Dj-Smash Geschrieben 27. Januar 2003 Teilen Geschrieben 27. Januar 2003 HI!!! Gibt es eigentlich wenn man seine Ausbildung abgeschlossen hat zusätzlich zum Facharbeiterbrief noch ein Zeugniss von dem Betrieb??? Wenn ja stehen dort die Fehlzeiten drauf? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 27. Januar 2003 Teilen Geschrieben 27. Januar 2003 In meinem ersten Beruf habe ich ein Ausbildungszeugnis erhalten, das unter anderen die durchlaufenen Abteilungen, Tätigkeiten und eine Beurteilung enthielt. Im Prinzip wie ein normales Arbeitszeugnis. Nur mit dem Zusatz, das ich unbefristet übernommen wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Terwilliger Geschrieben 27. Januar 2003 Teilen Geschrieben 27. Januar 2003 @ Dj Smash Du hast nach der Ausbildung auf jeden Fall Anspruch auf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. Dort steht dann drinnen, was du alles gemacht hast, welche Stationen du im UN durchlaufen hast, wie du dich "entwickelt" und wie die dich einschätzen. Alles natürlich in "Zeugnissprache" ausgedrückt, wie es üblich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dj-Smash Geschrieben 27. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2003 THX!!! steht da auch drin wie oft man krank war??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
meadowdesign Geschrieben 27. Januar 2003 Teilen Geschrieben 27. Januar 2003 Nein, da steht nicht Herr xy war jedes Jahr über einen Monat krank. Aber es gibt da sicher einen passenden Satz im "Zeugniss-Deutsch" der diesem Sachverhalt gerecht wird. Gruß Jens PS: Ein Zeugniss darf nicht negativ formuliert werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dj-Smash Geschrieben 27. Januar 2003 Autor Teilen Geschrieben 27. Januar 2003 hmmm..... Danke erstmal!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 31. Januar 2003 Teilen Geschrieben 31. Januar 2003 bevor ich nen neuen Thread auf mache frag grab ich das Ding hier nochmal aus. und zwar hab ich eine Frage an euch. Mal angenommen ihr könntet euch aussuchen, was in eurem qualifizierten Zeugnis drinstehen soll. Was würdet ihr da so nehmen. Natürlich die Sachen die ihr gemacht habt. Gibts aber auch allgemeine Sachen die auf jeden Fall drin stehen sollten wie z. B. Projekte kennengelernt, im Team gearbeitet .... Irgendwie sowas. Vielleicht is es noch interessant das ich FI/AE bin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ninni Geschrieben 31. Januar 2003 Teilen Geschrieben 31. Januar 2003 Natürlich sollte Dir die Firma ein qualifiziertes Arbeitszeugniss ausstellen. Du kannst ja einfach mal fragen. Gruß, Mugglberger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 31. Januar 2003 Teilen Geschrieben 31. Januar 2003 ...wichtig erscheinen mir oft die "warmen worte": ...eine bemerkung zum verhalten gegenüber kunden, mitarbeitern und vorgesetzten. ...sowie die guten wünsche für deine weitere zukunft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doham Geschrieben 31. Januar 2003 Teilen Geschrieben 31. Januar 2003 Ein Zitat aus der "Bibel" für Bewerbungen: <zitat> "Alle Auszubildenden haben einen Anspruch auf ein Berufsausbildungszeugnis - auch dann wenn die Abschlussprüfung nicht absolviert oder nicht bestanden wurde. Dabei gibt es wieder einfache und qualifizierte Zeugnisse, (...). Inhaltlich geht es vor allem um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, jedoch auch um die Beurteilung von Leistungs- und Verhaltensmerkmalen (z.B. Lernfähigkeit, Auffassungsgabe, Engagement, Arbeitsquantität und -qualität, Sozialverhalten, Teamfähigkeit). Die durchlaufenen Ausbildungsbereiche sollten ebenso Erwähnung finden, wie Ort und Art der erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfungen." </zitat>- (Hesse/Schrader, Das Bewerbungshandbuch, ISBN 3-8218-1574-4) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 1. Februar 2003 Teilen Geschrieben 1. Februar 2003 Originally posted by BenNebbich ...eine bemerkung zum verhalten gegenüber kunden, mitarbeitern und vorgesetzten. Das nur um Himmels Willen nicht in der Reihenfolge. