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loeti

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  1. Ja, dies ist eine allgemeine Vorgehensweise, die für beide Parteien auch in Ordnung ist. Wenn jemand wirklich 4mal hintereinander sich denselben Klops leistet, sollte man sich wirklich Gedanken machen. Schließlich ist eine Abmahnung ja dafür da, um dem Arbeitnehmer mitzuteilen, dass dieses Verhalten nicht gutgeheißen wird und nicht den vertraglichen Bedingungen entspricht. Wenn man dagegen bewusst weiterhin verstößt, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass dem Arbeitnehmer nicht viel an der Einhaltung des Vertrags liegt. Die Konsequenz ist dann Kündigung. So ist es auch geseztzlich vorgeschrieben. In schweren Fällen kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Wo genau die Grenze liegt, können wohl nur die Gerichte im Einzelfall entscheiden.
  2. Habt ihr das Thema denn bereits beim Lehrer offen angesprochen? Das solltet ihr auf jeden Fall als erstes tun. Wenn er darauf nicht eingeht, hat er meiner meinung nach den Titel "Lehrer" nicht verdient. Er kann nicht die Hälfte der Klasse einfach ignorieren. Wenn ein Gespräch mit ihm keine Besserung bringt, könnt ihr euch an die nächst höhere Instanz wenden (evtl. hilft hier die IHK weiter ?).
  3. loeti

    eMail-Versand

    Folgender Code funktioniert in JSP: ---- snip ---- Properties props = new Properties(); javax.mail.Session mySession; Message msg; String sMail_From = "sender@myServer.com"; String sMail_To = "recipient@hisServer.com"; String sMail_Subject = "my subject"; String sMail_Content = "my content"; String sMail_SMTPHost = "mail.server.com"; mySession = javax.mail.Session.getInstance(props, null); props.put("mail.smtp.host", sMail_SMTPHost); mySession.setDebug(true); MimeMessage mimemessage = new MimeMessage(mySession); mimemessage.setFrom(new InternetAddress(sMail_From)); mimemessage.setRecipients(javax.mail.Message.RecipientType.TO, InternetAddress.parse(sMail_To, false)); mimemessage.setHeader("Content-Transfer-Encoding", "quoted-printable"); mimemessage.setSubject(sMail_Subject, "iso-8859-1"); mimemessage.setText(sMail_Content, "iso-8859-1"); mimemessage.saveChanges(); /* for debugging only out.println ("Sending mail with following data:<br>"); out.println ("Sender = " + sMail_From + "<br>"); out.println ("Recipient = " + sMail_To + "<br>"); out.println ("Subject = " + sMail_Subject + "<br>"); out.println ("Content = " + sMail_Content + "<br>"); out.println ("Host = " + sMail_SMTPHost + "<br>"); */ Transport.send(mimemessage); ---- snip ---- Den kannst du als Basis für dein Applet nehmen. Gruß, Löti.
  4. loeti

