Zum Inhalt springen

Nachhilfe bei Lohnberechnung gebraucht


Empfohlene Beiträge

Es dreht sich um das fett markierte, aber zur info mal die gesamte Aufgabe:

Ein Mitarbeiter des PC-Schulungszentrums erhält 14,20 € Stundenlohn. Für Überstunden erhält er 20% Zuschlag. Im April arbeitete er 178 Stunden, davon acht als Überstunden.

Für einen vermögenswirksamen Sparvertrag über 40,00 €/Monat erhält der Mitarbeiter vom PC-Schulungszentrum einen Arbeitgeberzuschuss von 25,00 €/Monat.

Ferner sind bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen:

- Lohnsteuer: 441,16 €

- Kirchensteuer: 9,0 %

- Solidaritätszuschlag: 5,5 %

- Krankenversicherung: 14,9 %

- Pflegeversicherung: 1,7 %

- Rentenversicherung: 19,5 %

- Arbeitslosenversicherung: 6,5 %

Erstellen Sie für den Mitarbeiter die Lohnabrechnung für April und ermitteln Sie unter Berücksichtung der folgenden Angaben (Ergebnisse ggf. auf zwei Stellen nach dem Komma runden)

***********

Logisch betrachtet wäre das: AG gibt 25 Euro dazu, was in die Brutto rechnung reinfliesst. Da der Sparvertrag auf 40 Euro geht, muss der AN 15 Euro aus "der eigenen Tasche" zahlen. Also 15 Euro weg vom Nettogehalt.

Laut der Musterlösung ists aber anders! Da werden 25 Euro vom Brutto abgezogen. JEDOCH 40 Euro vom Nettogehalt.

Insgesamt wäre der Sparvertrag nach der Musterlösung nicht 40 Euro, sondern 65 Euro hoch. Hab ich nen Denkfehler? Stimmt die Musterlösung nicht?

Bitte mal kurz aufklären.

An sich nerven diese Lohnberechnungen total. Dies aufgabe gab 9 Punkte. Und für sowas brauch ich ca 15 Minuten. Für zwei popelige 4 Punkte aufgaben brauch ich 2 Minuten..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich sehe das so.

die 40 euro die vom Nettogehalt abgezogen werden setzen sich ja zusammen aus den 25 (AG) und den 15 (AN). da das Geld ja nicht als Gehalt zählt, sondern extra weggeht, werden insgesamt 40 abgezogen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also kurz und knap.

Die 25 € werden vom Gesetzgeber wie ein normaler Beitrag zum Bruttolohn bewertet, muss also auch versteuert werden.

Deswegen werden 25 € hinzugezählt.

Die 40 € werden abgezogen, nachdem alles andere Abgezogen wurde, da die 40 € (inklusiv deiner 15 € ) nicht ausgezahlt werden, die fließen z.b in einen Bausparvertrag den du abgeschlossen hast da man Vermögenswirksamme Leistungen nur dann bekommt, wenn man wie der Name es sagt etwas spart.

Also nochmal:

25 € weil Sie vom Arbeitergeber kommen werden zum Bruttolohn addiert.

40 € abgezogen weil du die 40 ausbezahlt bekommst, da sie z. B in einen Bausparvertrag mit einfließen.

Ich hoffe das war verständlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorteil AN:

Du hast eine Sparrate von 40€. zahlst aber keine 40, da der AG einen Teil davon übernimmt. Dieser Teil wird allerdings auf das Bruttogehalt mit eingerechnet. Das führt automatisch dazu, dass du "mehr" verdienst als sonst. Dieser Betrag wird zwar versteuert, aber im Vergleich dazu als wenn du separat 40€ sparen würdest mehr hast.

Sprich du sparts 40€ musst aber zum Beispiel nur 30€ zahlen

So denk ich mir dass das ist. Falls nicht koregiert micht :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nur können VWL normalerweise nicht direkt an den AN ausgezahl werden. Also macht es schon was, ob man nun selbst einzahlt oder der AG.

Wenn der Betrieb also VWL zahl, ist man schon dumm wenn man die nicht in Anspruch nimmt. Ist zwar nicht viel; aber im Laufe der Zeit läppert sich das schon.. und das praktisch 'ohne Gegenleistung'

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aehm, jungs ihr seid auf dem Holzweg:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genswirksame_Leistungen

Die ANSpZ gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch; sie gilt arbeitsrechtlich nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts.

In diesem Falle also:

die 25€ vom AG fliessen direkt in den Sparvertrag.

die 15€ die der AN dazuzahlt, werden ihm vom Bruttolohn abgezogen und direkt dorthin geschoben.

Ansonsten sind VWL (ANSpZ) ja völlig sinnfrei, wenn man das Entgeld versteuern soll. Dann würde ja wirklich nur noch die Zulage vom staat was bringen, und die bekommt man als Singel nur bia 17600€ Jahreseinkommen.

