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Arbeitsvertrag vor Abschlussprüfung; Gehalt?


GoVivi

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Huhu, 

ich werde vor meiner Abschlussprüfung einen Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber unterschreiben. Gehalt steht auch schon fest.
Jetzt ist meine Frage, was wäre denn wenn ich einen supi IHK-Abschluss mache. Könnte man da im nachhinein nochmal das Gehalt (Stufe) bequatschen, ob da was zu machen ist?

Einerseits denke ich, dass dies etwas dreist ist/wirkt und die mir auch nicht weniger zahlen würden, wenn ich schlechte Ergebnisse bringe.
Aber andererseits strenge ich mich echt an und liefere immer sehr gut ab. Ich weiß aber auch, dass das IHK-Zeugnis nachher nichts mehr zur Sache tut. ?

Im ÖD ist bestimmt sowieso nicht viel Spielraum, wegen Tätigkeitsfeld etc. und nichts zu machen ?


Wie seht ihr das? Will mal eure Meinungen dazu hören, auch wenn ich nichts machen kann. 

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Man kann nachträglich eher wenig ändern. Denn ein unterschriebener Vertrag ist ein unterschriebener Vertrag. Durch gute Leistungen kannst Du im Laufe der Zeit aber weiter hochgestuft werden.

Ich hatte Zusatzklauseln drin, dass ich zum Ende der Probezeit - wenn der Chef zufrieden ist - eine Gehaltserhöhung bekomme. So etwas in die Richtung kann man auch mit anderen Dingen im Vertrag hinzufügen (auch mit Noten). Ich kenne das von damaligen Mitschülern, dass sie ab einer bestimmten Note im IHK-Zeugnis mehr Gehalt bekamen, bzw. sonst ihren Traum-Job nicht antreten durften.

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vor einer Stunde schrieb JanJang:

Jetzt ist meine Frage, was wäre denn wenn ich einen supi IHK-Abschluss mache. Könnte man da im nachhinein nochmal das Gehalt (Stufe) bequatschen, ob da was zu machen ist?

Würdest du weniger Gehalt bzw. die Kündigung des Vertrages akzpetieren wollen, wenn die Note nicht so "supi" ist?
Oder anders gefragt was bringt es dem AG wenn du anstatt einer 2,5 eine 2 in der Abschlussarbeit schreibst? Wieviel mehr Profit macht er dann (business case aufzeigen)?

Wenn du dies verargumentieren kannst, dann solltest du mehr Gehalt verlangen.

Im Normalfall macht ein Abschlusszeugnis die Türe auf, dass du dich überhaupt vorstellen darfst - hat aber rein garnichts mit dem Gehalt zu tun.

 

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vor 4 Minuten schrieb bigvic:

Würdest du weniger Gehalt bzw. die Kündigung des Vertrages akzpetieren wollen, wenn die Note nicht so "supi" ist?
Oder anders gefragt was bringt es dem AG wenn du anstatt einer 2,5 eine 2 in der Abschlussarbeit schreibst?

Ja, genau dies habe ich auch erwähnt. Würde ich sogar in Kauf nehmen, wäre ja mal ein eine nette Belohnung für all die Mühen ?

Aber, ich verstehe. Natürlich wird er nicht mehr Profit machen, vor allem nicht als öffentlicher Träger. 
Das einzige, was der AG hätte wäre ein Top-Mitarbeiter, der mit Ehrgeiz besticht -> weil guter Abschluss (Zumindest formal auf dem Papierchen ?

 

vor 4 Minuten schrieb KeeperOfCoffee:

Ist als ob du hingegen würdest von wegen "Sehen sie ich habe viel bessere Leistungen erbracht, als Sie sicherlich gedacht haben..."

Hahaha ja, das denke ich auch. Der AG ist denke ich nicht soo an meinen Noten interessiert, wie @bigvic sagt, war es aber auf jeden Fall ein Türöffner für mich. Habe halt nur die normale Klausel, dass ich die AP erfolgreich abschließen muss.
Ein Schulterklopfen bekomme ich aber hoffentlich, hehe ? 


Werde einfach mal nebenbei wegen der Stufenzuordnung in meiner EG mal nachfragen, ob das zu guten Leistungen zählt, eventuell kann ich ja die Stufe 2 rausholen.

Kenne mich halt als Berufseinsteiger kaum aus (vor allem nicht in den Tiefen des Tvöd's)....Deswegen danke für euren Input!

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vor 28 Minuten schrieb JanJang:

Werde einfach mal nebenbei wegen der Stufenzuordnung in meiner EG mal nachfragen, ob das zu guten Leistungen zählt, eventuell kann ich ja die Stufe 2 rausholen.

Ein Jahr Berufserfahrung wird nicht durch eine gute Abschlussprüfung ersetzt^^' Vor allem nicht wenn es sich um das erste Jahr handelt. Stell dir vor du hast da einen Kollegen, der letztes Jahr seinen Abschluss mit einer 3 gemacht hat;  du hast noch keinerlei Ahnung wie es in dem Laden abläuft und wie was gemacht wird - bekommst durch deinen guten Abschluss aber das gleiche Gehalt wie er obwohl er schon ein Jahr lang dort gearbeitet hat und durch seine Erfahrung viel selbstständiger Aufgaben erledigen kann, die Prozesse, Etiquette usw. kennt...

