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Geschichte, die das Leben schrieb ...


TschiTschi

Empfohlene Beiträge

Ich habe die mails gelesen!

Einfach affenstark!!!!!!

Ob der Typ mitbekommen hat, dass er sich tierisch lächerlich gemacht hat?

Leider darfst du seinen Namen nicht veröffentlichen, weil dem würde ich NIE etwas verkaufen, da würde ich in meine Auktion direkt reinschreiben, dass er von dieser ausgeschlossen ist!

Ich wünsche Dir viel Spass mit den Briefen des Anwaltes, und würe mich freuen bald auf deiner HP wieder etas neues zum Lachen zu bekommen!!!!

:bimei :bimei

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Hi,

ich habe mir die Mühe gemacht und alles durchgelesen. Ich wünsche Dir noch viel Spaß mit dem .... , ich hätte genauso gehandelt wie Du. Rein rechtlich brauchst Du nichts befürchten, also geh die Sache ganz cool an.

Viel Spaß noch

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Original geschrieben von TschiTschi

Ich habe nur gelacht!

Ja, ist schon irgendwie amüsant. Ich denke, beide sind sich nicht bewusst darüber, auf was sie sich einlassen. Sollte die Angelegenheit wirklich vor einem Gericht landen (was defintiv möglich ist), werden vermutlich ein paar Sachverhalte klar :

  1. Herr P. hatte das Recht, die Ware ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückzuschicken und das Geld zurück zu verlangen; also vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  2. Boris als Verkäufer hätte in dem Fall ihm entstandene Kosten bei eBay geltend machen können.
  3. Wenn ein Hardware-Defekt vorliegt, muss Boris (Hieß der jetzt wirklich so ?) die Möglichkeit eingeräumt werden, dies nachzuvollziehen. Im Übrigen muss Boris nachweisen, dass der Fehler nicht vorher da war, nicht umgekehrt.
  4. Bei berechtigter Reklamation muss Boris dem Herrn P. die entstandenen Porto- und Versandkosten erstatten, aber nur, wenn Herr P. nachweisen kann, dass er die billigste Variante genommen hat (10 Euro sind definitiv überzogen).
  5. Wie Boris es vorgeschlagen hat, ist es rechtlich i.O., die Bedingungen für Reklamationen legt er fest (sofern sie rechtlich zulässig sind).
  6. Das Gutachten, dass Herr P. anfordern will, muss Boris nicht zahlen, da er ein entsprechendes Angebot gemacht hat. Die Überprüfung der möglicherweise defekten Ware fällt in seinen Zuständigkeitsbereich; insofern kann Herr P. dies nicht selbst in die Hand nehmen.
  7. Die Anwaltskosten des Herrn P. wird Boris auch nicht übernehmen müssen, da der Fall eigentlich eindeutig ist und Boris dementsprechend korrekt gehandelt hat. Ein Richter wird diese Vorgehensweise nur bestätigen.

ach ja, hatte letzten Herbst einen ähnlichen Fall wegen eines Brenners, ich musste dann letztendlich nur meine Anwaltskosten tragen ( Wobei Onkelchen seinen Neffen nie schröpfen würde ), da sich im Nachhinein herausgestellt hatte, dass der Käufer den Brenner ohne entsprechende Berechtigung aufgeschraubt hatte und insofern sämtliche Garantieansprüche erloschen waren.

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Hi,

ich dachte ja erst "och nö soviel zu lesen"

aber ich war froh das ich das getan hab

ich kann mir garnicht vorstellen das es sonne

Typen geben kann die so dreist und "nervtötent" sind

ich hoffe mal du hast deine Ruhe vor dem Typen

möchte mal gerne Wissen was nun mit seinen anwalt rauskam

MFG Papa :bimei

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lustiger vogel,keine ahnung von der materie ,aber den käufer indirekt des betruges bezichtigen(obwohl er davon ja in jedem mail abstand nimmt)

mann mann,wie können sich so spaten ,die sich auch noch dipl ing schimpfen so verkrampft aufführen.

ich habe vor nem jahr auch mal privat meinen rechner verkauft

da hatte ich dann auch so einen superDAU ,der wohl meinte in dem kaufpreis wäre stundenlanger mailsupport inbegriffen.

wenn se keine ahnung haben sollen sie doch bitte zum fachmann gehen,und dem dann nicht neunmalklug in den weg fahren :D

leute gibts......aber gut gelacht hab ich auf jeden...

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