    eMail-Versand

    Das machst du mit der JavaMail API von Sun. Zu finden unter:http://java.sun.com/products/javamail/index.html Gruß, Löti.
  5. Ich denke, das sollte "35 Cents" und nicht "35 Euro" heißen.
  6. Das IST Diebstahl und zwar in einem nicht mehr geringen Umfang. Selbst das Entwenden eines Radiergummis o.ä. ist bereits Diebstahl, aber eine Tankfüllung ist bereits ein erheblicher Vertrauensbruch, auch wenn's sich hierbei um einen nicht allzu hohen Geldbetrag handelt (ist alles relativ). Dies fällt auf jeden Fall in die Kategorie "wichtiger Grund".
  7. Hi ! Mir ging's genauso. Ich habe 3 Semester Mathematik an der Uni Köln studiert und dann gemerkt, dass mir das ganze dann doch zu abstrakt wird. Ich habe dann im vierten Semester die Segel gestrichen und eine Ausbildung zum DV-Kaufmann (ja, die Ausbildung gab's damals noch) angefangen. Ichhabe diesen Schritt bisher nie bereut. In der Ausbildung lernt man wesentlich mehr praxisnahe Themen und Fertigkeiten, die man später im Beruf wirklich braucht. Und nach der Ausbildung kannst du immer noch ein Studium anfangen (s. mein Posting zum Verbundstudium unter "... nach der Ausbildung"). Meine damligen Kommilitoninnen haben voriges Jahr das Studium abgeschlossen und machen nun beide das gleiche wie ich: programmieren. Nur, dass ich 4 Jahre Berufserfahrung mehr und schon einiges verdient habe. Und nur wegen des Geldes weiterstudieren würde ich nicht. Ich denke, heute zählt mehr die Berufserfahrung, aber auch der Spaß an der Arbeit. Löti.
  8. Zu beachten ist aber auch, dass beide Parteien (Ausbildender und Auszubildender) ihre Pflichten haben. Wenn du als Azubi deinen Pflichten nicht nachkommst, entspricht das einem Vertragsbruch. Nach Abmahnung und wiederholtem Auftreten kann dir dann sehrwohl gekündigt werden. Wenn du also (sinnige) Arbeit verweigerst, dich nicht anstrengst, offensichtlich keine Lust auf die Ausbildung hast und dies auch zeigst (zu spät kommen, gar nicht erst im Betrieb erscheinen etc.) und dich auch nicht bemühst, etwas zu lernen, kann dies durchaus ein Kündigungsgrund sein. Das wäre dann der Fall "aus besonderem Grunde". Normalerweise sollte in einem solchen Fall aber vorher die IHK eingeschaltet werden, um nach Ursachen zu suchen und evtl. die Situation zu retten. Löti.
  9. Den kompletten Text der IHK findet ihr hier: IHK Köln Gruß, Löti.
  10. Nein, das ist nicht notwendig. Die IHK Köln schreibt: ---- snip ---- Ausbildender oder Ausbilder sowie Auszubildender bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. ---- snip ---- Es gibt sehr wohl Formulare, die dies vorsehen, aber notwendig ist es nicht. Wenn im Formular dafür ein Feld vorgesehen ist (was bei dir wohl der Fall ist, sonst hättest du ja nicht "vergessen", sie von der Schule unterschreiben zu lassen), brauchst du die Unterschrift auch nicht, es sei denn der Betrieb verlangt dies ausdrücklich.
  11. Du könntest dann z.B. folgendes schreiben (je nachdem, wie viele Zeilen du zur Verfügung hast): ---- snip ---- Wartungsarbeiten: - CD ROM Laufwerk ausgewechselt - Tonerkartusche ausgetauscht - blah - blub - etc. ---- snip ---- Dann führst du halt so viele "Kleinigkeiten" auf, wie du Platz hast. Aber nur "Wartungsarbeiten" zu schreiben, kann ich nicht empfehlen. Das ist ein bisschen mager.
  12. Dann soll er gefälligst mal genauer reinschauen Dann red' mit ihm offen darüber. Er soll dir Beispiele nennen. Diskutiert darüber. Mach irgendwas, lass das nur nicht schleifen, sonst hast du den Ärger am Ende der Ausbildung. Ich als Ausbilder weiß, dass es sehr lästig ist, aber wenn man regelmäßig schreibt und am Ball bleibt, ist es kein Problem. Dein Ausbilder soll mit dir mal beispielhaft eine Woche durchgehen, wie er's gerne hätte. Wenn du nicht mehr gemacht hast, als du bereits reingeschrieben hast, dann soll dein Ausbilder gefälligst für Arbeit sorgen, oder beschäftige dich selbst mit Internet-recherchen zu einem Thema oder bring dir eine Programmiersprache bei oder oder... Tu nur irgendwas - dir zuliebe. Vielleicht kannst du das bisher geschriebene auch noch detaillierter aufbrechen. Es gibt viele Möglichkeiten, ein ausführliches Berichtsheft zu schreiben, man muss nur wollen. Und fang lieber gleic damit an, noch hast du die Zeit, die bisherigen Einträge zu korrigieren, später wird's immer mehr und die Prüfung rück näher. Dann wirst du keine Zeit mehr dafür haben. Löti.
  13. Dann würde ich das schleunigst nachholen und den "Chef" (ist das der Ausbilder) darauf ansprechen, warum er noch keinen Blick reingeworfen hat. Oder schaut er/sie sich das an und unterschreibt es später?
