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Ab den Tag X (ausgebildet) vollen Lohn?


chry

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Hi Leute,

ich bin jetzt diesen Monat wie so manch anderer von euch endlich mit meiner Ausbildung fertig geworden.

15. Juni war mein Stichtag - Seit diesem Tag bin ich ausgelerntet FiSi.

Rein theoretisch müsste ich doch anteilig ab dem Tag X mehr Gehalt bekommen, da ich ja als ausgelernte Kraft gelte.

Mein Chef bezahlt mich aber erst ab dem 1.7 voll. - Also dass ich zum Ende des Julis mein erstes "volles" Gehalt erhalten werde.

Ist er dazu verpflichtet ab dem Tag /in dem Fall der 15./ direkt mehr Geld zu zahlen? Mein letzter Lohnstreifen vom 1.6 - 1.7 war als Azubi vergütet..

Soll / Kann ich das anfechten?

Ich habe ihn bereits drauf angesprochen, er meinte dass es z.B. (ein gutes Zeugnis wert gewesen wäre, oder besondere Arbeiten (mehr Überstunden geleistet etc...) so dass er mehr Geld gezahlt hätte zum Ende des Monats.

Naja hoffentlich bin ich da bald eh weg :)

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Ja ist er eigenlich denn ab dem Zeitpunkt in dem du vom PA gesagt bekommst das du bestanden hast, bist du kein Azubi mehr und damit steht dir ein vollwertiges Gehalt zu, es sollte nicht rechtens sein das er dich weiter wie einen Azubi bezahlt denn das bist du nichtmehr.

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Schließe mich dem mistro an, wenn Du es persönlich und finanziell verkraften kannst, verzichte auf den Lohn. Du hast das Thema ja schon angesprochen und wenn da nicht sofort die Bereitschaft signalisiert wird Dir den vollen Lohn zu zahlen...spar Dir lieber den Ärger und die Diskussion.

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Kein Wunder, dass der deutsche Arbeitnehmer fast nur noch auf Troll-Verträge trifft.

Wenn ein Arbeitnehmer so mit sich umgehen lässt, bitte, ich würde es sicher nicht machen, bei mir würde es einen Unterschied von weit mehr als 700€ Netto ausmachen, die ich meinem AG einfach so schenken würde in dem Moment.

Wo wir gerade dabei sind:

Meine PS4 hat den Geist aufgegeben, schenkt mir jemand eine neue?

Just my 2 Cent, no hate!

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Kein Wunder, dass der deutsche Arbeitnehmer fast nur noch auf Troll-Verträge trifft.

Wenn ein Arbeitnehmer so mit sich umgehen lässt, bitte, ich würde es sicher nicht machen, bei mir würde es einen Unterschied von weit mehr als 700€ Netto ausmachen, die ich meinem AG einfach so schenken würde in dem Moment.

Wo wir gerade dabei sind:

Meine PS4 hat den Geist aufgegeben, schenkt mir jemand eine neue?

Just my 2 Cent, no hate!

Seh ich ähnlich, so weit kommts noch das ich dem Arbeitgeber das schenke, außerdem spricht es Bände über den Arbeitgeber wenn er dir sowas überhaupt vorschlägt.

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Seh ich ähnlich, so weit kommts noch das ich dem Arbeitgeber das schenke, außerdem spricht es Bände über den Arbeitgeber wenn er dir sowas überhaupt vorschlägt.

Stimmt ebenfalls, mit Aussagen wie "Besseres Zeugnis, bessere Prüfung" - kann er bei seinen Kindern ankommen, den kann er dafür ja nen bissel was abdrücken, aber bei einer ausgelernten Person (und das bist du mit der Unterschrift des PA auf dem Wisch der IHK den du nach der Mündlichen bekommst) kann er sowas mal gar nicht bringen.

Ich hoffe du bist nicht in allen Lebenssituationen so ein Gutmensch ...

Erstrecht AGs merken sich sowas, dann macht der bald mit dir was er will ^^ .... also:

Hingehen --> Sagen: Hey, nach Rechtslage so und so --> sollte er sich weigern --> Zeugnis anfordern und Bewerben --> Sobald du was neues hast --> Geld einklagen (AG muss in diesem Falle für die Rechtskosten aufkommen da du den Prozess gewinnen wirst).

Auf alle Fälle solltest du diesen Laden verlassen.

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welches datum steht denn im arbeitsvertrag den du unterschrieben hast?

Spielt keine Rolle, denn:

Wenn du am Tag nach der Prüfung wieder in den Betrieb gehst (und arbeitest) zählt dies als unbefristete Übernahme als Vollzeitangestellter.

§ 24 Berufsbildungsgesetz:

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Heißt:

Er muss so oder so das Gehalt ab Tag X für einen Vollzeitangestellten bekommen. Sollte ein neuer AV vorgelegt wurden sein, wo 01.07.2015 als Anfang der Beschäftigung ausgeschrieben ist, muss vorher ein Aufhebungsvertrag gestellt werden (nur von AG Seite aus an die zuständige Kammer - so kenne ich das)

Bearbeitet von robin.swg
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Spielt keine Rolle, denn:

Wenn du am Tag nach der Prüfung wieder in den Betrieb gehst (und arbeitest) zählt dies als unbefristete Übernahme als Vollzeitangestellter.

