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Schriftliche Prüfung Note 6(GH1), 4(GH2), 2(WiSo)


saxxon

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Meine Info war: "Wenn ein Prüfungsteil mit ungenügend (=6) abgeschlossen wird, müssen alle 3 Prüfungen wiederholt werden."

Jetzt werden mir allerdings GH2 und WiSo 'angeblich' angerechnet, sodaß ich im November nur GH1 wiederholen soll.

Kann das korrekt sein???

Und nur am Rande: Ich will/wollte alle drei Prüfungen neu ablegen!

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Moin moin!

Meinem ehemaligen Mitazubi geht das da ähnlich. Er hat sich erkundigt und es heißt tatsächlich das bestandene Prüfungsteile als bestanden gewertet werden und daher nicht wiederholt werden können!

Nur die teile in denen du durchgefallen bist dafst du nochmal machen!!!

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Sind die Prüfungen nicht Bundesweit einheitlich ?

Wenn ja, dann versteh ich nicht, warum viele KEINE 6 haben, und du meinst, sie war der blanke Horror ;)

Ist da jemand für den Beruf nicht geeignet, oder hat die Ausbildung nicht so ernst genommen.

Das ist kein persönlicher Angriff, sondern eine Mutmaßung aufgrund meiner Unwissenheit.

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hatte auch nur 70% in GH1, wegen der Zeichnung am Anfang und der Aufregung. Da hab ich zu viel Zeit vergeudet für 20 Punkte. Naja GH2 war ich schlauer und auch genau zum Schluss fertig: 92%. Wiso komischerweise nur 82% obwohl ich dachte locker über 90 zu kommen. Aber egal, vielleicht frage ich die IHK nochmal nach Einsicht.

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Und nur am Rande: Ich will/wollte alle drei Prüfungen neu ablegen!

Das waere sogar der Normalfall. Ist man durchgefallen, hat man das Recht zu wiederholen. Das ist Gesetz (Par. 34 BBiG). Von Pruefungsteilen ist da ueberhaupt noch nicht die Rede.

Die Anrechnung von bestandenen Teilpruefung geschieht im allgemeinen auch nicht auf Anordnung der IHK oder des PA, sondern auf Antrag des Prueflings. Du hast es also selbst in der Hand. Sollte das bei Deiner IHK anders sein, dann lass Dir den Passus in deren Pruefungsordnung zeigen.

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ja, aber...

die aussage von gajulius wird beispielsweise genauso in der prüfungsordnung der ihk passau bestätigt (§ 24).

allerdings legt dieselbe prüfungsordnung fest, daß der prüfungsausschuß sich über diesen paragraphen hinwegsetzen kann, und die fächer die zu wiederholen sind in eigener hoheit auswählen. (respektive eine befreiung von der wiederholung ohne mitwirkung des prüflings festzulegen) § 21(3).

vielleicht findet ja jemand einen link auf die prüfungsordnung.

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