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Blöde Frage - Quellenangabe?


Leary

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Genau. Wenn es denn die erste Auflage ist, dann kann man das weglassen, ansonsten werden Auflagen durch hochgestellte Zahlen vor der Jahreszahl kenntlich gemacht. Bsp: ²2005: zweite Auflage 2005.

Das ist jedenfalls die Zitationsweise, die ich während meines Studium gelernt habe. Allerdings komme ich aus der geisteswissenschaftlichen Ecke, andere Fakultäten haben da andere Vorlieben.

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wie wiedergebe ich am sinnvollsten meine Quellen und was muss ich da noch beachten?

Der Chief hat das ja schon alles ausführlich beantwortet. Daher hier nur noch der entsprechende Auszug aus der Handreichung der Bonner IHK dazu:

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Textwiedergaben und/oder Abbildungen aus der Literatur sind als solche zu kennzeichnen.

Zitate werden durch „...“markiert; im Anschluss an die Wiedergabe ist die Quelle zu nennen.

Beispiele:

- Buchzitate:

[sTÜRZL, Lean Production in der Praxis, 1993, S. 91].

- Zeitschriftenzitate:

[ct-magazin, 3. Ausgabe 2002, S. 117].

- Wiedergaben aus dem Internet:

[url: www.ihk-bonn.de]

Alle Fundstellen der Textwiedergaben sind im Quellenverzeichnis (Anhang) aufzuführen..

An dieser Stelle wird erneut darauf hingewiesen, dass

- … die eigene Leistung deutlich erkennbar sein muss.

- … die Projektdokumentation keine wissenschaftliche Abhandlung bzw. Literaturarbeit sein darf.

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gruss timmi

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An dieser Stelle wird erneut darauf hingewiesen, dass

- … die Projektdokumentation keine wissenschaftliche Abhandlung bzw. Literaturarbeit sein darf.

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Da hab ich jetzt aber mal ne Frage zu:

Was genau versteht ihr (IHK Bonn) denn unter einer wissenschaftlichen Abhandlung?

Ich bin von meinem Abschluss-Projekt zwar noch etwas entfernt, aber wahrscheinlich wird es sich dabei um spezielle Software zu Ansteuerung von Meßgeräten und Auswertung dazugehöriger Daten handeln (bin FIAE). Da ich davon ausgehe, dass der PA mit dieser Thematik nicht unbedingt vertraut ist, rechne ich damit, gewisse technische/physikalische Grundlagen zwangsläufig mit in die Doku aufnehmen zu müsssen.

(eigentlich böte sich dafür dann der Anhang an, allerdings wäre dann die vorhergehende Lektüre des Anhanges fast zwingend nötig um die Doku 100% nachzuvollziehen...)

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die ihk frankfurt hält sich, was die quellenangabe angeht, recht bedeckt. ich weiss immer noch nicht so genau was ich jetz machen soll.

ich dank euch, ich check das selbst nochmal nach, hab eigentlich nur 2 bücher und 5 internetlinks.

sieht jetzt so aus:

Quellenverzeichnis

Literatur

Fordermaier & Heuckendorf, Das Große Buch – Windows Server 2003, Kempten, 2002

Dirk Larisch, Netzwerktechnik – Das BHV Taschenbuch, 1. Auflage, Bonn, 2003

Internet

www.wikipedia.de

www.gruppenrichtlinien.de

www.wintotal.de

www.administrator.de

www.tecchannel.de

www.heise.de

www.windowsnetworking.de

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Was genau versteht ihr (IHK Bonn) [...]
Nur mal nebenbei bemerkt: Ich bin im Prüfungsausschuss für die IHK Bonn tätig; ich bin nicht Angestellter der IHK Bonn.

[...] denn unter einer wissenschaftlichen Abhandlung?
Ich finde, diesen Terminus hätte man in der Handreichung wohl besser in Anführungsstriche gesetzt. Gemeint ist damit, dass es keine "Doktor-Arbeit" werden soll.

Da ich davon ausgehe, dass der PA mit dieser Thematik nicht unbedingt vertraut ist, rechne ich damit, gewisse technische/physikalische Grundlagen zwangsläufig mit in die Doku aufnehmen zu müsssen.

(eigentlich böte sich dafür dann der Anhang an, allerdings wäre dann die vorhergehende Lektüre des Anhanges fast zwingend nötig um die Doku 100% nachzuvollziehen...)

Ein PA muss sich vor der Prüfung mit einer Thematik vertraut machen; sonst kann er das Thema nicht prüfen. Insofern ist es bestimmt nicht verkehrt, spezifische Fakten dazu in den Anhang zu packen. Aber solide mathematische und physikalische Grundkenntnisse sind in jedem PA durchaus vorhanden.

Einen Schnellkurs in "spezielle Software zu Ansteuerung von Meßgeräten und Auswertung dazugehöriger Daten" brauchst Du bestimmt nicht mit zu liefern. ;)

gruss timmi

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Literaturangaben fügt man i.d.R. nicht als Fußnoten ein, sondern [...]

"In der Regel" fügt man Fussnoten so ein, wie es das jeweilige Umfeld erwartet. Und das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie der Chief völlig korrekt ausführte, wird das z.B. in wissenschaftlichen Publikationen "i.d.R" ;) anders gehandhabt.

Also: Vorsicht vor Verallgemeinerungen!

gruss timmi

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"In der Regel" fügt man Fussnoten so ein, wie es das jeweilige Umfeld erwartet.

Fußnote meistens != Literaturangabe (kommt natürlich auch auf das Fachgebiet an)

Wie der Chief völlig korrekt ausführte, wird das z.B. in wissenschaftlichen Publikationen "i.d.R" ;) anders gehandhabt.

