oreqd Geschrieben vor 11 Stunden Geschrieben vor 11 Stunden Hallo zusammen, folgende Situation: Ich hatte letzten Monat ein Übernahmegespräch, da ich mit meiner Ausbildung im Januar 2026 durch bin. Habe vermutlich etwas überstürzt aufgrund des überaus guten und großzügigen Angebots zugesagt. Nun ist ein Monat vergangen, konnte mir einige Gedanken machen und bin zu dem Entschluss gekommen, den Vertrag nicht zu unterzeichnen. Diesbezüglich hatte ich dann heute ein Gespräch mit dem Chef, der natürlich enttäuscht war und mir Egoismus und Undankbarkeit vorwirft. Ihm sei sowas "in seinen x Jahren noch nicht vorgekommen" und meine Entscheidung sei ein richtiger "Arschtritt", "glatte 6", etc. Daher meine Frage: Wie verbindlich ist eine mündliche Zusage zu einem Arbeitsvertrag, wenn dieser bislang nicht schriftlich unterzeichnet wurde? Danke euch im Voraus!
eKrumel Geschrieben vor 11 Stunden Geschrieben vor 11 Stunden Scheiß auf mündliche Zusage - es gibt immer sowas wie Probearbeitszeit und nicht antreten an den Vertrag. Klar ist das eine "Scheiß" situation für beide Parteien aber es ist was ist und damit muss er klar kommen. Solange nichts unterschrieben ist, ist eh erstmal alles egal
EdwardFangirlXxX Geschrieben vor 11 Stunden Geschrieben vor 11 Stunden Na dann gut, dass du da weggekommen bist. Du hast keinerlei Verpflichtungen, du hast keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Dein Chef kann dich nicht zwingen da zu bleiben.
creqd Geschrieben vor 11 Stunden Geschrieben vor 11 Stunden vor 14 Minuten schrieb EdwardFangirlXxX: Na dann gut, dass du da weggekommen bist. Du hast keinerlei Verpflichtungen, du hast keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Dein Chef kann dich nicht zwingen da zu bleiben. Noch bin ich da wohl nicht ganz raus. Er meinte, dass ich da nicht so einfach rauskomme und wir einen Kompromis finden müssen, da Zusage = Zusage ist. Daher meine Frage.
MiaMuh Geschrieben vor 11 Stunden Geschrieben vor 11 Stunden Das habe ich beim Googlen gefunden Es gibt andere Ausnahmen, bei denen ein mündlicher Arbeitsvertrag keine rechtliche Wirksamkeit entfaltet: - Arbeitnehmender oder Arbeitgeber können die mündliche Zusage der jeweils anderen Partei nicht nachweisen. - Eine mündliche Zusage wird widerrufen oder ordentlich gekündigt, bevor das Arbeitsverhältnis beginnt. - Der Arbeitsvertrag wurde unter Vorbehalt abgesprochen, es fehlt aber noch die erforderliche Zusage einer weiteren, in den Prozess eingebundenen Person. Quelle: https://www.personio.de/hr-lexikon/arbeitsvertrag-muendlich/#arbeitsvertrag-muendlich-abschliessen-gueltigkeit-und-rechtliche-bindung
pilsetti Geschrieben vor 11 Stunden Geschrieben vor 11 Stunden Eine mündliche Zusage ist rechtens, aber eben auch schwammig und streitbar, da die Aussagen beider Parteien gegeneinanderstehen. Ein schriftlicher Vertrag muss nachgereicht werden. Kam bei uns vor nicht allzu langer Zeit im Wirtschaftsunterricht in der Berufsschule dran.
hellerKopf Geschrieben vor 10 Stunden Geschrieben vor 10 Stunden Außerdem solltest du noch bedenken, dass du ja noch dein Abschlußprojekt in der Firma machen wirst. Falls du da auf Unterstützung durch den Chef angewiesen bist, solltest du das beim "Kompromiss" berücksichtigen.
creqd Geschrieben vor 10 Stunden Geschrieben vor 10 Stunden vor 8 Minuten schrieb hellerKopf: Außerdem solltest du noch bedenken, dass du ja noch dein Abschlußprojekt in der Firma machen wirst. Falls du da auf Unterstützung durch den Chef angewiesen bist, solltest du das beim "Kompromiss" berücksichtigen. Sitze bereits am Abschlussprojekt, da es "dringend" benötigt wird. Auf Unterstützung durch Chef bin ich nicht angewiesen.
