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Nach mündlicher Zusage folgte Absage


Sandro20

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Hallo Leute,

ich bin entäuscht von der Arbeitgeberwelt. Ich habe mich im Januar beworben für den Ausbildungsberuf FIAE hatte etliche Gespräche die auch gut ausgegangen sind. Um alles kurz zu fassen, habe ich eine mündliche Zusage von einem Betrieb bekommen. Friede Freude Eierkuchen, in den folgenden Bewerbungsgesprächen war ich nicht sehr angagiert, da ich mir zu sicher war.

Naja es kam dazu das mir dann im letzten Moment telefonisch abgesagt wurde.

Tja jetzt sitz ich hier und weiss nicht was ich machen soll. Ich hörte auch, dass man sowas der IHK melden solle.

Hättet Ihr einen Tipp für mich? Was soll ich jetzt tun? Ich schau jeden Tag hier vorbei sowie auch in vielen weiteren Foren wo Stellen angeboten werden.

Gruß Sandro

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Hi,

ja sie haben angedeutet das wir uns dann zusammensetzen und den Vertrag besprechen etc. Also Sie haben mich sicher gemacht.

Ja es war ziemlich schlau gemacht! Wie schon gesagt ich will hier verbal nicht beleidigend werden, es war/ ist sehr entäuschent!

Gruß Sandro

EDIT: @charmanta: Doch die anderen warnen vor solch einem Betrieb in dem ich es der IHK melde oder?!

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Selbst mit Papier in der Hand gäbe es ja immer noch die Probezeit.

stimmt - hab ich voll vergessen... ;)

@sandro:

ja das ist echt absolut besch...

ich wünsch dir trotzdem viel glück!

schau halt das du dieses jahr irgendwie rumbringen kannst... bzw vielleicht findest du ja sogar noch was!

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Also was ich in der Berufsschule gelernt habe und mich recht erinnere (man höre und staune - DOCH was gelernt :D ), ist auch eine mündliche Zusage verbindlich.

Hab leider grade nicht den Paragraph da, aber geh mal googeln - bin mir sicher das das nicht rechtens ist was die treiben.

Allerdings dürfte die Beweißlast bei dir liegen...was relativ übel sein kann, wenn bei der Zusage keine Personen anwesend waren, die das ganze zu deinen Gunsten bestätigen wird.

Wünsch dir Glück,

Gruß ben

PS: http://www.recht.de/phpbb/ - auch ein nettes Forum und rechtlich kenne die sich sicher besser aus als wir Informatiker ^^

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Hi,

zunächst schade, ich weiss genau wie du dich fühlst.

Ich hab sowas ähnliches mal erlebt, bei einem großen Pharma-Konzern, nahe München.

Ich hatte auch eine mündliche Zusage, bis sich einer im 3. Jahr doch noch entschieden hat zu bleiben..

Naja ich kann dir nur einen Tipp geben:

Einfach weitersuchen!

Rein rechtlich kannst du leider nichts machen, eine mündliche Zusage ist NICHT(!) verbindlich.

Mittlerweile bin ich in der 3. Firma, 3. Ausbildung gelandet (Zuvor 1,5 Jahre Ausbildung zum Mediengestalter - Mediendesign (Firma ist konkurs gegangen, Kündigung) und anschließend als FISI (am letzten Tag der Probezeit aus heiterem Himmel per Post gekündigt worden, da Sie "angeblich" keine Zeit zum Ausbilden hatten..).

Letztlich bin ich in einer sehr großen Firma angelangt (1. Jahr Azubi - FIAE) und ich muss sagen, so wie die Ausbilden, sowas hab ich noch nie gesehn.

Das Verhältnis ist super, ich bekomme alle Bücher und Materialien gestellt, sogar Klassenfahrten usw..

Ich wollte betonen, ich war nach der 2. Kündigung am Boden zerstört. Aber siehe da, es geht immer weiter, also Kopf hoch und such weiter, du wirst sehn, in paar Jahren lachst du drüber ;)

Viel Glück!

PS: Noch ein Tipp, setz dich doch mal mit der Berufsschule für Fachinformatiker in Verbindung, die Helfen auch sehr gerne.

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Ich danke euch für dich reichlichen Antworten.

Also was die rechtlichen Schritte angeht, diese will/ wollte ich garnicht einleiten. ich will lediglich die Firma vorstellen, und was sie abgezogen haben. Es soll sozusagen eine Warnung an die AZUBIs sein die sich bei dem Betrieb bewerben wollen.

