Bombay Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Hallo Leute Kurze Frage: Ich habe im schriftlichen Teil 80,6 Punkte. Erscheint auf meinem IHK Zeugnis für den Teil dann ein befriedigend mit 80,6 oder wird aufgerundet und somit die 2 vergeben? Oder ist das wieder so eine Sache wo von IHK zu IHK unterschiedlich entschieden wird (in meinem Fall IHK Unterfranken)? Danke, Bombay Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ganymed Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Original geschrieben von Bombay Hallo Leute Kurze Frage: Ich habe im schriftlichen Teil 80,6 Punkte. Erscheint auf meinem IHK Zeugnis für den Teil dann ein befriedigend mit 80,6 oder wird aufgerundet und somit die 2 vergeben? Oder ist das wieder so eine Sache wo von IHK zu IHK unterschiedlich entschieden wird (in meinem Fall IHK Unterfranken)? Danke, Bombay Da die IHK kaufmännisch Rundet dürfte dir die zwei sicher sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bombay Geschrieben 10. Juli 2003 Autor Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 gottseidank...hehe danke für die schnelle hilfe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
P3AC3MAK3R Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Original geschrieben von Ganymed Da die IHK kaufmännisch Rundet dürfte dir die zwei sicher sein "Die IHK" gibt es nicht. So wie ich das mitbekommen habe wird teilweise sogar aufgerundet, wenn man unter ??,5 liegt. Das wird aber wohl mal wieder von IHK zu IHK bzw. von PA zu PA unterschiedlich sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Mit Sicherheit weist Du das erst, wenn Du Dein Zeugnis bekommst, weil die Rundungsregeln nicht einheitlich sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Original geschrieben von Bombay Ich habe im schriftlichen Teil 80,6 Punkte. Erscheint auf meinem IHK Zeugnis für den Teil dann ein befriedigend mit 80,6 oder wird aufgerundet und somit die 2 vergeben? Oder ist das wieder so eine Sache wo von IHK zu IHK unterschiedlich entschieden wird Genau so ist das: Die meisten PAs runden wohl kaufmännisch (hier also auf); aber es gibt offensichtlich auch PAs, die formulieren "80,6 ist weniger als 81 - also ist die Endnote eine Drei". Ich bedauere auch, daß selbst das (immer noch nicht) einheitlich geregelt ist. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
P3AC3MAK3R Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Original geschrieben von timmi-bonn Genau so ist das: Die meisten PAs runden wohl kaufmännisch (hier also auf); aber es gibt offensichtlich auch PAs, die formulieren "80,6 ist weniger als 81 - also ist die Endnote eine Drei". Bei einem Kollegen von mir gab es sogar den umgekehrten Fall: "80,4 ist mehr als 80 => Note 2". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xtra Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 hamburg rundet nicht. 80,6 punkte sind also keine 81 punkte. und 81 punkte brauchst du halt mindestens für ein gut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 15. Juli 2003 Teilen Geschrieben 15. Juli 2003 das jede IHK und jeder Pa seinen eigenen S**** macht ist ziemlich nervig, aber im Fach Mathe sind sich alle einig *,5 rauf und *,4 runter. Ist nur noch die Frage wie intensiv die IHK das betreibt. Der eine freut sich der andere nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 24. Juli 2003 Teilen Geschrieben 24. Juli 2003 bekam mit 80,2 ein gut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 @michaelxy Sorry, das glaube ich dir nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 @Sandrin, in der Theorie gibt es wohl wirklich IHKn, die bei 80,2 aufrunden. Ob die hier genannte Note an sich stimmt lassen wir mal dahin gestellt, das können wir weder beweisen, widerlegen noch fundiert spekulieren. Damit ist es juristisch Hörensagen, und auf der Ebene sollten wir es stehen lassen. Auch wenn ich deinen Verdacht bauchmäßig teile :cool: LiGrü Michael (Zweifler) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sandrin Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 Hhmm. Meiner Meinung nach ist es sehr ungerecht, dass sowas so uneinheitlich gehandhabt wird. Es gibt doch sonst zigtausend Verordnungen und