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Urlaubsgeld?


Headroom

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Hi Leute,

hab endlich ein super Vorstellungsgespräch bei einer Firma in Ismaning (nähe München) gehabt. Haben auch grosses Interesse an mir gezeigt. Jez hab ich nur ein paar kleine Probleme.

Folgendes, die behaupten, sie zahlen im ganzen Betrieb kein Urlaubsgeld. Nun weiss ich aber sicher, dass Urlaubsgeld doch normalerweise eine Abgabepflicht für den Arbeitgeber ist (nur Weihnachtsgeld ist freiwillig). Wie ist nun meine Lage? Hätte ich anspruch auf Urlaubsgeld oder soll ich die Ausbildung machen und aufs Urlaubsgeld verzichten?

Wie ist das eigentlich mit Fahrgeld? Da ich aus Rosenheim (ca. 70km vom Ausbildungsort entfernt) wohne, ist es schon immer ne ganz schöne Strecke, die ich täglich mit dem Auto zurücklege. Die Dame die mit mir das Bewerbungsgespräch führte meinte, dass ich fürs Fahrtgeld selber aufkommen muß, da ich ja diesen Beruf (Fachinformatiker - Systemintegration) ja bei denen erlernen möchte.

Beim Arbeitsamt weiss ich auch noch nicht, ob ich ne Unterstützung bekomme, da dies schon meine 2te Ausbildung ist.

Möchte versuchen, dass sie mir evtl. ne Umschulung draus machen, damit ich die Fahrtkosten vom AA bezahlt bekomme.

Kann ich auch evtl. ne Lehrzeitverkürzung machen, wenn ich schon ne Ausbildung hab? Die meinte auch, dass ich vielleicht nur 2-2 1/5 Jahre lernen müsste.

Ach ja, das wichtigste vielleicht noch zum schluss. Wieviel verdient man denn normalerweise so in einem Betrieb? Die meinten, ich bekomme brutto so um die 950,- (netto ca. 750,-). Ich dachte ich hab gelesen, dass das normale Anfangsgehalt im ersten Lehrjahr ca. 1100,- brutto sei. Hab ich mich verlesen, oder ist das von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Ich glaub das reicht erstmal fürs Löchern eurer schlauen Köpfe :P

Viele Grüsse,

Markus

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Hallo erst mal...

also ich gehe jetzt mal von mir aus.

ich bin seit 6/2000 fertig mit meiner ausbildung und habe auch kein urlaubsgeld bekommen. es ist auch keine pflicht für den arbeitgeber! Weinachtsgeld wie du schon sagtest auch nicht. das fahrtgeld mußt du auch selbst bezahlen. 70 km ist ganz schön weit. ich bin im moment beim bund. d.h. auch wenig geld. und ich fahre jeden tag 60 km. das kostet ganz schön sag ich dir. gerade in den zeiten des benzinwuchers.

Wenn du sonst keine stelle bekommst würde ich sie nehmen. sonst würde ich mich aber noch mal umsehen!!!

Sonst hast du nix mehr im monat ausser benzinkosten.

CU

christoph

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@ Headroom

hy hast du mal überlegungen gestartet, ob es sich vielleicht lohnt, näher an deinen Ausbilungsbetrieb zu ziehen (WG od. so) hab ich auch gemacht. Bei 140 Km täglich sollte das doch vieleicht eine Überlegung wert sein. Das kan ganz lustig werden sag ich dir aus eigener Erfahrung. Aberletzlich musst du es selbst entscheiden

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@Headroom:

Urlaubs- / Weihnachtsgeld:

Es besteht meines Wissens nach keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu zahlen.

Fahrtkosten:

Auch Fahrtkostenersatz gibt es nicht. Da Du bei Deiner Auszubildendenvergütung auch nicht in den Genuß kommst, Lohnsteuer zahlen zu müssen, kannst Du die Fahrtkosten auch nicht von der Steuer absetzen.

Verkürzung:

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist generell möglich. Nähere Infos dazu findest Du auf meiner Homepage.

Gehalt:

Es gibt Unternehmen, die zahlen wesentlich schlechter. Natürlich gibt es auch welche, die zahlen deutlich mehr.

@microdommi:

Bund + wenig Geld = Du bist Wehrpflichtiger und hast somit Anspruch auf Truppenunterkunft. Dadurch kannst Du Dir 'ne Menge Fahrerei ersparen. Außerdem kann es ganz witzig sein, die Woche über in der Kaserne zu verbringen. Außerdem festigt es die Kameradschaft (abhängig von den Stubenkameraden).

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urlaubsgeld und weihnachts geld sind noch nie pflicht gewesen, genausowenig wie fahrtksten.

wurde ja schon erwähnt

allerdings solltest du, wen die eine eigene wohnung hast, problemlos bab (berufsausbildungsbeihilfe) beim AA beantragen können, damit läßt es sich schon etwas besser leben. dann bekommst du nämlich auch fahrgeld, kulturgeld usw

um thema absetzen von der steuer:

man kann einen sog. verlustvortrag machen!! das bedeutet, macht normal seine steuererklärung mit allen möglichen kosten, die man absetzen könnte.

die kosten kann man 3 jahre lang geltende machen. das heißt man könnte dieses jahr kosten absetzen, die man vor 3 jahren gemacht (und bei steuererlkärung angegeben) hat.

so ist es problemlos möglich, die meisten kosten in der ausbildung im ersten arbeitsjahr abzusetzen.