§ 24 Berufsbildungsgesetz:

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Heißt:

Er muss so oder so das Gehalt ab Tag X für einen Vollzeitangestellten bekommen. Sollte ein neuer AV vorgelegt wurden sein, wo 01.07.2015 als Anfang der Beschäftigung ausgeschrieben ist, muss vorher ein Aufhebungsvertrag gestellt werden (nur von AG Seite aus an die zuständige Kammer - so kenne ich das)

natürlich spielt das eine rolle!

wenn der vertrag am 01.07. beginnt dann ist er selber schuld wenn er davor schon beim arbeitgeber auf der matte steht und hat demnach auch keine ansprüche.

wenn im vertrag ein konkretes datum steht, dann zählt dieser vertrag ab dem tag.

in deinem zitierten paragraphen geht es um keine vereinbarung

Bearbeitet von malason
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spielt schon eine rolle, dann denn wenn 01.08. im vertrag steht und er schon früher beim arbeitgeber aufschlägt er quasi für umme arbeitet.

wenn im vertrag ein konkretes datum steht, dann zählt dieser ab dem tag. in deinem zitierten paragraphen geht es um keine vereinbarung

Dann wäre allerdings seine Frage und somit der Thread hinfällig ... ich glaube so * kann ein Mensch nicht sein^^

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Über manche Antworten kann man wirklich nur den Kopf schütteln. :upps

Die Sache ist doch nun wirklich klar, ********en lassen braucht sich niemand.

Wenn er am Tag X mit der Ausbildung fertig ist, ist Feierabend. Wenn der Arbeitsvertrag später beginnt, dann ist man eben einen halben Monat arbeitslos oder hat eine andere Beschäftigung. Als Azubi weiter arbeiten geht nicht. Weder rechtlich, noch von Versicherungswegen. Wenn da was passiert, ist der Betrieb dran und kann wenn es hart kommt, schließen.

Alle anderen "Übereinkünfte" sind irrelevant.

Mein Chef hatte das gleiche mit mir vor gehabt, er musste letzten Endes ab Tag X volles Gehalt bezahlen.

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Ich bin immer wieder erstaunt, wie angestrengt das Verhältnis zwischen Chef und Azubi/Angestellten in manchen Unternehmen zu sein scheint. Mir wurde bspw. für meinen Abschlussmonat direkt das volle Gehalt meines neuen Vertrags gezahlt, obwohl ich auch erst am 13. Prüfung hatte.

Wenn ich mir dagegen einige meiner Mitschüler und auch hier im Forum angucke, ist das ja teilweise echt ein Kampf. Sind das die üblichen lauten Ausnahmen oder ist das eher die Regel? Bin ja auch erst in wenigen Unternehmen gewesen und hatte bisher immer Glück mit meinen Chefs (oder eben kein Pech).

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Ob das die Regel oder Ausnahme ist, weiß ich nicht. Allerdings habe ich schon von vielen Freunden und Bekannten gehört, dass einige länger Azubi gemacht haben und das nicht nur in der IT-Branche.

Ich denke viele wissen das auch nicht besser oder haben einfach Angst, sich durchzusetzen. Meistens ist man am Ende einer Ausbildung meist so um die 20 und will sich nicht gleich alles verbauen, deshalb machen vermutlich viele dieses Theater mit und kontrolliert wird nicht, außer es passiert etwas.

Meine Eltern haben damals auch gemeint: Mach doch länger Azubi, der eine Monat, Hauptsache Beschäftigung. Allerdings bin ich keine 20 mehr und weiß, wo Grenzen gezogen werden sollten. Manchmal echt ein Trauerspiel.

Aber da muss man immer die Fälle, Betriebe und Umfeld des Azubi betrachten.

Es gibt sicher viele Unternehmen, bei den läuft das normal. Allerdings gibt's genug auf der Gegenseite.

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Gast UnknownX

Bewirb Dich weg und fordere dann das fehlende Gehalt im Nachhein ein. Lohnzettel & Co. liegen als Beweise vor. Dafür ist nicht mal ein Anwalt zwingend notwendig, wenn Du Dich etwas einliest.

Halte ich für Diplomatisch intelligenter in deiner Situation, auch wenn hier viele "angeblich" ihre Eier auf den Tisch klatschen würden, wenn Sie Du wären.

Würdest Du im Betrieb bleiben wollen, muss Du Dich natürlich behaupten und darfst es nicht so stehen lassen. Aber auch hier kannst Du das sachlich und emotionslos über den entsprechenden Rechtsweg abhandeln.

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...

Soll / Kann ich das anfechten?

Naja hoffentlich bin ich da bald eh weg :)

Du musst hier gar nichts anfechten, die gesetzliche Regelung ist da endeutig und Du kannst die Gehaltsdifferenz nachfordern.

Hast Du denn schon einmal geprüft, ob in Deinem Unternehmen das Wissen über die rechtliche Lage bekannt ist? Das betrifft insbesondere natürlich auch die Tatsache, dass durch das Weiterarbeiten ein Arbeitsverhältnis/-vertrag begründet worden ist.

Wurde Dir denn ein Arbeitsvertrag mit Beginn 01.07.2015 zur Unterschrift vorgelegt?

Solltest DU Dich wegbewerben wollen, so solltest Du unbedingt sichergehen, dass die die Kündigungsfristen einhälst, sonst hast Du eine weiteren Arbeitsvertrag und kannst nicht beide gleichtzeitig erfüllen. Dadurch können gegen Dich Schadensersatzansprüche entstehen.

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Bei uns war von vorne herein klar, dass ich nach meiner mündlichen Abschlussprüfung (falls bestanden), voll bezahlt werde. D.h. bis zum 10.07. werde ich als Azubi vergütet und ab da bis Ende Juli als vollwertiger Arbeitnehmer. In meinem neuen Vertrag steht auch, dass dieser, sobald ich die mündliche Prüfung bestanden habe, gültig wird.

Ich finds wirklich erschreckend, wie viele Arbeitgeber einen Azubi über den Tisch ziehen wollen. Für mich ein absolutes NO-GO!

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