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Juristen: Profilfotos auf Schmuddelseite aufgetaucht


azett

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Servus zusammen,

eine Bekannte von mir ist bei einer Dating-/Chatseite registriert und hat Fotos von sich in das dort vorhandene Userfotoalbum hochgeladen. Ebendiese Fotos fand sie dann auf einer Website wieder, die die schnelle anonyme "Nummer" verspricht. Irgendein beliebiger Name dazu, fiktive Beschreibung a la "willige Studentin, 22, Potsdam" usw.

Die Fotos sind inzwischen wieder vom Netz. Fakt ist, die Bilder sind ohne ihre Einwilligung veröffentlicht worden, was (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) schonmal eine Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild darstellt.

Wie ist die Rechtslage? Was kann/sollte sie tun? Unterlassungserklärung, um eine erneute Veröffentlichung ihrer Fotos auf dieser Website zu verhindern? Schmerzensgeld (immerhin mußte sie sich von Hinz und Kunz mit dieser schmuddeligen Seite in Verbindung bringen lassen, ich glaub nicht, daß sie das unbedingt ruhig schlafen ließ)?

Inwieweit ändern die geltenden AGBs des Datingportals die Sachlage?

Der Nutzer verzichtet auf sein Urheberrecht und alle sonstigen Rechte an Texten, Bildern, Vorschlägen und Beiträgen, die er auf dieser Seite eingebracht hat und erklärt sich bereit, diese zur weiteren Verwendung durch den Seitenbetreiber freizustellen.

Kann jemand diesbezüglich fundierte Kenntnis einbringen und die für sie bestehenden Möglichkeiten des Vorgehens eventuell auch mit juristischen Quellen belegen?

Bitte keine Mutmaßungen in der Art "soweit ich weiß,..." - davon hab ich im Netz genug gefunden ;)

Merci..

..azett

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Durch den Passus in den AGB ist das leider möglich - nagel mich nicht auf ne Quellenangabe fest, aber ich habe einen ähnlichen Thread schon mal wo gelesen und da war die Schlußfolgerung, dass der Dating-Portal-User die Rechte an seinem Bild übertragen hat & der Portalbetreiber es als sein Eigen ansehen konnte :(

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ich frag mich eher, ob so ein Passus auch nem Anwalt stand hält!
Jup, genau das ist jetzt noch die Frage. Hab mir den ganzen Vorgang gestern abend in Ruhe nochmal durch Kopf gehen lassen.

Wenn die AGBs juristisch korrekt sind, kann sie's knicken, weil sie nicht Rechteinhaberin ist. Ob der Betreiber des Datingportals gegen die Schmuddelseite vorgeht, ist dann seine Sache.

Die andere Variante ist, daß die AGBs einer juristischen Prüfung nicht standhalten, dann wär die Gute weiterhin Inhaber der Rechte an ihren Bildern und könnte mit Unterlassungserklärung gegen den Betreiber der Schmuddelseite vorgehen, um ein erneutes Auftauchen ihrer Bilder zu verhindern.

Sobald ich bei wer-weiss-was freigeschaltet bin, werde ich zu dieser AGB-Klausel die dort zirkulierenden Juristen fragen. Wenn Interesse besteht, poste ich die Ergebnisse hier.

Ansonsten hab ich jetzt ein nettes Freeware-Tool gefunden, mit dem man dezente Wasserzeichen ins Bild einfügen kann - werd ihr das für die Zukunft empfehlen.

Merci für eure Ideen..

..azett

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Bin zwar kein Jurist, allerdings kann man das ja gut herleiten.

Ein Schauspieler gibt das Recht am eigenen Bild ja auch weiter, zwar gegen Bezahlung, das ist aber irrelevant für den Übergang des Rechts.

Auch kann ein Schauspieler wenn keine entsprechenden vertraglichen Regelungen festgelegt sind keinen Einfluss darauf nehmen wo dieses Material veröffentlicht wird.

Sehr schön sieht man das wenn inzwischen bekannte Schauspieler versuchen altes Filmmaterial (an dem sie ja keine Rechte mehr haben) zurückzukaufen um die Verbreitung zu verhindern.

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Selbst wenn dieser Passus der AGB gültig sein sollten (Ich bezweifle, dass man per Nebensatz in den AGB das Recht am eigenen Bild auch für alle anderen Zusammenhänge, in denen das Bild gebraucht werden könnte, aufgeben kann), ist das noch lange kein Freibrief.