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Hallo...

also ich war vor kurzem erst beim Arebitsamt und hab ich da mal ein bissl informiert.

Wie di anderen schon richtig erwähnten sind zusätzliche Leistungen, sprich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, keine Pflicht.

Das Fahrtgeld kannst Du durchaus von der Steuer absetzen (laut Arbeitsamt).

Ob Dir Berufsasubildungsbeihilfe zusteht kann ich Dir nicht genau sagen... aber ich glaube wenn man eine zweite Ausbildung beginnt hat mein kein Anrecht mehr auf BAB!

Und das mit dem Gehalt ist eigentlich ne ziemliche Frechheit. Ich mache gerade die Ausbildung zum FI (Anwendungsentwicklung) in Hessen und bekomme folgende Gehälter (brutto) :

1. Jahr -> 1.100,00 DM

2. Jahr -> 1.200,00 DM

3. Jahr -> 1.300,00 DM

Da ich dieses Jahr evtl nach München ziehe und dort meine Ausbildung weitermache bei einem anderem Betrieb kann ich Dir auch grad mal sagen was ich da bekommen würde: (auch brutto)

1. Jahr -> 1.000,00 DM

2. Jahr -> 1.300,00 DM

3. Jahr -> 1.600,00 DM

Ich hoffe ich konnte Dir helfen... :)

Gruß und einen schönen (Arbeits-)tag noch ;),

Martin

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Original erstellt von Headroom:

<STRONG>Nun weiss ich aber sicher, dass Urlaubsgeld doch normalerweise eine Abgabepflicht für den Arbeitgeber ist (nur Weihnachtsgeld ist freiwillig).</STRONG>

Ahoi,

wer hat Dir diesen Floh denn ins Ohr gesetzt?

Das sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.

Ich arbeite seit 1985 und habe noch nie Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld erhalten.

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Hoi,

also, ich war heut beim AA und hab mich bezüglilch der Weiterbildung bzw. der Umschulung mal schlau gemacht.

Die zahlen mir garnichts, da ich erstens nen Beruf ja schon erlernt habe und auch weiterhin ohne Probleme in diesem Arbeiten kann / könnte. Anders wäre es, wenn ich mehr als 6 Jahre nichtmehr in diesem Beruf gearbeitet hätte oder ich irgend eine Krankheit habe, damit ich diesen Beruf nicht mehr ausüben könnte, dann wäre eine Umschulung möglich.

Oder zweitens, ich krieg keine Unterstützung vom AA, da dies ja meine 2te Ausbildung wäre. D.h. ich müsste mir alles selbst bezahlen, da ich keine Unterstützung mehr erhalte (hmm, ich glaub ich wiederhole mich :D )

Naja, egal. Das Problem, ich kann auch nicht nach Ismaning bzw. München ziehen, da meine Freundin vor kurzem erst von sich aus (nähe Bayreuth) zu mir nach Rosenheim gezogen ist und dort eine Ausbildung zur Zahntechnikerin anfängt. Will Sie ja auch nicht einfach die nächsten 2 Jahre allein lassen.

Also müsste ich jez die nächsten 2 Jahre Sprit- bzw. Bahnkosten selber tragen :( Und bei der Strecke, wie schon erwähnt, von ca. 140km hin und zurück kommt dann doch ne ganz schöne summe zusammen.

Am liebsten hätt ich ja was in Rosenheim genommen, aber da sind die Betriebe noch nicht so rießig, dass man da auch ne super Lehrstelle findet. In München sind die Chancen einfach besser.

Naja, werd vielleicht jez doch noch 1 Jahr normal Arbeiten und mir etwas zusammensparen (vielleicht gewinn ich ja noch im Lotto :rolleyes: *gg*) und dann nächstes Jahr eine Ausbildung zum FISI machen.

Ganz ehrlich Leute, ich weiss echt nicht was ich machen soll. Ich kann keine Nacht mehr schlafen, da mir das nichtmehr ausm Kopf geht, was ich nun tun soll. Mich noch 1 Jahr in meinem langweiligen Job rumquälen oder 2 Jahre aufm Zahnfleisch daherkriechen :(

Nun aber genug gejammert, bis dann

euer Markus

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Hi,

also ich kann mich den anderen nur anschließen. Du wirst da nix bekommen. Weder Urlaubsgeld noch Fahrkostenerstattung.

aber ich frag mcih so wie so wieso Du eine Ausbildung so weit weg machen willst.

Ich komme selber aus der Region wie Du und weiß, daß es auch im näheren Umfeld Stellen gibt.

Vielleicht solltest Du da mal drüber nachdenken.

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@chiren

man kann einen sog. verlustvortrag machen!! das bedeutet, macht normal seine steuererklärung mit allen möglichen kosten, die man absetzen könnte.

die kosten kann man 3 jahre lang geltende machen. das heißt man könnte dieses jahr kosten absetzen, die man vor 3 jahren gemacht (und bei steuererlkärung angegeben) hat.

so ist es problemlos möglich, die meisten kosten in der ausbildung im ersten arbeitsjahr abzusetzen.

Ähm noch mal bitte genauer, klingt sehr interessant :-)

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