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Bestanden oder nicht?


Zapo

Empfohlene Beiträge

vor 5 Stunden schrieb Zapo:

Kamnir jemand sagen ob man mit diese Punkte bestanden hat?

Mit den genannten Ergebnissen hat man nicht bestanden, da zwei Fünfen im zweiten Teil der schriftlichen Abschlussprüfung sind. 

 Hier mal ein Auszug aus der FIAusbV (§ 16):

Zitat

(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind: 

1.im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

2.im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

3.in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und

4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

 

Das, was ich fett markiert habe, ist bei den genannten Ergebnissen nicht erfüllt ist. Auch wenn am Ende ein befriedigendes Ergebnis (67 Punkte) vorliegt.

D.h. Du müsstest eine MEP machen, damit Du die Abschlussprüfung bestehst. In diesem Fall, wo Du die 37 oder 33 Punkte hast. Damit kannst Du eine fünf ausgleichen. Wenn Du in der MEP die bestimmte Punktezahl erreicht hast, mit der Du auf 50 Punkte oder mehr kommst, hast Du bestanden. Aber die MEP kannst Du nur in einem Prüfungsbereich machen. Die MEP muss von Dir beantragt werden. Schau einfach mal bei Ulis Prüfungsrechner.

Bearbeitet von Sourcecode Whisperer
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Mal die Prüfungsordnung zu lesen würde schon helfen

§ 33 Mündliche Ergänzungsprüfung

...

(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.


Also bisher 37 * 2 = 74
plus Punkte aus MEP ( sagen wir 76 )
____________________________________________
     150 / 3 = 50 neues Ergebnis, damit bestanden

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Mal die Prüfungsordnung zu lesen würde schon helfen

§ 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
...
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Also bisher 37 * 2 = 74
plus Punkte aus MEP ( sagen wir 76 )
____________________________________________
     150 / 3 = 50 neues Ergebnis, damit bestanden
Dann hätten wir aber hier im Forum nchts worüber wir uns Unterhalten könnten

Naja wie auch immer. Danke für die hilfreiche Antworten.
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Am 23.12.2023 um 08:07 schrieb Sourcecode Whisperer:

Mit den genannten Ergebnissen hat man nicht bestanden, da zwei Fünfen im zweiten Teil der schriftlichen Abschlussprüfung sind. 

 Hier mal ein Auszug aus der FIAusbV (§ 16):

Das, was ich fett markiert habe, ist bei den genannten Ergebnissen nicht erfüllt ist. Auch wenn am Ende ein befriedigendes Ergebnis (67 Punkte) vorliegt.

D.h. Du müsstest eine MEP machen, damit Du die Abschlussprüfung bestehst. In diesem Fall, wo Du die 37 oder 33 Punkte hast. Damit kannst Du eine fünf ausgleichen. Wenn Du in der MEP die bestimmte Punktezahl erreicht hast, mit der Du auf 50 Punkte oder mehr kommst, hast Du bestanden. Aber die MEP kannst Du nur in einem Prüfungsbereich machen. Die MEP muss von Dir beantragt werden. Schau einfach mal bei Ulis Prüfungsrechner.

Bei Punkt 3 steht in mindestens 3 Prüfungen von Teil 2, sind in Teil 2 auch Präsi und Doku drin oder sind die getrennt weil mindestens 3 wären ja alle Prüfungen von Teil 2 gemeint wenn man Präsi und Doku nicht mitzählt

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