CtrlAltAudrey Geschrieben vor 10 Stunden Geschrieben vor 10 Stunden (bearbeitet) Heyy das klingt nach einer ziemlich unangenehmen Situation, aber in Deutschland gilt generell folgendes: Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Das heißt, sobald beide Parteien sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig sind (z. B. Tätigkeit, Beginn, Vergütung), kann ein rechtlich bindender Vertrag entstehen auch ohne Unterschrift. Wie oben von @pilsetti angesprochen muss er schriftlich noch Nachgereicht werden. Ein Widerruf ist aber möglich vor Beginn deiner Tätigkeit, also vor Januar 26, was du ja jetzt schon getan hast. Außerdem finde ich die Aussagen deines Chefs sehr unprofessionell und ziemlich emotional. Erinnert mich ein wenig an meine Ausbildung wo ich auch mal als "Idioten" und "Arschloch" bezeichnet wurde. Bin dann auch sofort zum nächstbesten Arbeitgeber gewechselt, sowas sollte man sich nicht gefallen lassen. LG Audrey 😉 Bearbeitet vor 10 Stunden von CtrlAltAudrey
AVEN Geschrieben vor 9 Stunden Geschrieben vor 9 Stunden Du hast deine mündliche Zusage widerrufen - Thema erledigt (fast).... Ging mir genau so - nur anders herum: mir wurde Monatelang die Übernahme immer wieder zugesichert bis drei Wochen vor der Prüfung ein Gespräch mit "Tja, Öhm, weißt Du, also... Dumme Sache, Wir werden dich nicht übernehmen" kam... Kommen wir zu dem (fast) - Aufgrund der Reaktion deines Chefs wird es vermutlich noch ein bisschen Trara geben... in erster Line um das Ausbildungszeugnis... das solltest Du gut prüfen lassen, wenn Du noch keinen neuen Job in Aussicht hast...
t1nk4bell Geschrieben vor 6 Stunden Geschrieben vor 6 Stunden Ist man nicht auch wenn man den vetrag nun Durchziehen würde mit Inkrafttreten in der Probezeit? In der man ja einfach kündigen kann?
Maniska Geschrieben vor 5 Stunden Geschrieben vor 5 Stunden vor 3 Stunden schrieb creqd: Sitze bereits am Abschlussprojekt, da es "dringend" benötigt wird. Auf Unterstützung durch Chef bin ich nicht angewiesen. Ich hoffe der Antrag ist schon genehmigt und wir bewegen uns zeitlichen im Rahmen des Durchführungszeitraums. Sonst ist das Projekt nun schon alleine deswegen "raus" und nicht mehr geeignet. zum Thema: mündliche Verträge sind prinzipiell gültig, aber wenn hier der Ausschluss einer Kündigung vor Antritt nicht ausgeschlossen ist, kann OP auch einfach "das am XX.XX.XXXX mündlich abgeschlossene Arbeitsverhältnis als Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis" fristgerecht zum XX.XX.XXXX kündigen. Abe rich bin kein Anwalt
hellerKopf Geschrieben vor 5 Stunden Geschrieben vor 5 Stunden (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb Maniska: Ich hoffe der Antrag ist schon genehmigt Kaum vorstellbar: Abgabefrist Projektantrag: 21. August 2025, z.B. IHK Köln Da wird wohl jetzt kaum schon eine Genehmigung vorliegen. Somit hat der Chef schon einen Hebel. Denn der müsst bei dem "regelwidrigen" Verfahren mitmachen. Bearbeitet vor 5 Stunden von hellerKopf
creqd Geschrieben vor 5 Stunden Geschrieben vor 5 Stunden vor 6 Minuten schrieb Maniska: Ich hoffe der Antrag ist schon genehmigt und wir bewegen uns zeitlichen im Rahmen des Durchführungszeitraums. Sonst ist das Projekt nun schon alleine deswegen "raus" und nicht mehr geeignet. zum Thema: mündliche Verträge sind prinzipiell gültig, aber wenn hier der Ausschluss einer Kündigung vor Antritt nicht ausgeschlossen ist, kann OP auch einfach "das am XX.XX.XXXX mündlich abgeschlossene Arbeitsverhältnis als Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis" fristgerecht zum XX.XX.XXXX kündigen. Abe rich bin kein Anwalt Nope, ist nicht genehmigt. Da es aber unbedingt gebraucht wird und die Weiterarbeit anderer Kollegen beeinträchtigt, sollte ich schon daran arbeiten 🫣 Und hatte mich vorhin noch woanders informiert: laut § 12 BBiG wäre die mündliche Zusage, soweit ich verstanden habe, rechtlich nicht bindend, da sie 8 Monate vor Ausbildungsende getätigt wurde und den somit vorgegebenen 6 Monaten nicht entsprechen https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__12.html
hellerKopf Geschrieben vor 5 Stunden Geschrieben vor 5 Stunden vor 4 Minuten schrieb creqd: sollte ich schon daran arbeiten No. Achtung Minenfeld. Damit machst du dich ja gerade abhängig. ZwennL reagierte darauf 1
creqd Geschrieben vor 4 Stunden Geschrieben vor 4 Stunden vor 52 Minuten schrieb hellerKopf: No. Achtung Minenfeld. Damit machst du dich ja gerade abhängig. Darf ich fragen inwiefern?
