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IT Handbuch bei der Abschlussprüfung


Wember

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Hallo zusammen,

bin derzeit im Lernstreß, und habe mir hierfür auch einige Bücher bestellt, unter anderem auch das IT Handbuch in der 4 Auflage von 2005.

Nun habe ich gehört das man das IT Handbuch in der Prüfung benutzen darf, stimmt das wirklich ?

Denn Ich bin z.b gerade dabei mir "Marktforschung" anzuschauen, und muss feststellen das in Sachen Marktuntersuchung z.b alles ja wunderbar auch im IT Handbuch zu finden ist (Seite 386), so das Ich mir eigentlich ja nur merken müsste wo ich was zum nachschlagen finde....... bin ein wenig verwundert, kann mich jmd aufklären ?

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Nun habe ich gehört das man das IT Handbuch in der Prüfung benutzen darf, stimmt das wirklich ?

IHK-GBA-News, Ausgabe 8/2000

Schriftliche Abschlussprüfung, IT-Berufe, Hilfsmittel

Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurch soll der zur Abschlussprüfung Sommer 2000 vorgetragenen Kritik Rechnung getragen werden, dass zur Bearbeitung praxisnaher, beruflicher Handlungssituationen auch die Zulassung des praxisüblichen Hilfsmittels in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule erforderlich sei.

Analog zu der in den Abschlussprüfungen der PAL in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufe üblichen Verfahrensweise erfolgt auch in den IT-Berufen keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen.

Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird.

Köln, 22. Septemper 2000

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Ausgabe 3/01

Schriftliche Zwischenprüfungen

IT-Berufe

Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe

Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen.

Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes sowie einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf jeder Prüfling nur ein Tabellenbuch verwenden. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen.

Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen.

Nürnberg, 01-04-11

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gruss, timmi

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Kleiner Tip den ich von einem Lehrer bekam. Ergänzende NOTIZEN kann man ebenfalls in Zettelform im IT-Handbuch haben. Notizen sind Randbemerkungen oder Stichworte. Unter Dokumentaion fallen ausformulierte Sätze bzw. Antworten. So der Lehrer damals zu uns. Erkundige dich evtl mal bei nem Lehrer in deiner Schule (sollte natürlich in einem Prüfungsausschuss sein) wie er dazu steht.

Ansonsten kann ich auch nur sagen, dass das IT-Handbuch in GA1 und 2 erlaubt ist aber nicht für WiSo. Aber keine Sorge wegen WiSo is für gewöhnlich das einfachste an der ganzen Prüfung.

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Kleiner Tip den ich von einem Lehrer bekam. Ergänzende NOTIZEN kann man ebenfalls in Zettelform im IT-Handbuch haben. Notizen sind Randbemerkungen oder Stichworte. Unter Dokumentaion fallen ausformulierte Sätze bzw. Antworten. So der Lehrer damals zu uns. Erkundige dich evtl mal bei nem Lehrer in deiner Schule (sollte natürlich in einem Prüfungsausschuss sein) wie er dazu steht.

Schlechter Tip.

Denn jede IHK kann es fuer ihren zustaendigen Bereich anders handhaben.

Bei der einen sind nur jungfraeuliche Tabellenbuecher, bei anderen unbeschriebene Post-Its zur Markierung zugelassen und bei anderen IHKn wiederum darf auch ergaenzt werden.

Fazit:

Frag direkt bei Deiner zustaendigen IHK nach.

Deine Schule ist fuer die Pruefungsdurchfuehrung nicht verantwortlich und hier nur bedingt aussagekraeftig.;)

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da kommt mir eine Frage auf, hab jetzt schon öfter gehört das auch während dem WISO Teil keinen Interessiert ob man das Buch verwendet oder nicht. Vielleicht kann jemand der schon Prüfung hatte was dazu sagen? wie wird das gehandhabt wenn man mit dem einen Teil fertig bzw die Zeit um is?

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Schlechter Tip.

Denn jede IHK kann es fuer ihren zustaendigen Bereich anders handhaben.

Bei der einen sind nur jungfraeuliche Tabellenbuecher, bei anderen unbeschriebene Post-Its zur Markierung zugelassen und bei anderen IHKn wiederum darf auch ergaenzt werden.

Ja...leider ! Denn diese Tatsache halte ich persönlich für untragbar.

Einheitliche Prüfungen verlangen nach einheitlichen Rahmenbedingungen. Vielleicht wäre es mal an der Zeit das "Hoheitsprinzip" der einzelnen Kammern zumindestens kritisch zu hinterfragen - immerhin fusst dieses Prinzip (unter anderem) auf historischen Rahmenbedingungen, die in der ursprünglichen Art und Weise gar nicht mehr gegeben sind.

Wohlgemerkt :

Es geht nicht darum, die Kammern als überflüssig darzustellen - schliesslich ist die Durchführung von Prüfungen nur ein Bruchteil Ihrer Aufgaben ! Mir geht es darum, das die völlige Gleichbehandlung aller Prüflinge gegeben sein muss - zumindestens anhand der Rahmenbedingungen. Und genau daran hapert es ganz gewaltig.

Gruss

BadDog

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Mai 05, Prüfungsort Freising (--> IHK München): Der jeweilige Bogen durfte erst zu Beginn des Prüfungsteiles herausgenommen werden. Wer mit einem Teil fertig war, musste im Raum bleiben, bei WiSo mussten die Handbücher in der Tasche verstaut sein (nicht erreichbar). Zwischen den Teilen 15 Minuten Pause.

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Vielleicht wäre es mal an der Zeit das "Hoheitsprinzip" der einzelnen Kammern zumindestens kritisch zu hinterfragen - immerhin fusst dieses Prinzip (unter anderem) auf historischen Rahmenbedingungen, die in der ursprünglichen Art und Weise gar nicht mehr gegeben sind.

Dann hast du aber vieles zu bereinigen, wenn Du die "historischen Rahmenbedingeungen" berücksichtigen willst. Mir fallen da spontan solche Themen ein, wie: Kirchensteuer, Kulturhoheit der Länder,Sektsteuer, 7% MwSt auf Katzenstreu und Hundenahrung ...

Bevor Du mich jetzt falsch verstehst: Ich bin natürlich auch für so faire Rahmenbedingungen wie möglich. Und daher bin ich auch seit eh und je Verfechter der Meinung, dass die Schulen Bundesangelegenheit werden müssten und die Landeskultusministerien abgeschafft gehören.

gruss, timmi

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hallo,

mir erscheint es fraglich ob die pausenregelung zwischen den prüfungen; die benutzung des gummibuches in der wiso-prüfung oder die präparierung desselben mit post-it notizen die aussagekraft der abschlussprüfung in irgendeiner art und weise beeinflusst.

daher sehe ich für meine teil auch keinen handlungsbedarf in dieser frage.

'absolute' identische rahmenbedingungen kann es sowieso nicht geben, denn der spielraum der prüfer & korrektoren bei der bewertung der ganzheitlichen aufgaben und der projektarbeit ist ja nun nicht bürokratisch begründet, sondern liegt in der natur der sache.

api

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