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GA I AE Fragen & Antworten


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Hi,

vielleicht könnte man hier ja mal Formulierungen von Handlungsschritten und die dazugehörigen Fragen sowie potenzielle Anworten :D sammeln...

Die Nummerierung kann ich leider nur raten :-/

1. Handlungsschritt

-

1. a) Beschreiben Sie die Begriffe Datensicherheit und Datenschutz.

Datensicherheit: Schutz vor Verlust und Manipulation der Daten.

Datensicherheit: Schutz vor Dritten, und Mißbrauch.

1. B) Welche Rechte hat eine Person deren Daten elektonisch gespeichert sind.

- Recht auf Einsicht

- Recht auf Löschung

2. Handlungsschritt

-

3. Handlungsschritt

-

4. Handlungsschritt

-

5. Handlungsschritt

-

6. Hanldungsschritt

-

Sorry, mehr krieg ich momentan net zusammengekratzt, bin noch zu aufgebracht ;-)

Gruß,

Christian

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1. Handlungsschritt

-

a) Beschreiben Sie die Begriffe Datensicherheit und Datenschutz.

Datensicherheit: Schutz vor Verlust und Manipulation der Daten.

Datenschutz: Schutz vor Dritten, und Mißbrauch.

B) Welche Rechte hat eine Person deren Daten elektonisch gespeichert sind.

- Recht auf Einsicht

- Recht auf Löschung

c) ISA erklären

d) zwei Merkmale nennen

e) Drei Arten des Prototyping nennen und beschreiben

2. Handlungsschritt

a) Strucktogramm/PAP: Berechnung des Bonus

B) Variblen aus a) erklären

da weiß ich die reihenfolge nicht mehr

UML-Klassendiagramm

UML-UseCase erstellen

Datenbankkonzept für Kursverwaltung

6. Hanldungsschritt

War das Hardware gedöns:

- AGP, DDR, SATA, USB erklären

- Dann noch aus Liste das beste zu den Anwendungsfällen herraus suchen

so viel vom Pönk

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1. Handlungsschritt

-

a) Beschreiben Sie die Begriffe Datensicherheit und Datenschutz.

Datensicherheit: Schutz vor Verlust und Manipulation der Daten.

Datenschutz: Schutz vor Dritten, und Mißbrauch.

B) Welche Rechte hat eine Person deren Daten elektonisch gespeichert sind.

- Recht auf Einsicht

- Recht auf Löschung

c) ISA erklären

d) zwei Merkmale nennen

e) Drei Arten des Prototyping nennen und beschreiben

2. Handlungsschritt

a) Strucktogramm/PAP: Berechnung des Bonus

http://www.scootertreff.de/kram/pap.png

B) Variblen aus a) erklären

Integer KDNR Eingegebene Kundennummer

Float jahresUmsatz jahresUmsatz zum Kunden mit eingegebener KDNR

Float bonus Bonus für den Kunden aufgrund des Jahresumsatzes

Integer i Zähler zum ermitteln der Anzahl fehlerhafter Eingaben der Kundennummer

da weiß ich die reihenfolge nicht mehr

UML-Klassendiagramm

UML-UseCase erstellen

Datenbankkonzept für Kursverwaltung

6. Hanldungsschritt

War das Hardware gedöns:

- AGP, DDR, SATA, USB erklären

- Dann noch aus Liste das beste zu den Anwendungsfällen herraus suchen

So, hab unter 2a mal ein PAP hinzugefügt. Das basiert alles auf meinen Erinnerungen, also wenn einem eine Sache auffällt wie z.B. falsche %-Sätze o.Ä., dann soll er sich melden, wird dann umgehend korrigiert ;-) Anmerkungen zum eignetlich Ablauf sind natürlich ebenso willkommen :D;)

2b hab ich bei gelegenheit auch mal in Kurzfassung gemacht ;-)

Gruß,

Christian

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Beim 1. Handlungsschritt gings nicht um ISA (sonst hätt ich die wohl kaum gestrichen), sondern um SLA - Service Level Agreements und halt das mysteriöse Prototyping.