@P.Ra: WOW na da bin ich ja wirklich noch gut dran ;o)... Nein ehrlich, ich habe mich auch schon wieder beworben, und gebe auch nicht auf. Habe schon jetzt am Freitag ein weiteres Vorstellungsgespräch. Ich hoffe es klappt alles.

Übrigens, dir auch noch viel Glück für die Zukunft ;o))

Ich danke euch.

Gruß Sandro

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Ich würde es an deiner Stelle einfach ruhen lassen und in der hinsicht nichts mehr machen, da

1. es eh nix bringt und

2. was ist wenn die Ausbilder der Firmen sich kennen und der eine erzählt ihm dass du da Frust abgelassen hast?

Also wie gesagt, ich weiss es ist schwer, aber vergiss das einfach und konzentrier dich auf Freitag.

Viel Glück, du packst des, und diesmal :mod: (schriftlich)

;)

Gruß

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Also was ich in der Berufsschule gelernt habe und mich recht erinnere (man höre und staune - DOCH was gelernt :D ), ist auch eine mündliche Zusage verbindlich.

Dann hast nicht zuende aufgepasst, denn das gilt zwar für unbefristete Arbeitsverträge, aber weder für befristete Arbeitsverträge, noch für Berufsausbildungsverträge (siehe TzBfG bzw. BBiG).

bimei

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hrhr, ihr wisst doch: mündliche zusagen sind auch dann nur bindend, wenn ich sie beweisen kann. wie oft schon haben freunde etwas versprochen und dann nicht gehalten? wieso sollte sowas in der arbeitswelt anders sein?

solche enttäuschungen sind durchaus gang und gäbe. also entwerder man hat etwas schriftlich oder es besteht durchaus die chance hinterher mit leeren händen da zu stehen...

dennoch: lass den kopf nicht hängen. weiter versuchen und irgendwann wirds schon klappen mit einer beschäftigung.

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ich verstehe die ganze Diskussion nicht?

Egal ob mündlich, schriftlich oder was auch immer. Durch die Probezeit interessiert das doch gar nicht. Auch die Beweislast bei ner mündlichen Zusage interessiert nicht. Wenn sie nicht wollen, dann kann man nichts daran ändern.

Das ist schon klar. Ich meinte nur, dass man sich darauf eh nicht verlassen sollte. Vor allem, weil der Verfasser ja meinte "in den folgenden Bewerbungsgesprächen war ich nicht sehr angagiert, da ich mir zu sicher war.

".

Aber Du hast schon recht. Selbst wenn man die Ausbildung antreten darf ist es keine Garantie dafür, dass man nicht in der Probezeit gekündigt wird....

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Ergänzend zu bimei:

Geregelt ist die Pflicht zur Schriftform eines Ausbildungsvertrages in § 11 BBiG.

Aber auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag bedarf der (allerdings nachträglichen) Schriftform, siehe § 2 NachwG.

Darf ich da mal nachhaken? Auch im Berufsbildungsgesetz steht, dass der Ausbildende, die wesentlichen Inhalte des Vertrages niederzulegen hat. Das heißt für mich, dass der Vertrag selbst sehr wohl mündlich abgeschlossen werden kann. Die Inhalte müssen eben vorher noch schriftlich festgehalten werden. (ist nur meine unerhebliche Lesart des Gesetzestextes) Das ist aber wohl eher ein juristisches Problem. Das Problem der Probezeit beim Ausbildungsvertrag wurde ja bereits angesprochen.

Gruß

Menzemer

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Darf ich da mal nachhaken?
Aber gerne doch. :)

Auch im Berufsbildungsgesetz steht, dass der Ausbildende, die wesentlichen Inhalte des Vertrages niederzulegen hat.
Stimmt. Zudem besteht die Pflicht, diese Niederschrift des Vertragsinhaltes durch beide Vertragsparteien zu unterzeichnen. Wo liegt denn nun genau der Unterschied zwischen einem schriftlichen Vertrag und der gegenseitig unterzeichneten Niederschrift eines mündlichen Vertrages? Erlangt ein mündlich geschlossener Vertrag Rechtskraft, wenn das dem Vertrag zugrundeliegende Gesetz eine beidseitig abgezeichnete Niederschrift des Vertrages fordert, diese Niederschrift aber nie stattfand?

Das ist aber wohl eher ein juristisches Problem.
Sicher, ist es und ich bin nicht derjenige, der Gesetzestexte bis ins kleinste auslegen kann (und darf, siehe dazu RBerG ;) ).

Ich denke mal, das kommt jetzt in den Bereich des juristischen Hochalpinbereiches. Unstrittig ist aber in meinen Augen die Pflicht, den Ausbildungvertrag in schriftliche Worte zu fassen.

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