Major Rush Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Guten Morgen! Ich hätte da mal ne frage wie viel Prozent darf man im Jahr fehlen ohne das es Folgen für einen hat? Wenn es geht bitte ein Link dazu wo ich das nachlesen kann! Danke & Gruß Major! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Bei mir warens früher 21%, meine Berufsschule hatte diesbezüglich (leider) keine Regelung. Ich glaube, das regelt jede Schule selbst, frag doch einfach mal beim Seketariat oder so nach! as-sassin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christl Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Na, dann kuck Dir doch mal diesen Thread hier an, da steht das. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Major Rush Geschrieben 11. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 11. September 2003 das hilft mir aber nicht direkt weiter ich dachte immer die grenze liegt bei 40% in Sachsen oder lig ich da falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christl Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von Major Rush das hilft mir aber nicht direkt weiter ich dachte immer die grenze liegt bei 40% in Sachsen oder lig ich da falsch? Definitiv falsch! Überleg mal: wenn ich 40% des Unterrichts fehlen darf... des is fast die Hälfte, was, bitteschön, soll ich da danach wissen???? Warum hilft Dir der obige Thread nicht weiter? Lies ihn doch mal durch! Da steht genau, dass dich die IHK mit mehr Fehlzeiten als 20% nicht zur Prüfung zuläßt! Und somit ist das doch klar!??! Oder nicht?:mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Hi nur so ne bemerkung nebenbei. Wenn man seine Schulpflicht abgesesen hat, braucht man eigentlich garnich mehr hin. Man muß nur den antrag bei der ihk durch bekommen und am ende die prüfung bestehen. Was auch ohne schule seh gut möglich ist den in dem tempo in dem man da vorran kommt ist man zuhause schneller und vorallem bekommt man keine falschen bzw. veralteten infos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigB Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Also ich finde der o.g. Thread hilft schon weiter. Und 40% sind definitiv zu viel! Da wird es Folgen haben! Ende der Schulpflicht ist normalerweise mit 18. In die Berufsschule musst du nicht mehr, wenn du 21 bist und der Antrag gestellt und auch angenommen wurde. Da aber kein Antrag gestellt wurde sind es Fehlzeiten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 @U[[ °LoneWolf° Unsere Berufsschullehrer haben uns gesagt das die Schulpflicht, mit dem Berufsschulunterricht wieder besteht. :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Wollte das nur mal am rand bemerken. Ich weis von jemandem von der IHK das es geht nur wie oben genant, muß man nachweisen das man fit für die Prüfung ist und ohne zwischen prüfung geht sowieso nichs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von U[[ °LoneWolf° Hi nur so ne bemerkung nebenbei. Wenn man seine Schulpflicht abgesesen hat, braucht man eigentlich garnich mehr hin. Man muß nur den antrag bei der ihk durch bekommen Nicht ganz. Diese Regelung gilt nur, wenn du zu Beginn deiner Ausbildung das 21. Lebensjahr vollendet oder bereits eine abgeschlossene (betriebliche) Ausbildung hinter dir hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von lpd Nicht ganz. Diese Regelung gilt nur, wenn du zu Beginn deiner Ausbildung das 21. Lebensjahr vollendet oder bereits eine abgeschlossene (betriebliche) Ausbildung hinter dir hast. oder hochschulzugangsberechtigt ist, also (fach)abitur hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von HELLmut oder hochschulzugangsberechtigt ist, also (fach)abitur hat... Ich würde dir zustimmen, bin mir aber selber nicht ganz sicher. Aber da ich etwas ähnliches denke, steht das "betriebliche" bei mir in Klammern. Es könnte stattdessen auch "Erstausbildung" heißen, dann würden Abitur & Fachabitur dazugehören. Aus eigener Erfahrung übrigens : Die maximal zulässige Höchstgrenze an (entschuldigter) Fehlzeit beträgt ca. 20 %. Ab diesem Satz können die Handelskammern ihre Zustimmung zur Prüfungszulassung verweigern und Nachweise darüber fordern, wie die Zeit aufgearbeitet wurde. Außerdem kann hier im Zweifelsfall - wie "Lonewolf" es mehr oder weniger verständlich ausdrückte - die Zwischenprüfung als Kriterium für die Zulassung herangezogen werden (Teilnahme & Ergebnis). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von lpd Ich würde dir zustimmen, bin mir aber selber nicht ganz sicher. Aber da ich etwas ähnliches denke, steht das "betriebliche" bei mir in Klammern. Es könnte stattdessen auch "Erstausbildung" heißen, dann würden Abitur & Fachabitur dazugehören. Also bei mir isses so, desshlab sag ich: Du kannst dir sicher sein. <edit> Nachtrag: Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12 Schuljahre. Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem er das 21. Lebensjahr vollendet, davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluß einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Quelle: http://www.schulen.regensburg.de/ratgeber/schulen.php?art=bs Hat also unterschiedliche Gründe: Mit Abschluss einer Berufsausbildung endet die Berufsschulpflicht, mit Abitur ist man generell nicht betroffen. </edit> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 @ Sonderzeichen Wolf... Meine Meinung zum Thema: Jemand, der so schreibt Ich weis von jemandem von der IHK das es geht nur wie oben genant, muß man nachweisen das man fit für die Prüfung ist und ohne zwischen prüfung geht sowieso nichs. sollte lieber doch in die Berufsschule gehen :mod: LiGrü Michael PS: Wir sprechen von dualer Ausbildung, das ist IMO Betrieb UND Berufsschule... auch wenn ich selber manchmal die Berufsschulen bzw. die dort beheimateten Lehrer kritisiere. Unterm Strich hat das System was für sich. Aber das sollten wir wenn dann per PM oder im DT diskutieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von IJK Jemand, der so schreibt sollte lieber doch in die Berufsschule gehen Man, man, man. Gut zu wissen. ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von as-sassin Man, man, man. Gut zu wissen. ... Bezüglich Berufschule, Rechtschreibung und Kommentare dazu: Du auch, mein Sohn, du auch. Ohne Smiley. Ganz ohne Smiley. D_Z Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von Darth_Zeus Du auch, mein Sohn, du auch.. Wer ohne Fehler ist, der schreibe den ersten Post! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
U-- °LoneWolf° Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Hierzu zählen doch auch schulische Ausbildungen an einer Höheren Berufsfachschule oder sehe ich das falsch. Also zu meiner Rechtschreibung und Grammatik ich weis ich muss da noch einiges lernen:D . Aber jeder hat seine schwächen und ich verstehe nicht warum einige Leute so dumm sind das nicht zu akzeptieren. Weiter Kommentare gibt’s keine. sonst wird's zu persönlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von U[[ °LoneWolf° Hierzu zählen doch auch schulische ausbildungen an einre Höheren Berufsfachschule oder sehe ich das falsch Antwort (steht ein Stück weiter oben): Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluß einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Wenn du dort eine staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen hast - ja, wenn nicht - nein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jomama Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Ähm, mal ne Frage an den Threadersteller, was bringt dich dazu, 40% von der Berufsschule zu fehlen? Du bist hier nicht mehr im Kindergarten, das ist Arbeitszeit. Ich find allein die Frage schon unsinnig. Wenn du krank bist, sagt eh keiner was, wenn du nicht mehr berufschulpflichtig bist, kannst du gleich 100% weg bleiben, dafür darfst du dann allerdings arbeiten und alles nachlernen. Für mich hört sich das an wie "Wie lang darf ich schwänzen, ohne das ich ärger krieg?":mod: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christl Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von jomama "Wie lang darf ich schwänzen, ohne das ich ärger krieg?":mod: Garnich! Weil: Wer (auch oder gerade unentschuldigt) von der Berufsschule fernbleibt, der wird bei einem gnädigen Chef auch einen Tag Urlaub abgezogen kriegen. Ist genauso, als würd ich morgens einfach nicht in die Arbeit gehen, ohne anzurufen, daß ich krank bin oder ähnliches. Ist Leistungsverweigerung und kann auch im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen. (Das wird zwar keiner so brutal handhaben wegen einmal schwänzen, aber das ist ja BEZAHLTE Arbeitszeit, auch in der Berufsschule..) Sollte ich mit der fristlosen Kündigung unrecht haben, bitte korrigieren..... Ich denke aber, dass das so stimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Major Rush Geschrieben 11. September 2003 Autor Teilen Geschrieben 11. September 2003 also ersten ich habe an der zwischenprüfung teilgenommen und die auch bestanden! zweitens habe ich jetzt 10 jahre Mittelschule hinter mir und zwei jahre berufsschule kann man sich da schon befreien lassen? drittens hab ich nicht geschwänzt sondern war immer Krank (mit Krankenschein)! Nie ein Tag einfach so geschwänzt!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 11. September 2003 Teilen Geschrieben 11. September 2003 Original geschrieben von Christl Sollte ich mit der fristlosen Kündigung unrecht haben, bitte korrigieren..... Ich denke aber, dass das so stimmt. Einer fristlosen Kündigung muss mindestens eine Abmahnung vorausgegangen sein, sonst ist sie unwirksam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 12. September 2003 Teilen Geschrieben 12. September 2003 Original geschrieben von Major Rush zweitens habe ich jetzt 10 jahre Mittelschule hinter mir und zwei jahre berufsschule kann man sich da schon befreien lassen?Wenn Du zu Beginn Deiner Ausbildung 21 warst hättest Du DIch befreien lassen können. Bist Du aber einmal zur Berufsschule gegangen in Deiner laufenden Ausbildung - muss Du auch bis zum Ende hin. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bella* Geschrieben 13. September 2003 Teilen Geschrieben 13. September 2003 also ich finde die frage schon sinnlos, schule muss eben sein, auf der arbeit kannst du einfach auch nicht sagen das du einfach so zu hause bleibst, irgendwie versteh ich die logik nicht!!!:confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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