3. Handlungsschritt war das UML-Diagramm zu den Klassen im Anhang (mit Assoziation, Aggregation und Komposition) sowie der Erklärung der Klassenbeziehungen. 4. war dann das Anwendungsfalldiagramm und der Standard-Java-Frage. 6. war wie gesagt die schnucklige Hardware-Geschichte (USB2, AGP, sATA, CAD- und normaler Arbeitsplatz und noch wat). 2. und 5. (weiß net mehr, welche was) war dann Struktogramm zum Umsatz und 3maliger Eingabe KdNr sowie das ER-Modell mit SELECT-Anweisung zur Kursverwaltung. Musterlösung könnte die IHK doch bei der Mitteilung über die Prüfungsergebnisse mit reinlegen (jaja, ich weiß, dass die IHK das nicht macht). War zwar schwer 90-100 % zu holen, aber fast unmöglich durchzufallen.

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1. B) Welche Rechte hat eine Person deren Daten elektonisch gespeichert sind.

- Recht auf Einsicht

- Recht auf Löschung

Ich hat "Recht auf Berichtigung oder Löschung von falschen Daten" geschrieben.

Ich hab dabei an die Schufa gedacht, da kannst du ja nicht einfach sagen "Bitte Löschen", wenn aber ein Schufa-Eintrag falsch ist kannst du den korigieren lassen, wenn zB einfach eine Zahl nicht richtig ist oder auch den einen Eintrag löschen lassen, wenn er komplett falsch sein sollte, aber ganz löschen geht so nicht. Glaube ich :WD

Wird schon schief gehen ;)

Gruß

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der knackpunkt werden sicher die UML und ERM Diagramme sein, denn die werden sicher nicht so sein wie die IHK es gerne hätte :)

das sehe ich aehnlich...

die musterloesungen seitens der ihk was diagramme und erds betrifft sind oftmals eher experimentell...

aber man kann immer auf teilpunkte hoffen

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Das habe ich im Netz gefunden über Prototyping:

Prototyping bezeichnet alle Verfahren, bei denen ein Prototyp hergestellt wird. Verfahren, bei denen dies mit relativ geringem Aufwand möglich ist, werden als Rapid Prototyping bezeichnet. Siehe insbesondere Prototyping (Softwareentwicklung), Rapid Prototyping (Konstruktion).

Das sollte ja reichen, denke ich.

Gruß jeala

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hallo,

Ich hat "Recht auf Berichtigung oder Löschung von falschen Daten" geschrieben.

Ich hab dabei an die Schufa gedacht, da kannst du ja nicht einfach sagen "Bitte Löschen", wenn aber ein Schufa-Eintrag falsch ist kannst du den korigieren lassen, wenn zB einfach eine Zahl nicht richtig ist oder auch den einen Eintrag löschen lassen, wenn er komplett falsch sein sollte, aber ganz löschen geht so nicht. Glaube ich :WD

Wird schon schief gehen ;)

Gruß

natürlich kannst du den schufa eintrag nicht löschen lassen, wenn dieser berechtigt ist.

wenn du z.B. bei der polizei wegen einer anzeige erfasst wurdest und später stellt sich raus dass du mit der sache nichts zu tun hast, kannst du verlangen dass deine daten komplett (auch dein name, vorname usw. diese daten sind ja korrekt) gelöscht werden.

Ciao

Antibiotik

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natürlich kannst du den schufa eintrag nicht löschen lassen, wenn dieser berechtigt ist.
Das Problem mit der Schufa ist, dass bereits die Frage nach Daten-Auskunft ein automatisches Down-Rating bewirkt. Die Logik dahinter ist, daß nur derjenige sich nach seinen Schufa-Daten erkundigt, der schlechte Nachrichten erwartet. Ist zwar bloede - ist aber leider so.

Aber das nur so am Rande erwaehnt.

gruss, timmi

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hallo,

Das Problem mit der Schufa ist, dass bereits die Frage nach Daten-Auskunft ein automatisches Down-Rating bewirkt. Die Logik dahinter ist, daß nur derjenige sich nach seinen Schufa-Daten erkundigt, der schlechte Nachrichten erwartet. Ist zwar bloede - ist aber leider so.

Aber das nur so am Rande erwaehnt.

gruss, timmi

was?

d.h. wenn ich bei der bank sitze und frag ob die mir 70% meiner wohnung finanzieren, macht die bank ja ne schufa auskunft. und dann werd ich runtergestuft? das kann doch net sein?