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LINK Geschrieben 1. Februar 2003 Teilen Geschrieben 1. Februar 2003 wir z.b. bekommen schon während der ausbildung eine art leistungsbewertung nach den jeweiligen praxisphasen (5 in 2,5 jahren). am ende der ausb. gibt es dann noch eine "große" bewertung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sharky Geschrieben 6. Februar 2003 Teilen Geschrieben 6. Februar 2003 Ich stehe jetzt auch vor der Aufgabe mir selbst ein Zeugnis zu schreiben, das der Chef dann nur noch umformulieren möchte... Recherchen im Internet: - www.arbeitszeugnis.info - der Geheimcode der Zeugnisse: http://www.arbeitszeugnis.info/capter_erstellen/info_geheimcode.htm Gruß, Sharky Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 6. Februar 2003 Teilen Geschrieben 6. Februar 2003 DAS QUALIFIZIERTE ZEUGNIS Das qualifizierte Zeugnis muß - anders als das einfache Zeugnis - neben der Art und Dauer auch die Leistung und Führung Ihres Mitarbeiters während des Be-schäftigungsverhältnisses beinhalten. Das Zeugnis ist also für den Mitarbeiter ein Maßstab dafür, wie der Arbeitgeber seine Leistung und Führung beurteilt (Bun-desarbeitsgericht vom 8. 2. 1972 - 1 AZR 189/71). In seinem Urteil vom 23. 6. 1960 - 5 AZR 560/58 - hatte das Bundesarbeitsgericht bereits ausgeführt, daß das Zeugnis ,,einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine Bewerbung dienen soll. Die Belange des Arbeitnehmers sind gefährdet, wenn er unterschätzt wird. Deshalb soll ein qualifiziertes Zeugnis von verständi-gem Wohlwollen des Arbeitgebers getragen sein und das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren. Andererseits soll das Zeugnis zur Unterrichtung eines Dritten dienen, der die Ein-stellung des Zeugnisinhabers erwägt; seine Belange sind gefährdet, wenn der Ar-beitnehmer überbewertet wird. Aus dem notwendigen Ausgleich dieser mögli-cherweise widerstreitenden Interessen ergibt sich als oberster Grundsatz eines qualifizierten Zeugnisses: Das Zeugnis muß wahr sein! Es darf daher nur Tatsachen, dagegen keine Behauptungen, Annahmen oder Ver-dachtsmomente enthalten. Alle im Zeugnis verwendeten Formulierungen müssen beweisbar sein. Die Würdigung muß die eines wohlwollenden Arbeitgebers sein So bauen Sie ein qualifiziertes Zeugnis auf: - Vorname. Familienname; bei verheirateten bzw. geschiedenen Frauen/Männern auch deren Geburtsname - Geburtsdatum und Geburtsort - Beginn des Beschäftigungsverhältnisses - Tätigkeitsbeschreibung bei Beginn - ggf. Erweiterungen oder Veränderungen des Aufgabengebietes - ggf. erteilte Vollmachten - ggf. erteilte Sonderaufgaben - ggf. Teilnahme an internen oder externen Fortbildungsveranstaltungen - ggf. besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten - Leistungsbeurteilung (Arbeitsleistung, -erfolg, -weise) - Verhaltensbeurteilung - ggf. Führungsqualitäten und Führungsverhalten - Schlußformulierung - Firma, Datum und Unterschrift Grundregeln für die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung Leerstellentechnik Waren Sie mit Ihrem Mitarbeiter in gewissen Punkten unzufrieden, können Sie dies durch Weglassen des entsprechenden Aspekts deutlich machen. Erwähnen Sie beispielsweise nur die gute Zusammenarbeit mit den Kollegen, nicht aber die mit den Vorgesetzten, deutet das auf Reibereien mit den Vorgesetzten hin. Noch negativer sieht es aus, wenn Sie auf eine Zeugniskomponente ganz verzichten, in-dem Sie zum Beispiel keinerlei Aussagen über die Führungsqualitäten einer Füh-rungskraft machen. Reihenfolgetechnik Treffen Sie unwichtige Aussagen vor oder anstelle von wichtigen Aussagen, zei-gen Sie damit Ihre Unzufriedenheit in dem eigentlich wichtigen Punkt. Beispiel: Sie lassen das Verhältnis zu Kunden bei einem Außendienstmitarbeiter weg Formulierungen zur Arbeitsleistung Wir waren mit seinen/ihren Leistungen in jeder zeichnete Hinsicht außer-gewöhnlich zufrieden. = 1+ (Note) Er/Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise ent-sprochen. = 2 Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer Zufrieden-heit erledigt. = 3 Er/Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen. = 3 Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit er-ledigt. = 4 Er/Sie hat unseren Erwartungen stets entsprochen. = 4 Er/Sie hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt = 5 Er/Sie hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zu-friedenheit zu erledigen. = 6 .... usw. Habe das aus einer Anleitung für Arbeitgeber/Betriebsräte die ein Zeugniss erstellen sollen... :mod: Habe da noch ein komplettes Dokument (hier sind nur Auszüge) zu man kann mir Mailen dann schicke ich es demjenigen bei Interesse zu.. Liebe Grüße Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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