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Empfohlene Antworten

  • Autor
vor 11 Minuten schrieb allesweg:

Ohne Stufe steht das Gehalt nicht fest. 

Upps, jaaa stimmt. 

vor 21 Minuten schrieb JanJang:

Hätte jetzt bis zur Erstellung des Arbeitsvertrages gewartet und zur vorherigen Ansicht gewünscht, um dann ggf. etwas anzusprechen.

Ja, genau so wollte ich das erfragen. Die Personalbetreuung hat mir halt nur die geschilderten Sachen gesagt, über das weitere Vorgehen kein Plan und dass das Entgeltgremium meinen Personalbogen weitergeleitet bekommt. Vielleicht bekomme ich ja danach mal mehr Informationen.  

Aber danke, sehe jetzt wie schwammig doch alles noch ist. ?

 

  • Autor

Ich hoffe doch. :D 

Ne, aber ernsthaft ich habe keinen Plan, wie mir das jetzt aufgetischt wird. Ich warte mal ab, bis die mir schreiben, dass der Arbeitsvertrag fertig ist. 

@KeeperOfCoffee Habe mich schon seit Beginn der Ausbildung (ist auch ÖD) damit auseinander gesetzt. Die EG die ich bekomme ist gut, darum wechsle ich auch (habe mich auch an deinen damaligen Rat orientiert ?) und das mit den Stufen verstehe ich auch. Aber nirgends steht, wie eine Einstellung von dannen geht. Denke, das ist eher Erfahrungssache, oder?

  • 3 Wochen später...
Am 2.8.2019 um 10:10 schrieb allesweg:

Ohne Stufe steht das Gehalt nicht fest.

Bei Berufsanfängern gibt es Stufe 1. Die Stufe steht sehr wohl fest. Genau deshalb wird sie auch nicht erwähnt.

Der Arbeitsvertrag ist im öD relativ überschaubar. Bei mir waren das bisher immer nur 2 Seiten, die größtenteils auf den TVöD verweisen, (beim TVÖD-L wird es wohl ähnlich sein).

Eine Stufenzuordnung steht nicht drin, lediglich die voraussichtliche Entgeltgruppe (die rein deklaratorisch drin steht und keinen Bestandsschutz ableiten lässt).

Dazu eben noch Dauer der Probezeit und Zeitumfang (Vollzeit/Teilzeit).

Mehr steht da i.d.R. nicht drin.

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