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Krank in BS und Betrieb


fi-newbie

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Hallo!

Wie verhält es sich eigentlich, wenn man an einem Tag krank ist, an dem man BS hat und danach noch in den Betrieb geht. Bei Krankheit muss man ja in der BS "nur" ne Entschuldigung abgeben, aber was ist mit der Zeit die man im Betrieb gewesen wäre, braucht man dafür ein ärtzliches Attest?

Wäre über Antworten dankbar.

mfg

newbie

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Du musst immer den Zettel vom Arzt beim Arbeitgeber vorlegen, auch wenn du an dem betreffenden Tag Schule hattest.

Der Arbeitgeber muss dich darauf hin bei der Schule entschuldigen.

Genau so ist es. Auch wenn einige Lehrere behaupten man muss den gelben Schein bei Ihnen abgeben da man ja Schule hat. Der Betrieb ist dein Arbeitgeber und Brötchenzahler. Immer bei ihm abgeben.

Frank

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Hallo!

Danke erstmal für die Antworten.

Also bei uns ist es eben so, dass man in der BS erst ab zwei Tagen ein Attest braucht. D.h. wenn man nur einen Tag fehlt, muss man nicht gleich zum Arzt rennen. Man muss halt die Entschuldigung vom Betrieb unterschreiben lassen. Aber mich hätte halt interessiert, ob ich dann z.B. ein Attest brauche wenn ich an einem Tag fehle, an dem ich vormittags Unterricht hab und am Nachmittag noch für n paar Stunden im Betrieb hätte sein müssen. Also dann praktisch für diese paar Stunden...???

mfg

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Aber mich hätte halt interessiert, ob ich dann z.B. ein Attest brauche wenn ich an einem Tag fehle, an dem ich vormittags Unterricht hab und am Nachmittag noch für n paar Stunden im Betrieb hätte sein müssen. Also dann praktisch für diese paar Stunden...???

Die Frage versteh ich nicht. Ein Attest für die Schule oder für den Betrieb. Letzteres kann nur dein Betrieb beantworten.

Frank

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Hallo fi-newbie,

mach es Dir doch nicht so schwer.

Die Entschuldigungspflicht für Deine Berufsschule scheintst Du ja nun zu kennen. Demnach mußt Du nurnoch klären ob Dein Arbeitgeber das gleiche System benutzt oder auf einen gelben Schein besteht. Ob nun für 2 Stunden oder den ganzen Tag - ist halt wie oben schoneinmal erwähnt ein Arbeitstag - trotz Schule.

Aber ich sehe das schon ein, so 1-2 Tage ohne gelben Schein krank machen zu können senkt die Hemmschwelle :-)

Gruß

FM

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die frage

Aber mich hätte halt interessiert, ob ich dann z.B. ein Attest brauche wenn ich an einem Tag fehle, an dem ich vormittags Unterricht hab und am Nachmittag noch für n paar Stunden im Betrieb hätte sein müssen.

erübrigt sich!

wenn du KRANK bist darfst du nicht mehr in den betrieb!

ich hatte mal was faschen gegessen bin dann aber spontan doch noch in die arbeit weil wir schulung hatten.

mein chef hat mich sofort nach hause geschickt!

hat wohl vbersicherungstechnische gründe...

wenn du krank bist bist du von der arbeit freigestellt.

und da die bs ja auch unter deine arbeitszeit fällt hast du "pech gehabt" ;)

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Moin!

Ich schließe mich mal den vorhergehenden Poster an.

In meinem damaligen Ausbildungsbetrieb war es auch so, daß man auch mal einen Tag zu Hause bleiben konnte ohne Krankenschein. Nur übertreiben sollte man das nicht, anrufen und Bescheid geben war obligatorisch und wenn es dann doch 2 Tage wurden, so war auch da der Schein Pflicht.

Am Besten bei deinem Vorgesetzen mal anfragen bevor es mal passiert und du vielleicht noch Ärger bekommst. ;)

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Bei uns ist es so geregelt, dass wir erster ab dem dritten krankheitstag den gelben schein brauchen

in der bs sollten wir anrufen, an einem "normalen" tag ohne klausur reicht dann der attest, wird bei uns ne arbeit geschrieben, brauchen wir auch den gelben schein, dieser aber beim arbeitgeber abgeben und eine kopie/Dublikat in der bs

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es geht doch nicht wirkich um den schein!

tatsache ist das ihr wenn ihr krankgeschrieben seit in der arbeit NICHT versichert seit!

deswegen hat man ja eine krankenversicherung - die "versichert" einen im krankheitsfall!

ich möcht nicht wissen was passiert wenn du dich im betrieb verletzt aber ja eigentlich krank bist...

ausgeschi**en!!!

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