Bilder in einen solchen Zusammenhang zu bringen, könnte den Straftatbestand der üblen Nachrede (§186 StGB) oder sogar der Verleumdung (§187 StGB) erfüllen. Dann könnte deiner Freundin evtl. auch aus diesem Grund ein Schadensersatz oder Schmerzensgeld zustehen. Hat sie eine Rechtsschutzversicherung? Lasst euch von einem Anwalt beraten!

Allerdings könnte (je nach Konzept der Webseite) auch jemand Fremdes das Bild von der Datingseite kopiert und auf der "Schmuddelseite" hochgeladen haben. Dann dürfte es nicht einfach sein, den Schuldigen zu finden. Der Betreiber der Seite würde dann (so wie ich die Rechtssprechung verstanden habe) erst ab dem Zeitpunkt haften, ab dem er Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte und diese nicht "unverzüglich" beseitigt.

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Bin zwar kein Jurist, allerdings kann man das ja gut herleiten.

Ein Schauspieler gibt das Recht am eigenen Bild ja auch weiter, zwar gegen Bezahlung, das ist aber irrelevant für den Übergang des Rechts.

Auch kann ein Schauspieler wenn keine entsprechenden vertraglichen Regelungen festgelegt sind keinen Einfluss darauf nehmen wo dieses Material veröffentlicht wird.

Sehr schön sieht man das wenn inzwischen bekannte Schauspieler versuchen altes Filmmaterial (an dem sie ja keine Rechte mehr haben) zurückzukaufen um die Verbreitung zu verhindern.

und deswegen kann der produzent trotzdem nicht hingehen und den kopf des schauspielers in irgendeinen pornostreifen reinschneiden und sagen ich hab die rechte am bild...

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Das ist sicherlich richtig, passt aber auch nicht zu diesem Kontext, da in diesem Fall ja eine Änderung des ursprünglichen Inhaltes vorliegen würde.

In den oben bereits zitierten AGB ist von der weiterne Nutzung durch den Anbieter die Rede. Sollte die Schmuddelsite dem selben Betreiber gehören, was dann? Dann hat er das Bild gemäss seiner AGB der Datingsite genutzt.

Und das lässt sich ja feststellen.

Schön find ich den Link zu Wiki, noch besser wäre wenn man das dann auch liest.

Denn dort steht deutlich lesbar unter §22KUG:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Und die Einwilligung hat sie erteilt, und noch dazu sehr pauschal (siehe AGB des Anbieters).

Und um auf das Beispiel mit der Fotomontage zurückzukommen, das wäre ja auch Äpfel mit Birnen vergleichen. Auch im oben verlinkten Wiki zu finden:

Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl.BVerfGE 97, 125 <148 f.>; 97, 391 <403> ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.

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Allerdings könnte (je nach Konzept der Webseite) auch jemand Fremdes das Bild von der Datingseite kopiert und auf der "Schmuddelseite" hochgeladen haben. Dann dürfte es nicht einfach sein, den Schuldigen zu finden. Der Betreiber der Seite würde dann (so wie ich die Rechtssprechung verstanden habe) erst ab dem Zeitpunkt haften, ab dem er Kenntnis von der Rechtsverletzung hatte und diese nicht "unverzüglich" beseitigt.

Falls sich dort wirklich auch "normale" Leute anmelden dürfen, wird sich der Betreiber genau damit rausreden. Er wusste nicht, dass es nicht das Bild von User A ist.

Denke wenn man sein Bild bei sowas veröffentlicht, gibt es auch wirklich immer wieder Leute die sich ein "schickes" Bild suchen und das dann wo anders verwenden........Sobald ein Bild irgendwo im Internet auftaucht - möchte ich nicht wissen wo das sonst noch überall ist ohne mein wissen und wer das alles hat ;)

Ansonsten, in AGBs stehen öfters Sachen die so gar nicht rechtens sind. Bei Recht am Bild hab ich natürlich nicht so viel Ahnung, aber es gibt doch auch noch andere "Vereine" wo man erstmal "kostenlos" mit einen Anwalt oder ähnlichen reden kann.......versuchen könnte man es, aber ich denke es kommt nicht viel bei raus..........

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