hellerKopf Geschrieben vor 3 Stunden Geschrieben vor 3 Stunden (bearbeitet) Ist die Frage ernst gemeint? Hat der Betrieb dir nichts über die Prüfungsordnung und den Ablauf des Projektes gesagt? Na, dann. Vor dem von der IHK festgelegten Zeitraum darfst du nicht anfangen. Und von deinem Chef brauchst du zum Schluß die Unterschrift, alles korrekt gemacht zu haben. Sehen wir mal davon ab, dass dein Betrug auf irgendeine Weise der IHK bekannt werden kann, ist es die Unterschrift vom Chef, von der du abhängig bist. Nur du kannst jetzt einschätzen, ob das ein Risiko ist. Bearbeitet vor 3 Stunden von hellerKopf ZwennL reagierte darauf 1
creqd Geschrieben vor 3 Stunden Geschrieben vor 3 Stunden vor 25 Minuten schrieb hellerKopf: Ist die Frage ernst gemeint? Hat der Betrieb dir nichts über die Prüfungsordnung und den Ablauf des Projektes gesagt? Na, dann. Vor dem von der IHK festgelegten Zeitraum darfst du nicht anfangen. Und von deinem Chef brauchst du zum Schluß die Unterschrift, alles korrekt gemacht zu haben. Sehen wir mal davon ab, dass dein Betrug auf irgendeine Weise der IHK bekannt werden kann, ist es die Unterschrift vom Chef, von der du abhängig bist. Nur du kannst jetzt einschätzen, ob das ein Risiko ist. Nope, Betrieb hat mir nichts darüber erzählt. Einfach Projekt gegeben und gesagt "mach mal" so nach dem Motto Good to know
ZwennL Geschrieben vor 3 Stunden Geschrieben vor 3 Stunden (bearbeitet) Das Projekt darf offiziell erst gestartet werden, wenn die IHK das Go gegeben hat. Sprich, wenn der Projektantrag bewilligt wurde. Dein Unternehmen muss sich auch ziemlich sicher sein, dass der Antrag so durch geht. Denn je nachdem, wie weit Du bereits bist, musst Du evtl. umarbeiten. Aber das ist nicht das Problem. Es wurde bereits gesagt, dass Du auf eine Unterschrift des Verantwortlichen angewiesen bist. Nun wissen wir nicht, wie gut Du mit Deinem Ausbilder kannst, aber der kann auch unterschreiben nehme ich an. Nur blöd, wenn er die gleiche Person ist, wie Dein unseriöser Chef. Unseriös ... Hmmm, emotional aufgeladen trifft es vielleicht besser. Um die Situation erträglicher zu machen, kannst Du ein klärendes Gespräch suchen. Meine Empfehlung dazu ist, (weil ich annehme Du bist ein junger Mensch mit wenig Lebenserfahrung, was ich einfach sachlich meine), solltest Du Dich für ein solches Gespräch entscheiden, nimm einen Mediator mit. Eine Art Anwalt für Dich. Ich persönlich würde mich da vermutlich für eine Frau entscheiden, weil es einen Gegenpol zum bereits vorhandenen Testosteron braucht. Ist nur meine Einschätzung. Bearbeitet vor 2 Stunden von ZwennL
prefix Geschrieben vor 2 Stunden Geschrieben vor 2 Stunden vor 18 Minuten schrieb ZwennL: Das Projekt darf offiziell erst gestartet werden, wenn die IHK das Go gegeben hat. Sprich, wenn der Projektantrag bewilligt wurde. siehe beispielhaft: https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5374734/6d5e65d411f6837e49de7c972c6150d1/handreichung-fiae-ao-2020-data.pdf Aber achte darauf, dass jede IHk etwas andere Regeln haben kann ExplainItToTheDuck reagierte darauf 1
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