Für solche "spontanen" Gehaltserhöhungen hast du dir mit dem öD den ungünstigsten Arbeitgeber ausgesucht. Aber auch bei anderen Arbeitgebern... da würdest du für die Idee das Einstiegsgehalt auf Grund eines guten Abschlusses zu erhöhen höchstens ein Seufzen hören.

Ich kann dir nur raten die Sache auf sich beruhen zu lassen.

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@PVoss 
Deswegen frage ich ja, da ich nicht weiß, wie sowas gewertet wird.
Ich weiß, dass die ersten 3 Stufen nur mit Berufserfahrung erfolgen. Ich kenne aber auch 2-3 Fälle da hatten Berufseinsteiger mit der zweiten Stufe angefangen. Da wurde ein Teil der Ausbildungszeit anerkannt, obwohl die im "Regelwerk" explizit nicht als Berufserfahrung gelten.

vor 15 Minuten schrieb PVoss:

Für solche "spontanen" Gehaltserhöhungen hast du dir mit dem öD den ungünstigsten Arbeitgeber ausgesucht.

Ja, dass stimmt. Zumindest gehen manche Einrichtungen endlich den Trend der Anpassung an die freie Marktwirtschaft an.

vor 38 Minuten schrieb PVoss:

da würdest du für die Idee das Einstiegsgehalt auf Grund eines guten Abschlusses zu erhöhen höchstens ein Seufzen hören.

Wie ich gelesen habe oben, gibt es dennoch Fälle, wo solche Klauseln existieren und die Noten dem AG schon interessieren.
Bei meinem Ausbildungsbetrieb wird auch nach Abschlussnote in die Entgeltgruppe sortiert. 

Ich werde deinen Rat aber auf jeden Fall im Hinterkopf behalten, Danke Dir! 

 

@larrud  Danke für deine Voreingenommenheit und informativen Beitrag. Nächstes Mal orientiere ich mich an deiner Arroganz und schreibe "einem Abschluss >95 Punkte" anstatt "supi Abschluss". ?

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vor 1 Stunde schrieb JanJang:

Ja, genau dies habe ich auch erwähnt. Würde ich sogar in Kauf nehmen, wäre ja mal ein eine nette Belohnung für all die Mühen ?

 

Dafür ist eine Ausbildung am Ende zu einfach. Da mit einer 1.x rauszukommen ist, ist relativ einfach. 

Generell deine Ausbildungsnote nicht überbewerten, in 5 Jahren interessiert das kein Schwein mehr :)

 

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vor 6 Minuten schrieb Flammkuchen:

Generell deine Ausbildungsnote nicht überbewerten, in 5 Jahren interessiert das kein Schwein mehr :)

 

vor 4 Stunden schrieb JanJang:

Ich weiß aber auch, dass das IHK-Zeugnis nachher nichts mehr zur Sache tut. ?

 

@Flammkuchen Ich wäre die Letzte, die da zuviel reininterpretiert. Hatte mir nur immer selber Druck gemacht, da es anfangs von meinem Chef indirekt hieß: "Unter 92 Punkten stellen wir nicht ein.". Seitdem war ich so gestresst abzuliefern, bis zu dem Zeitpunkt, wo mein neuer AG keinen Wert darauf legt, mir dennoch mehr bietet. War wahrscheinlich irritierend für mich.  :D 

@allesweg Kurz und knackig, danke!

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vor 17 Stunden schrieb JanJang:

@larrud  Danke für deine Voreingenommenheit und informativen Beitrag. Nächstes Mal orientiere ich mich an deiner Arroganz und schreibe "einem Abschluss >95 Punkte" anstatt "supi Abschluss". ?

Was du aus einem Witz alles herauslesen kannst. Richtig sympathisch! :) 

 

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Sofern du im öD ausgebildet wurdest, gibts meist eine Klausel, in der die eigenen Azubis meist der Stufe 2 zugeordnet werden.

Begründung: Er/Sie kennt die Behördenstrukturen bereits und muss dahingehend nicht eingearbeitet werden. 

Ansonsten ist eine andere Stufenzuordnung eher selten und quasi Verhandlungssache. Das hängt letztlich auch von der Bewerbersituation ab und ob die Stelle bereits erfolglos ausgeschrieben war bzw. Frist verlängert wurde. Da es an verwertbaren Erfahrungszeiten mangelt, musst du dann das Risiko einer Ablehnung in Kauf nehmen und eben auch der Personalabteilung mitteilen, unter Stufe x fange ich nicht an.

Nachträglich wird’s quasi unmöglich.

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Am 31.7.2019 um 12:22 schrieb SaJu:

Man kann nachträglich eher wenig ändern. Denn ein unterschriebener Vertrag ist ein unterschriebener Vertrag. Durch gute Leistungen kannst Du im Laufe der Zeit aber weiter hochgestuft werden.