Regelungen für alles mögliche. Warum kann man sowas elementares nicht Vereinheitlichen? Aber das wurde hier ja schon des öfteren angesprochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 wenn ichs doch sage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 ich bin schon lange dafür, bildungssache gehört auf bundesebene. und darunter fallen dann auch die regelungen wie zu runden ist. oder wie kann es sein das ein bundesland immernoch die alte rechtschreibung hat und der rest nicht (oder hat sich da was geändert) IMHO hätte die alte rechschreibung bleiben können. aber solange jedes bundesland seins machen kann, wird es nie einheitlich werden.:mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 Es sind - so kams zumindes im TV - immer noch beide Rechtschreibungen erlaubt. Aus: "Das digitale Lexikon der populären Irrtümer" Die Rechtschreibung des Duden ist verbindlich Es gibt keine von der Duden-Redaktion in Mannheim überwachte »amtliche Kodifizierung der deutschen Rechtschreibung«. Richtig ist: Es existiert eine »Vereinbarung« der verbündeten Regierungen des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1901, »eine einheitliche Rechtschreibung in den Schulunterricht und in den amtlichen Gebrauch der Behörden einzuführen und von dieser Rechtschreibung nicht ohne wechselseitige Verständigung untereinander und mit Österreich abzuweichen«. Diese einheitliche Rechtschreibung sollte in den Schulen mit Beginn des Schuljahres 1903/04, in den Behörden per 1.1.1903 verbindlich werden. Die »Vereinbarung« war kein Gesetz. Sie betraf auch nur die Schulen und den Schriftverkehr der amtlichen Behörden untereinander; eine irgendwie geartete Verpflichtung für das breite Publikum oder für die Parlamente und Gerichte ergab sich daraus nicht: Sowohl unsere eigenen Briefe als auch Gesetzestexte als auch Urteile, Beschlüsse und Verfügungen der Gerichte brauchen sich im Prinzip um den Duden nicht zu kümmern (und weichen auch tatsächlich öfters von ihm ab: das Bundesverfassungsgericht schreibt »der Einzelne«, der Duden verlangt »der einzelne«, und andere Abweichungen mehr). Das verbreitete Mißverständnis von der Allgemeinverbindlichkeit der Duden-Rechtschreibregeln geht vermutlich auf einen Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 19.11.1955 zurück, der so beginnt: »Die in der Rechtschreibreform von 1901 und den späteren Verfügungen festgelegten Schreibweisen und Regeln sind auch heute noch verbindlich für die deutsche Rechtschreibung«, gefolgt von dem Zusatz: »In Zweifelsfällen sind die im Duden gebrauchten Schreibweisen und Regeln verbindlich.« Dieser Beschluß ist aber größtenteils deklaratorisch und nur insofern konstitutiv, als er die Duden- Redaktion zum Schiedsrichter bestimmt. Und auch das nur für den amtlichen Schriftverkehr von einer Behörde zur anderen, auch wenn viele Germanisten das gern anders sehen; der Rest der Republik kann ohne Strafe schreiben wie er will. Lit.: Othmar Jauernig: »Glorienschein der totalen Amtlichkeit ... Die Rechtschreibung, der Duden und das Recht«, Forschung und Lehre 6/95, 332–334. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 Original geschrieben von Sandrin Hhmm. Meiner Meinung nach ist es sehr ungerecht, dass sowas so uneinheitlich gehandhabt wird. Es gibt doch sonst zigtausend Verordnungen und Regelungen für alles mögliche. Warum kann man sowas elementares nicht Vereinheitlichen? Aber das wurde hier ja schon des öfteren angesprochen. sicher ist das ungerecht! ich hatte xx,4 % und bin deswegen bei der schriftlichen Gesamtnote um 0,1% (nicht mal 1 Punkt in Wiso) an einer besseren Note vorbei. Selbst wenn man diese Sache vereinheitlicht, werden die Prüfer unterschiedlich bewerten. Bei eineim PA bekommst du 79% und bei dem anderen PA würdest du für genau den gleichen Vortrag 82% bekommen. Aber damit müssen wir leben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
michaelxy Geschrieben 25. Juli 2003 Teilen Geschrieben 25. Juli 2003 79% und bei dem anderen PA würdest du für genau den gleichen Vortrag 82% bekommen Die Spanne reicht da wohl zwischen 0 - 100 Punkte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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