Zum Inhalt springen

Abberufung schreiben - bloß wie?


Schlaubi

Empfohlene Beiträge

Na hör mal, Deine Informationen sind mehr als dürftig.

Vorstand eines Vereins, einer AG oder was?

Vorstand wurde berufen nach welchen Gesetzen, Regelungen usw.?

Ordentliche Amtszeit des Vorstandes?

Bedingungen für das Ausscheiden eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um bimei Fragen mal kurz zusammenzufassen :-)

Wenn es um ein Firma geht und du keine Ahnung hast solltest du dich mit einem Anwalt zusammensetzen und mit dem das zusammen schreiben... damit es Rechtlich korrekt ist...

Den hier sind doch wenig Anwälte unterwegs und so was ist ein heikles Thema und muss rechtlich Wasserdicht formuliert sein....

:mod:

Nadine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es um ein Firma geht und du keine Ahnung hast solltest du dich mit einem Anwalt zusammensetzen und mit dem das zusammen schreiben... damit es Rechtlich korrekt ist...

Sag das mal meinem Ausbilder ;)

Es handelt sich um eine AG.

Ich hätte halt gehofft, dass es so etwas wie ein Muster gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es handelt sich um eine AG.

Ich hätte halt gehofft, dass es so etwas wie ein Muster gibt.

Unwahrscheinlich.

Der Vorstand einer AG wird i. d. R. übrigens vom Aufsichtsrat bestellt.

Zig Fragen bleiben, "kleine AG"?, nach 1994 gegründet?, Satzung der AG? ....

Spuren finden sich im Aktiengesetz, HGB, BGB, KonTraG, im Gesellschaftsvertrag, event. im Handelsregister usw.

Dann tauch mal ab.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Spuren finden sich im Aktiengesetz, HGB, BGB, KonTraG, im Gesellschaftsvertrag, event. im Handelsregister usw.

Danke für die Tipps...dann werde ich mal lesen....

wer soll die kündigung eigentlich unterschreiben?

Nein, natürlich unterschreibe ich nicht. Ich glaube, dass das Mitglied des Aufsichtsrates (Vorsitz) unterschreibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, natürlich unterschreibe ich nicht. Ich glaube, dass das Mitglied des Aufsichtsrates (Vorsitz) unterschreibt.

Mein Vorschlag ist (wie auch der anderer): Da sich bei so etwas weiterführende Konsequenzen (arbeitsgerichtlicher Art) ergeben können, würde ich zu einem Anwalt raten.

Dann ist es formaljuristisch sauber.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Vorschlag ist (wie auch der anderer): Da sich bei so etwas weiterführende Konsequenzen (arbeitsgerichtlicher Art) ergeben können, würde ich zu einem Anwalt raten.

Dann ist es formaljuristisch sauber.

Gut, dann werde ich damit mal meinen Ausbilder konfrontieren und mal sehen, was der dazu sagt. Irgendwie gehört das ja auch nicht ganz zu meinem Aufgabengebiet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...