alpha-centauri Geschrieben 31. März 2006 Teilen Geschrieben 31. März 2006 Es dreht sich um das fett markierte, aber zur info mal die gesamte Aufgabe: Ein Mitarbeiter des PC-Schulungszentrums erhält 14,20 € Stundenlohn. Für Überstunden erhält er 20% Zuschlag. Im April arbeitete er 178 Stunden, davon acht als Überstunden. Für einen vermögenswirksamen Sparvertrag über 40,00 €/Monat erhält der Mitarbeiter vom PC-Schulungszentrum einen Arbeitgeberzuschuss von 25,00 €/Monat. Ferner sind bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen: - Lohnsteuer: 441,16 € - Kirchensteuer: 9,0 % - Solidaritätszuschlag: 5,5 % - Krankenversicherung: 14,9 % - Pflegeversicherung: 1,7 % - Rentenversicherung: 19,5 % - Arbeitslosenversicherung: 6,5 % Erstellen Sie für den Mitarbeiter die Lohnabrechnung für April und ermitteln Sie unter Berücksichtung der folgenden Angaben (Ergebnisse ggf. auf zwei Stellen nach dem Komma runden) *********** Logisch betrachtet wäre das: AG gibt 25 Euro dazu, was in die Brutto rechnung reinfliesst. Da der Sparvertrag auf 40 Euro geht, muss der AN 15 Euro aus "der eigenen Tasche" zahlen. Also 15 Euro weg vom Nettogehalt. Laut der Musterlösung ists aber anders! Da werden 25 Euro vom Brutto abgezogen. JEDOCH 40 Euro vom Nettogehalt. Insgesamt wäre der Sparvertrag nach der Musterlösung nicht 40 Euro, sondern 65 Euro hoch. Hab ich nen Denkfehler? Stimmt die Musterlösung nicht? Bitte mal kurz aufklären. An sich nerven diese Lohnberechnungen total. Dies aufgabe gab 9 Punkte. Und für sowas brauch ich ca 15 Minuten. Für zwei popelige 4 Punkte aufgaben brauch ich 2 Minuten.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Quark Geschrieben 31. März 2006 Teilen Geschrieben 31. März 2006 ich sehe das so. die 40 euro die vom Nettogehalt abgezogen werden setzen sich ja zusammen aus den 25 (AG) und den 15 (AN). da das Geld ja nicht als Gehalt zählt, sondern extra weggeht, werden insgesamt 40 abgezogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 31. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2006 kurzform: wenn da steht "sparvertrag für 40 euro". heisst das, vom netto lohnt 40 euro abziehen, egal was AG gibt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Quark Geschrieben 31. März 2006 Teilen Geschrieben 31. März 2006 so würde ich das sehen ja, aber bin da auch kein Experte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
P4tr!ck Geschrieben 31. März 2006 Teilen Geschrieben 31. März 2006 Also kurz und knap. Die 25 € werden vom Gesetzgeber wie ein normaler Beitrag zum Bruttolohn bewertet, muss also auch versteuert werden. Deswegen werden 25 € hinzugezählt. Die 40 € werden abgezogen, nachdem alles andere Abgezogen wurde, da die 40 € (inklusiv deiner 15 € ) nicht ausgezahlt werden, die fließen z.b in einen Bausparvertrag den du abgeschlossen hast da man Vermögenswirksamme Leistungen nur dann bekommt, wenn man wie der Name es sagt etwas spart. Also nochmal: 25 € weil Sie vom Arbeitergeber kommen werden zum Bruttolohn addiert. 40 € abgezogen weil du die 40 ausbezahlt bekommst, da sie z. B in einen Bausparvertrag mit einfließen. Ich hoffe das war verständlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 31. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2006 also eigentlich kann man sich die "VWL" sparen und so als Arbeitgeber den lohn zahlen, oder? gibts irgendwelche vorteile für AN oder AG, wenn man VWL bekommt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anybody Geschrieben 31. März 2006 Teilen Geschrieben 31. März 2006 Vorteil AN: Du hast eine Sparrate von 40€. zahlst aber keine 40, da der AG einen Teil davon übernimmt. Dieser Teil wird allerdings auf das Bruttogehalt mit eingerechnet. Das führt automatisch dazu, dass du "mehr" verdienst als sonst. Dieser Betrag wird zwar versteuert, aber im Vergleich dazu als wenn du separat 40€ sparen würdest mehr hast. Sprich du sparts 40€ musst aber zum Beispiel nur 30€ zahlen So denk ich mir dass das ist. Falls nicht koregiert micht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 31. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2006 naja. wer sein geld in nen bausparvertrag anlegt, tut mir wirklich leid, da er bares geld verschenkt. geschickter in ne lebensversicherung. aber da das geld ja eh im "netto"lohn drin ist, ists ziemlich egal, ob ich jetzt 1500 Euro mit oder ohne VWL hab. Am ende ist es eh das Gleiche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefanniehaus Geschrieben 31. März 2006 Teilen Geschrieben 31. März 2006 nur können VWL normalerweise nicht direkt an den AN ausgezahl werden. Also macht es schon was, ob man nun selbst einzahlt oder der AG. Wenn der Betrieb also VWL zahl, ist man schon dumm wenn man die nicht in Anspruch nimmt. Ist zwar nicht viel; aber im Laufe der Zeit läppert sich das schon.. und das praktisch 'ohne Gegenleistung' Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Menzemer Geschrieben 31. März 2006 Teilen Geschrieben 31. März 2006 Der größte Vorteil dürften die Sparzulagen des Staates sein. Und die machen auch den Bausparvertrag attraktiv. Gruß Pauker Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seromann Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 wie ist denn das ergebniss?? ich hab 1481,66 raus. kann das jemand bestätigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 aehm, jungs ihr seid auf dem Holzweg: http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6genswirksame_Leistungen Die ANSpZ gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch; sie gilt arbeitsrechtlich nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts. In diesem Falle also: die 25€ vom AG fliessen direkt in den Sparvertrag. die 15€ die der AN dazuzahlt, werden ihm vom Bruttolohn abgezogen und direkt dorthin geschoben. Ansonsten sind VWL (ANSpZ) ja völlig sinnfrei, wenn man das Entgeld versteuern soll. Dann würde ja wirklich nur noch die Zulage vom staat was bringen, und die bekommt man als Singel nur bia 17600€ Jahreseinkommen. Jedenfalls ists mir auch so bekannt. Und mit der BAV (Betrieblichen Altersvorsorge) läufts hier auch so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 5. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 5. April 2006 Dann ist die "musterlösung" falsch. Da wurden die üblichen 25 Euro in den Bruttlohn gerechnet. Undw eil der SParvertrag ÜBER 40 Euro geht, wurden nochmal 40 Euro vom Nettolohn abgezogen - auszahlungsbetrag war Nettolohng - 40 Euro. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 Dann ist die "musterlösung" falsch. Da wurden die üblichen 25 Euro in den Bruttlohn gerechnet. Undw eil der SParvertrag ÜBER 40 Euro geht, wurden nochmal 40 Euro vom Nettolohn abgezogen - auszahlungsbetrag war Nettolohng - 40 Euro. aber da das geld ja eh im "netto"lohn drin ist, ists ziemlich egal, ob ich jetzt 1500 Euro mit oder ohne VWL hab. Am ende ist es eh das Gleiche. Wohl eher nicht, da Enno ein wenig VWL und ANSpZ berechnet. VWL wirken wie eine versteckte Gehaltserhöung, so daß der vom Ag bezahlte Teil versteuert werden muss und somit das zu versteuernde Einkommen erhöht. Der Anlagebetrag der VWl wird aber vor Auszahlung an den AN direkt in die Anlageform umgeleitet, so daß der Komplettbetrag vor Auszahlung abgezogen wird. naja. wer sein geld in nen bausparvertrag anlegt, tut mir wirklich leid, da er bares geld verschenkt. geschickter in ne lebensversicherung. Da kann man sicher gespaltene Meinung sein, vor allem, wenn man die unterschieldichen Ziele, die man mit angespartenm Geld erreichen will, beachtet. Und PS: Eine kapitalbildene Lebensversicherung macht doch nur Sinn, wenn Sie über VWL - Riester oder ähnliche staatliche Unterstützung bekommt, ansonsten gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Cleverer sind und entsprechend Ertrag und Risiko je nach persönlichen Vorlieben kombinieren. Aber egal: Musterlösung ist richtig! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Frank_Akagi Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 Ich würde bei Gehaltsberechnungen immer grundsätzlich auf die Fragestellung achten. Ich bin mal gespannt wann endlich mal mit nem Vorschuss in die Gehaltsberechnung rein kommt. Oh man werden daran viele Verzweifeln :cool: Egal, zurück zur Fragestellung: Welche Steuern führt der Arbeitgeber an das Finanzamt: Antwort = Lohnsteuer + Kst + soli Welchen Beitrag zur Sozialversicherung fürht der AG an die Sozialversicherungen ab: Antwort: AG + AN anteil. Demnach 100 % der Sozialversicherungsbeiträge. Unter die Sozialversicherungsbeträge Fallen dann RV, AV, PV und KV. Wobei ich mir im moment nicht sicher bin wohin was abgeführt wird. Geht es um den Arbeitnehmerbeitrag ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich um die Hälfte der beträge handelt. Ausserdem sollte man darauf achten um WELCHE Beträge es geht. Geht es um das NETTOGEHALT oder geht es um den AUSZAHLUNGSBETRAG. Aber meistens erkennt man an der Aufgabenstellung schon, das man aufpassen muss. Wird nen bausparvertrag erwähnt, sollten bereits die Alarmglocken Leuten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seromann Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 also ich will nu wissen ob meine lösung richtig ist!! hier mal meine rechnung nochmal genau 170 Normalstunden * 14,20 € = 2414,00 € 8 Überstunden * (14,20 + (2,84 [20% von den 14,20])) = 136,32 € ----------------------------------------------- macht zusammen 2550,32 € 2550,32 € + 25,00 € VL Arbeitgeberzuschuss ----------------------------------------------- = 2575,32 € 2575,32 - 441,16 (LS) - 39,70 (KS 9% von der Lohnsteuer) - 24,26 (SOLI 5,5 % von der Lohnsteuer) - 191,86 (KV 7,45%) - 21,89 (PV 0,85%) - 251,09 (RV 9,75%) - 83,70 (ALV 3,25%) ----------------------------------------------- = 1524,66 1524,66 - 40,00 (VWL) ----------------------------------------------- = 1481,66 € Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 5. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 5. April 2006 ja. xxxxx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johadrim Geschrieben 12. April 2006 Teilen Geschrieben 12. April 2006 wie ich sehe hast du die Abschlussprüfung Winter 2002/2003 der Auszahlungsbetrag ( Aufgabe F) ist 1531,56 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seromann Geschrieben 13. April 2006 Teilen Geschrieben 13. April 2006 also ist mein ergebiss falsch???? dann poste mal den richtigen rechenweg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
glazette Geschrieben 13. April 2006 Teilen Geschrieben 13. April 2006 Nach der Rechnung die du aufstellst ist das ergebnis richtig, ich habe leider nicht die tabellen hier, sonst würde ich auch noch mal rechnen, aber wenn man sich darauf verlassen kann, daß du in der richtigen zeile in der Lst-Tabelle nachgesehen hast, dann ist das Ergebnis richtig! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anybody Geschrieben 13. April 2006 Teilen Geschrieben 13. April 2006 Mit den angegebenen Werten am Anfang ist dein Ergebins richtig. In der original Aufgabe beträgt die Lohnsteuer nur 402,08 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Seromann Geschrieben 13. April 2006 Teilen Geschrieben 13. April 2006 ich hab hier nix liegen, ich hab die daten genommen die der threadstarter verfasst hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BigTower Geschrieben 15. April 2006 Teilen Geschrieben 15. April 2006 Nein, die Aufgabe aus dem Eingangspost ist von Sommer 2004! Die Rechnung von Seromann ist richtig. Nur ein kleiner Schreibfehler ist drin: Nettobetrag ist 1521,66 und nicht 1524,66 Bei der Aufgabe war die IHK übrigens faul. Die Aufgabe wurde von Winter 2002/2003 übernommen, nur die Firma ist eine andere und die Lohnsteuer hat sich geändert. :bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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