In vielen wissenschaftlichen Publikationen werden Literaturangaben zumeist hinter dem eigentlichen Text angehängt und im Text selbst wird nur ein Verweis in dieses Verzeichnis aufgeführt. Wer weiterführende Literatur sucht, findet so alles auf einen Blick.

Wer mehr Hilfe benötigt und keinesfalls etwas falsch oder unüblich machen möchte:

DIN 1505

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Num komm mir bitte nicht mit ironisch gemeinten Sätzen.

Es war nie davon die Rede, dass der Ausgangsposter Vorgaben hat, sonst wäre die Frage wohl kaum aufgekommen.

Man kann sich auch eine Reihe von Veröffentlichungen aus dem jeweiligen Fachgebiet anschauen, um sich über gängige Varianten zu informieren. Es gibt auch Bücher [Na 04], in denen das Thema Quellenangabe behandelt wird. Fußnoten werden AFAIK eher in einigen geisteswissenschaftlichen Gebieten benutzt.

Ich habe die DIN als eine Quelle empfohlen, an die man als Ratsuchender halten kann. Selbstverständlich muss und sollte man nicht alles ohne weiteres Nachdenken übernehmen. Es gibt nicht die Methode, die überall als "richtig" angesehen wird. Wenn sich jemand an die DIN hält, würde ich es ihm nicht zum Vorwurf machen, andere sehen dies möglicherweise anders.

Da Du es ebenfalls anders siehst, und um die Diskussion so langsam zu einem Ende zu führen:

Der Ausgangsposter möge sich an seine/ihre Prüfer wenden, um genaue Instuktionen einzuholen und so die jeweiligen Erwartungen erfüllen zu können.

Literatur

[Na 04] Nicol, Natascha ; Albrecht, Ralf: Wissenschaftliche Arbeiten schreiben mit Word. München : Addison-Wesley, 2004

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Wobei, Bubble, unterschieden werden muss zwischen allgemeinen Literaturangaben und der Kennzeichnung von Zitaten. Das was du vorgeführt hast, ist eine grobe Literaturangabe, ohne auf ein Detail des Werkes einzugehen.

Im wissenschaftlichen Betrieb (ja, ich komme aus dem geisteswissenschaftlichen Bereich) ist es üblich, ein Zitat mit direkter Quelle (also bis auf die Seitenangabe genau) in der Fussnote zu verifizieren, ungewöhnlich, aber durchaus gebräuchlich sind auch Quellenangaben im Fliesstext, die aber den Lesefluss durchaus extrem stören können.

Nochmal in aller Deutlichkeit:

  • Im Text werden Zitate kenntlich gemacht.
  • Zu den Zitaten wird eine direkte Quelle (incl. Seitenangabe) geliefert.
  • In dieser Quellenangabe kann mit Kurztiteln gearbeitet werden.
  • Die Quellenangabe findet sich üblicherweise in einer Fussnote, gebräuchlich, wenn auch selten sind Quellenangaben im Fliesstext.
  • Die gesamte verwendete Literatur (die Menge kann grösser sein als die zitierte Literatur) wird am Ende des Werkes in einer Literaturliste zusammengefasst.
  • In dieser Literaturliste werden Kurztitel, die zur Zitatkenntlichmachung in Fussnoten oder Fliesstext verwendet worden sind, aufgelöst.

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DIN 1505

Num komm mir bitte nicht mit ironisch gemeinten Sätzen.

...

Fußnoten werden AFAIK eher in einigen geisteswissenschaftlichen Gebieten benutzt.

Sorry, aber hast du die von dir zitierte DIN 1505 zweiten Teil gelesen?

Da steht es genau wie von Timmi und vom Chief beschrieben und zwar allgemeingültig und nicht für einige geisteswissenschaftliche Abtreter.

Im Sinne des Urheberrechts sind fremde wörtliche Gedanken als solche eindeutig zu kennzeichnen.

Im Sinne des Urheberrechts sind fremde Gedankengänge als solche eindeutig zu kennzeichnen.

Die wage Angabe von Büchern zum gleichen Thema am Ende einer Abhandlung genügt keinesfalls Ansprüchen von wissenschaftlichen Arbeiten (und dazu zählen Projektdokumentationen nun einmal).

Dieses wäre gleichbedeutend mit gesitigem Diebstahl, somit eine Straftat.

Bitte verallgemeinere nicht die populärwissenschaftliche Literatur mit derjenigen Literatur, die die wenig Anspruch erhebt.

Eine sehr schöne Abhandlung dazu findet man unter anderem in diesem PDF-Dokument.

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Sorry, aber hast du die von dir zitierte DIN 1505 zweiten Teil gelesen?

Ja, ich habe die Norm einmal gelesen (es zugegeben etwas länger her). Ich empfehle eigentlich keine mir unbekannten Dinge. Liest Du eigentlich meine Postings? Ich habe nirgens aus der Norm zitiert.

Falls ernsthaftes Interesse besteht, kann ich den Text zum Beantworten konkreter Fragen einsehen.

Die wage Angabe von Büchern zum gleichen Thema

Ergänzende Literaturangaben zu behandelten oder vorausgesetzten Themengebieten halte ich alles andere als für wage. Wörtliche Zitate jedoch für überflüssig, sofern man nicht vorhat, sich auf den Wortlaut zu beziehen. Eine von der Länge angemessene inhaltliche Zusammenfassung (angepasst auf den Wissensstand der vermuteten Leserschaft) halte ich für ausreichend.

Ansprüchen von wissenschaftlichen Arbeiten (und dazu zählen Projektdokumentationen nun einmal).

Also bitte. Projektdokumentationen über Mini-Projekte von Azubis sind keine wissenschaftlichen Arbeiten.

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