Ciao

Antibiotik

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Nein! Wenn Du Dich nach Deinen Daten bei der Schufa erkundigst, dann wirst Du automatisch runtergestuft.

So ein Quatsch...bitte haltet Euch doch mit solchen Unwahrheiten mal zurück...Du kannst Dich jederzeit und kostenpflichtig bei der Schufa nach Deiner Akte erkundigen, denn oft steht dort auch Müll drin!

Da wird niemand runtergestuft :confused:

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So ein Quatsch...bitte haltet Euch doch mit solchen Unwahrheiten mal zurück...Du kannst Dich jederzeit und kostenpflichtig bei der Schufa nach Deiner Akte erkundigen, denn oft steht dort auch Müll drin!

Da wird niemand runtergestuft :confused:

das ist richtig....es kommt auch auf das kennzeichen an, unter der man eine abfrage startet

ein "downgrade" erfolgt dann, wenn z.B. die bank eine schufa anfrage stellt und daraufhin kein eintrag (giro-konto, kredit o.ä.) erfolgt....weil die schufa davon ausgeht, dass der antrag aus bonitätsgründen von der bank abgelehnt wurde

bei einer selbstauskunft erfolgt keine abstufung !

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hallo,

das ist richtig....es kommt auch auf das kennzeichen an, unter der man eine abfrage startet

ein "downgrade" erfolgt dann, wenn z.B. die bank eine schufa anfrage stellt und daraufhin kein eintrag (giro-konto, kredit o.ä.) erfolgt....weil die schufa davon ausgeht, dass der antrag aus bonitätsgründen von der bank abgelehnt wurde

bei einer selbstauskunft erfolgt keine abstufung !

und wenn die bank kein kennzeichen setzt, weil ich mir das anders überlegt habe?

Ciao

Antibiotik

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So ein Quatsch...bitte haltet Euch doch mit solchen Unwahrheiten mal zurück...Du kannst Dich jederzeit und kostenpflichtig bei der Schufa nach Deiner Akte erkundigen, denn oft steht dort auch Müll drin!

Da wird niemand runtergestuft :confused:

Dann sollte man das unbedingt mal der Redaktion der Sendung "markt" (ich meine, die war das) mitteilen. Denn die haben vor kurzem erst diesen Sachverhalt ausfuehrlich geschildert - und von der Schufa bestaetigt bekommen.

gruss, timmi

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So ein Quatsch...bitte haltet Euch doch mit solchen Unwahrheiten mal zurück...Du kannst Dich jederzeit und kostenpflichtig bei der Schufa nach Deiner Akte erkundigen, denn oft steht dort auch Müll drin!

Da wird niemand runtergestuft

Zitat Verbraucherzentrale:

2. Was ist das sogenannte SCHUFA-Scoring-Verfahren? [...] In den Score fließen unter anderem das Alter, der Wohnort und die Wohngegend und etwa auch ein häufiger Wohnungswechsel des Kunden ein. Auch wenn Sie wiederholt eine schriftliche Eigenauskunft einholen, wirkt sich das negativ auf Ihren Punktestand aus.[...]

Zitat Datenschutzzentrum:

[...]Die Einholung einer Selbstauskunft ist derzeit ambivalent. Die Anzahl der Schufa-Selbstauskünfte wird nämlich auch "gescort". Je öfter ein Betroffener eine Selbstauskunft verlangt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer guten Bonität. Statistisch gesehen. Sagt die Schufa.[...]

Zitat Infodienst Schuldnerberatung:

[...]Dabei kommt dann z. B. auch heraus, daß jüngere Kunden mit hoher Anzahl von Eigenauskünften in der SCHUFA als kreditunwürdig gelten!![...]

Zitat Schuldnerberatung-Euregio:

[...]Auch die Anforderung einer Eigenauskunft mindert den Score-Wert des gespeicherten Bürgers.[...]

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Zitat Verbraucherzentrale:

Auch wenn Sie wiederholt eine schriftliche Eigenauskunft einholen, wirkt sich das negativ auf Ihren Punktestand aus.[...]

OK..wieder was gelernt :)

aber eine einmalige selbstauskunft sollte wohl nicht zum downgrade führen. man wird ja noch wissen dürfen welche daten über einen selbst gespeichert sind

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aber eine einmalige selbstauskunft sollte wohl nicht zum downgrade führen. man wird ja noch wissen dürfen welche daten über einen selbst gespeichert sind

Das eben bleibt das grosse Geheimnis der Schufa, gegen die Offenlegung der genauen Berechnung des Scores haben sie sich bisher erfolgreich gewehrt.

