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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Bei meiner Prüfungsanmeldung steht folgendes: "Der Azubi bringt seinen Ausbildungsnachweis zur Prüfung mit", hier ist jedoch das Kästchen auf Nein geschoben. Bin ich dann trotzdem verpflichtet das Heft mitzunehmen?

 

vor einer Stunde schrieb benten:

Bei meiner Prüfungsanmeldung steht folgendes: "Der Azubi bringt seinen Ausbildungsnachweis zur Prüfung mit", hier ist jedoch das Kästchen auf Nein geschoben. Bin ich dann trotzdem verpflichtet das Heft mitzunehmen?

 

Ja ist verpflichtend, wobei das jede Kammer unterschiedlich streng handhabt. Ich bin in zwei Kammern aktiv und eine verlangt, dass das Berichtsheft zur praktisch/mündlichen Prüfung vorgezeigt wird. Falls der Azubi das nicht macht, gibts keinen Abschluss.

Die andere Kammer ist da lockerer und ignoriert gerne mal das Berichtsheft komplett.

  • Autor
vor 14 Stunden schrieb FISI-I:

Bei manchen ist das Mitbringen nicht mehr erforderlich, da diese seitens der IHK angefordert werden (können).

Das ist gut zu wissen, dankeschön

vor 15 Stunden schrieb ZwennL:

Als Umschüler in Berlin muss gar kein Berichtsheft gepflegt werden. Aber Du bist vermutlich "normaler" Auszubildender.

Das ist ein Irrtum. Hier gilt das BBIG und auch die IHK schreibt:

https://www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-azubis/fuer-azubis/ausbildungsvertrag/ausbildungsnachweis-2282170

Ich würde sagen dass hier wieder mal ein Umschulungsbetrieb ne eigene Suppe kocht. Aber das Gesetz ist ganz klar formuliert

jede IHK anders?

Die IHK empfiehlt dringend, dass auch Umschüler einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
führen. Im Gegensatz zum Ausbildungsverhältnis ist der Nachweis jedoch nicht
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Sofern das Führen des
Ausbildungsnachweises gewünscht wird, muss dieses unter § 9 des Umschulungsvertrages
,,Nebenabreden" im Umschulungsvertrag vereinbart werden (Formulierung s.
Zwischenprüfung)

https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Ausbildung/Einstellung_und_Vertrag/Merkblatt_Umschulung.pdf

oder mal so:


Für Umschüler ist die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Führung eines Ausbildungsnachweises entsprechend der Regelung der IHK Elbe-Weser wird dringend angeraten/empfohlen und sollte im Umschulungsvertrag vereinbart werden. Nur so kann eine inhaltliche, ordnungsgemäße Umschulung nachvollzogen werden.

https://www.ihk.de/elbeweser/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildung-durchfuehren/umschulung-1700912

Bearbeitet von hellerKopf

vor 23 Stunden schrieb charmanta:

Das ist ein Irrtum. Hier gilt das BBIG und auch die IHK schreibt:

https://www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-azubis/fuer-azubis/ausbildungsvertrag/ausbildungsnachweis-2282170

Ich würde sagen dass hier wieder mal ein Umschulungsbetrieb ne eigene Suppe kocht. Aber das Gesetz ist ganz klar formuliert

Das ist kein Irrtum, sondern die Auskunft der IHK Berlin selbst. Meine Aussage bezieht sich ausschließlich auf Umschüler in Berlin.

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