-aka.de/pruefungen/ap/hilfsmittel

Uraltes Thema, doch keine aufschlussreiche Antwort.?

Der Taschenrechner darf "nicht programmiert" sein. Er darf programmierbar, doch es dürfen keine Voreinstellungen (Formeln) von dir eingefügt worden sein.

Oder verstehe Ich diesen Artikel über Hilfmittel falsch? ?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

P.S.: Über Google ist diese Seite mit Schlagwörtern meist bei den Top 5

Bearbeitet von Klippenhopper

Nein, der darf gar nicht programmierbar sein.
Wenn es Basisfunktionen sind HEX-> DEC umzurechnen ist dies ok.

Aber du darfst da nicht nun eigene Formeln ei nbauen.

Wie will der Prüfer bitte nachprüfen, das da nicht schon was reinprogrammiert hast?
Wenn das mehrer mache würden, dann würde die Vorüberprüfung bei allen zulange dauern.

Bearbeitet von dekmar

Ich hatte das gleiche Problem im Februar. In der Einladung stand, daß der Rechner nicht programmiert sein darf.

Ich habe extra die IHK in Dresden angerufen und mir wurde bestätigt, daß der Rechner leer sein muß. Also nicht programmiert, aber er darf programmierbar sein.

Ich hatte meinen programmierbaren Taschenrechner in der Prüfung dabei und es gab keine Probleme.

vor 15 Stunden schrieb Klippenhopper:

Uraltes Thema, doch keine aufschlussreiche Antwort.

Auch weiterhin nicht, da das Sache der jeweiligen IHK ist.

Manche sagen in den Hilfsmitteln nur "Taschenrechner", andere "Nicht programmierter Taschenrechner", wieder andere "Nicht programmierbarer Taschenrechner", und wieder andere sprechen von einem "Nicht programmierten, Netzunabhängigen Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten".

Dafür hätte man wirklich keinen 4 Jahre alten Thread ausgraben müssen.

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