Jedenfalls ists mir auch so bekannt. Und mit der BAV (Betrieblichen Altersvorsorge) läufts hier auch so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann ist die "musterlösung" falsch. Da wurden die üblichen 25 Euro in den Bruttlohn gerechnet. Undw eil der SParvertrag ÜBER 40 Euro geht, wurden nochmal 40 Euro vom Nettolohn abgezogen - auszahlungsbetrag war Nettolohng - 40 Euro.

aber da das geld ja eh im "netto"lohn drin ist, ists ziemlich egal, ob ich jetzt 1500 Euro mit oder ohne VWL hab. Am ende ist es eh das Gleiche.

Wohl eher nicht, da Enno ein wenig VWL und ANSpZ berechnet.

VWL wirken wie eine versteckte Gehaltserhöung, so daß der vom Ag bezahlte Teil versteuert werden muss und somit das zu versteuernde Einkommen erhöht.

Der Anlagebetrag der VWl wird aber vor Auszahlung an den AN direkt in die Anlageform umgeleitet, so daß der Komplettbetrag vor Auszahlung abgezogen wird.

naja. wer sein geld in nen bausparvertrag anlegt, tut mir wirklich leid, da er bares geld verschenkt.

geschickter in ne lebensversicherung.

Da kann man sicher gespaltene Meinung sein, vor allem, wenn man die unterschieldichen Ziele, die man mit angespartenm Geld erreichen will, beachtet.

Und PS: Eine kapitalbildene Lebensversicherung macht doch nur Sinn, wenn Sie über VWL - Riester oder ähnliche staatliche Unterstützung bekommt, ansonsten gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Cleverer sind und entsprechend Ertrag und Risiko je nach persönlichen Vorlieben kombinieren.

Aber egal: Musterlösung ist richtig!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde bei Gehaltsberechnungen immer grundsätzlich auf die Fragestellung achten.

Ich bin mal gespannt wann endlich mal mit nem Vorschuss in die Gehaltsberechnung rein kommt. Oh man werden daran viele Verzweifeln :cool:

Egal, zurück zur Fragestellung:

Welche Steuern führt der Arbeitgeber an das Finanzamt:

Antwort = Lohnsteuer + Kst + soli

Welchen Beitrag zur Sozialversicherung fürht der AG an die Sozialversicherungen ab:

Antwort: AG + AN anteil. Demnach 100 % der Sozialversicherungsbeiträge. Unter die Sozialversicherungsbeträge Fallen dann RV, AV, PV und KV.

Wobei ich mir im moment nicht sicher bin wohin was abgeführt wird.

Geht es um den Arbeitnehmerbeitrag ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um die Hälfte der beträge handelt. Ausserdem sollte man darauf achten um WELCHE Beträge es geht. Geht es um das NETTOGEHALT oder geht es um den AUSZAHLUNGSBETRAG.

Aber meistens erkennt man an der Aufgabenstellung schon, das man aufpassen muss. Wird nen bausparvertrag erwähnt, sollten bereits die Alarmglocken Leuten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also ich will nu wissen ob meine lösung richtig ist!!

hier mal meine rechnung nochmal genau

170 Normalstunden * 14,20 € = 2414,00 €

8 Überstunden * (14,20 + (2,84 [20% von den 14,20])) = 136,32 €

-----------------------------------------------

macht zusammen 2550,32 €

2550,32 €

+ 25,00 € VL Arbeitgeberzuschuss

-----------------------------------------------

= 2575,32 €

2575,32

- 441,16 (LS)

- 39,70 (KS 9% von der Lohnsteuer)

- 24,26 (SOLI 5,5 % von der Lohnsteuer)

- 191,86 (KV 7,45%)

- 21,89 (PV 0,85%)

- 251,09 (RV 9,75%)

- 83,70 (ALV 3,25%)

-----------------------------------------------

= 1524,66

1524,66

- 40,00 (VWL)

-----------------------------------------------

= 1481,66 €

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nach der Rechnung die du aufstellst ist das ergebnis richtig, ich habe leider nicht die tabellen hier, sonst würde ich auch noch mal rechnen, aber wenn man sich darauf verlassen kann, daß du in der richtigen zeile in der Lst-Tabelle nachgesehen hast, dann ist das Ergebnis richtig!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, die Aufgabe aus dem Eingangspost ist von Sommer 2004!

Die Rechnung von Seromann ist richtig. Nur ein kleiner Schreibfehler ist drin: Nettobetrag ist 1521,66 und nicht 1524,66

Bei der Aufgabe war die IHK übrigens faul. Die Aufgabe wurde von Winter 2002/2003 übernommen, nur die Firma ist eine andere und die Lohnsteuer hat sich geändert. :bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...