Ist zwar leicht OT hier, aber zur Information doch mal den ganzen Abschnitt der Verbraucherzentrale:

2. Was ist das sogenannte SCHUFA-Scoring-Verfahren?

Selbst wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen (haben Sie schon negative Einträge bei der SCHUFA, wird der Score gar nicht erst berechnet), kann Ihre Bonität angezweifelt werden. Grund dafür ist ein neueres Prognoseverfahren der SCHUFA. Der Score (sinngemäß: „Punktezahl“, „Punktestand“) ist ein Zahlenwert zwischen eins und Tausend, der per Computer ermittelt wird.

Je niedriger der Wert, desto schlechter ist die finanzielle Prognose. In den Score fließen unter anderem das Alter, der Wohnort und die Wohngegend und etwa auch ein häufiger Wohnungswechsel des Kunden ein. Auch wenn Sie wiederholt eine schriftliche Eigenauskunft einholen, wirkt sich das negativ auf Ihren Punktestand aus. Als einzelner Kunde werden Sie nicht nach Ihren persönlichen Daten bewertet, sondern nach den Daten einer Vergleichsgruppe mit ähnlichen Daten. Der Score soll rein statistisch prognostizieren, ob ein bestimmter Kreditvertrag sich ähnlich entwickeln wird wie die Kreditverträge von Vergleichspersonen in der Vergangenheit. Wichtige Daten, wie fester Job und hohes Einkommen werden nicht berücksichtigt, weil die SCHUFA Daten zu Vermögen und Beruf gar nicht sammeln darf.

Die SCHUFA teilt Verbrauchern in den Eigenauskünften nicht mit, wie hoch ihr Score ist, was die Kritik der Verbraucher- und Datenschützer herausgefordert hat. Die SCHUFA hält jedoch an ihrem Score-Berechnungsverfahren fest. Angeblich weiß sie nicht einmal selbst, wie ihr Programm den Score genau berechnet. Das mag daran liegen, daß sie das Computerprogramm in Italien (!) eingekauft hat oder daran, daß sie in ihrer selbstherrlichen Art die Verbraucher für dumm verkaufen will.

Wird Ihnen ein Kreditantrag oder die Eröffnung eines Kontos ausschließlich unter Hinweis auf den Score-Wert abgelehnt, weisen Sie darauf hin, daß dieser Wert sich immer nur auf Personengruppen bezieht, nicht aber Ihre persönliche finanzielle Situation und Ihr Verhalten als Schuldner widerspiegelt.

Die SCHUFA hat vor Gericht eine erste Schlappe für ihr umstrittenes Scoring-Verfahren einstecken müssen Das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen 9 C 168/01) hat die SCHUFA jetzt dazu verurteilt, es zu unterlassen, den Score-Wert des Klägers, eines Kaufmanns, an ihre Vertragspartner weiterzugeben. Das Urteil betrifft jedoch nur diesen Einzelfall. Wer verhindern will, daß die SCHUFA den persönlichen Score-Wert weitergibt, muß ihr das unter Verweis auf das neue Urteil selbst untersagen.

Da sind dann noch Feinheiten enthalten, die zu wissen nicht schadet, z. B. gleich der erste Satz und die Aussage in Klammern.

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Alloha

ich hätte mal ne riesengroße Bitte. Wollte deshalb net extra nen Thread aufmachen.. und irgendwie passts ja zum thema Lösungen usw. hier auch rein..

Ich bin über irgendeinen Link hier im Forum auf eine andere HP gekommen, die über die AP Sommer 04 ging.. mit Lösungen usw.

Ich weiß noch, dass die irgendwas mit it-abschlussprüfung, oder so hieß und eine "de.vu" domain war..

das wars aber leider auch schon und ich finde den Link einfach nicht mehr, weder beim durchlesen noch bei suchen..

vielleicht weiß ja jemand, welche Page ich mein..

Ich Dummerchen hab blöderweise vergessen einen Bookmark zu setzen..

Sry, fürs dumme fragen.

Liebe Grüße

CyberMaus

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