Selbstverständlich kann man Änderungen vornehmen! Ein Vertrag ist nichts in Stein Gemeißeltes. Der Vertrag kommt schließlich auch durch Verhandeln zustande, zumindest sollte er das.

Ob es allerdings für den AG sinnvoll ist und ob die Note überhaupt einen Einfluss auf den Vertrag(-sinhalt) hatte, kann man wohl eher als nicht gegeben ansehen.

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vor 9 Stunden schrieb larrud:

Was du aus einem Witz alles herauslesen kannst. Richtig sympathisch! :) 

 

Na, dann musst Du aber auch erstmal sicherstellen, dass der Empfänger den als solchen erkennt. Ich schließ mich da an und habe den Gag auch nicht verstanden.

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vor 12 Stunden schrieb WYSIFISI:

Selbstverständlich kann man Änderungen vornehmen! Ein Vertrag ist nichts in Stein Gemeißeltes. Der Vertrag kommt schließlich auch durch Verhandeln zustande, zumindest sollte er das.

Und etwas Ausgehandeltes und Unterschriebenes ist AUSgehandelt - NACHverhandeln nach beiden Unterschriften ist ganz schlechter Stil.

Stell dir vor, du hast einen Auto-Kaufvertrag unterschrieben. Zwei Tage später veröffentlicht ein Fachmagazin einen (sehr) guten Test dieses Autos. Wäre es für dich ok, wenn der Händler jetzt plötzlich mehr Geld haben will?

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Es ging mir um die Aussage, dass man nach einem geschlossenen Vertrag nichts mehr machen kann und das stimmt grundsätzlich nicht.

Wie man das dann bewertet, steht auf einem anderen Blatt.

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vor 3 Minuten schrieb allesweg:

"unterschriebenen Vertrag nachverhandeln und wie das ankommt"

Ich habe noch nichts unterschrieben und der Vertrag ist an sich auch noch nicht konkret erstellt. (Muss erst noch vom Personalsachbearbeiter zu den Entgeltgremien ?)
Meine EG und die normalen Konditionen des Tarifes kenne ich schon, aber von der Stufeneinordnung habe ich noch nichts gehört. 
Weiß auch gar nicht, ob mir sowas mitgeteilt wird. Ist ja jetzt auch mein erster richtiger Arbeitsvertrag.
 

vor 14 Stunden schrieb WYSIFISI:

Der Vertrag kommt schließlich auch durch Verhandeln zustande, zumindest sollte er das.

Bis jetzt wurde nichts verhandelt, oder ich habe es nicht mitbekommen. Die Stelle war mit EG x - EG y ausgeschrieben und man hatte mir jetzt die x gegeben. Das war aber auch eine Aussage, womit man mir mitgeteilt hat, das ich eingestellt werde. Als nächstes kommt jetzt nur noch der Termin zum unterschreiben. 
Achja, danke nochmals! :) 

 

@tTt Ok, daran kann es natürlich gelegen haben. Die sind nämlich auch alle beim Ausbildungsbetrieb geblieben. 

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Am 31.7.2019 um 12:03 schrieb JanJang:

Gehalt steht auch schon fest.

vor 13 Minuten schrieb JanJang:

Meine EG und die normalen Konditionen des Tarifes kenne ich schon, aber von der Stufeneinordnung habe ich noch nichts gehört. 

vor 14 Minuten schrieb JanJang:

Bis jetzt wurde nichts verhandelt, oder ich habe es nicht mitbekommen. Die Stelle war mit EG x - EG y ausgeschrieben und man hatte mir jetzt die x gegeben. 

Ja was denn nun? Steht das Gehalt fest, wurde nichts verhandelt, hat man dir deine Eingruppierung ohne Stufe mitgeteilt? 

So wie es für mich aussieht, hast du nichts verhandelt und die Gegenseite dich einfach in die niedrigste der möglichen Gruppen gesteckt.

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Das Gehalt, also die Entgeltgruppe steht fest. Stufe wurde mir nicht mitgeteilt, da hat man auch bis jetzt nie drüber geredet. 

Letzteres kann ich nicht widersprechen, aber ich kann verstehen warum es die niedrigere von beiden Stufen wurde, weil eigentlich ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird.

Nach der Zusage kommt jetzt direkt der Termin zum unterschreiben. Ehrlich: Ich habe keinen Plan, wie alles im ÖD geregelt wird und wie man das anspricht. Hätte jetzt bis zur Erstellung des Arbeitsvertrages gewartet und zur vorherigen Ansicht gewünscht, um dann ggf. etwas anzusprechen. Deswegen frage ich als Laie...?

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Ohne Stufe steht das Gehalt nicht fest. 

vor 6 Minuten schrieb JanJang:

Termin zum unterschreiben

Wie? Hin gehen und ohne intensive Prüfung unterschreiben? Oder wird der Vertrag (und alle relevanten Anlagen!) vorab zur Durchsicht an dich gesendet?

Ohne die Möglichkeit, eine Arbeitsvertrag in Ruhe durchzulesen unterschreibe ich persönlich nicht.

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