  14. Hi ! Gewöhn dich lieber an die englische Doku. Die JavaDoc Doku wird ja automatisiert anhand der JavaDoc Einträge im SourceCode erstellt. Da gibt's keine Möglichkeit, nach Sprache zu unterscheiden. Ich kann 'PeNau' und 'wauwau' nur beipflichten: Ohne englisch geht in der Programmierung gar nichts. Und warum soll man sich nicht frühzeitig daran gewöhnen? Löti.
  15. Hi ! Ich sehe das auch so: Nur der alte Betrieb kann das Berichtsheft unterschreiben. Schließlich bestätigt er dadurch, dass er dir genau diese Dinge beigebracht hat. Wahrscheinlich wird's eh darauf hinauslaufen, dass alle ungesehen unterschrieben werden. Mir stellen sich hier nur zwei FDragen: 1) Warum ist das Berichtsheft noch nicht unterschrieben? Hast kein Ausbilder das Dingen sehen wollen? 2) Warum hast du den Betrieb gewechselt. Wenn der alte Betrieb nicht mehr existiert, kannst du auch keine Unterschrift mehr bekommen. In diesem Fall würde ich mich an die IHK wenden. Gruß, Löti.
  16. Hi ! Wenn man von Anfang an regelmäßig sein Berichtsheft schreibt, sollte es eigentlich kein Problem sein, dies bis zum Ende durchzuziehen. Wie 'Sia' erwähnt, ist es 'ne Sache von einer Minute, mal schnell zu notieren, was man gemacht hat. Die genaue Stundenzahl muss definitiv nicht mit angegeben werden. Wenn auf deiner Vorlage das vorgesehen ist und dein betrieb darauf besteht, solltest du die stunden auchmit angeben. ich habe hier nur nicht den Eindruck dass sich dein Betrieb überhaupt darum kümmert. Er trägt auch Mitschuld an dem Dilemma. Denn dein Ausbilder muss dich kontrollieren und darauf drängen, regelmäßig ein Berichtsheft zu sehen. Ich persönlich verlange jede Woche das Berichtsheft von meinen Azubis. Diese nehme ich auch als Grundlage, wenn ich mal im Urlaub war, um zu sehen, was sie eigentlich in meiner Abwesenheit gemacht haben. Nachträglich irgendetwas auszudenken halte ich nicht für sinnvoll (s. auch mein Posting unter 'tagesberichte'), du solltest schon versuchen, genau das niederzuschreiben, was du auch an Tätigkeiten verrichtet hast. Die Berufsschul-Inhalte kannst du doch von den Klassenkameraden übernehmen, aber die betrieblichen Inhalte musst du schon selber wissen. Löti.
  17. Hi ! Zitat aus dem Merkblatt für den Projektantrag der IHK Köln: ---- snip ---- Es sind nur die Original-Anträge der IHK-Köln zu verwenden. Diese müssen in dreifacher Ausfertigung komplett ausgefüllt und an allen dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben bis spätestens Freitag, 25. Januar 2002, 12.00Uhr der IHK Köln vorliegen (Frau Wasters; R. 3.28). Die Projektanträge werden dann innerhalb von drei Wochen durch die zuständigen Prüfungsausschüsse geprüft. Von Anfragen bei der IHK Köln zum Genehmigungs-stand des Antrages ist innerhalb dieser Bearbeitungszeit bitte abzusehen. Das Ergebnis der Überprüfung (Genehmigung, Nachbesserung, Ablehnung) teilen wir Ihnen unmittelbar nach der Entscheidung des jeweili-gen Ausschusses schriftlich mit. Im Falle einer notwendigen Nachbesserung hat der Prüfling dann eine Woche Zeit zur Abgabe des korrigier-ten Antrags. Eventuelle Zeitnachteile durch erforderliche Nachbesserungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Prüflings. Letzter Abgabetermin für die Projektdokumentation ist Montag, 08. April 2002, 12.00Uhr. Alle voranstehend genannten Termine sind Ausschlussfristen. Die Nichteinhaltung der festgelegten Fristen führt zu einer Wertung mit "0 Punkten / Nicht Bestanden" in dem jeweiligen Prüfungsbereich. ---- snip ---- Gruß, Löti.
  18. Hallo zusammen ! Also, erst einmal möchte ich feststellen, dass das Berichtsheft (oder wie man es auch nennen mag) dazu dient, die Ausbildung zu kontrollieren. Dies geschieht sowohl durch den Ausbildungsbetrieb, d.h. durch den Ausbildungsverantwortlichen in dem Betrieb, und durch die IHK. Schließlich muss das Berichtsheft bei der Zwischenprüfung vorgelegt werden. Wenn du nun "irgendetwas" ins Berichtsheft schreibst, was nicht der Realität entspricht, belügst du nicht nur die anderen, sondern vor allem dich selbst. DU bist derjenige, der eine vernünftige Ausbildung verlangen kann. Und wenn dein Ausbilder nicht fähig ist, dir eine "gute" Ausbildung zu liefern, sollte man überlegen, obd er Betrieb überhaupt für Ausbildung geeignet ist. Ich selber bin auch Ausbilder (s. auch Thread "Ausbilden, aber wie?" in diesem Forum) und bin der Meinung, jeder Ausbilder (oder auch Ausbildungsbeauftragte) sollte die Ausbildereignungsprüfung ablegen. Natürlich muss auch dessen Vorgesetzter Verständnis dafür haben, was "Ausbildung" überhaupt bedeutet. Es bringt nichts, wenn der Ausbilder die Prüfung vor der IHK abgelegt und bestanden hat, aber von seinem Vorgesetzten keine Zeit zur Verfügung gestellt bekommt, sich um die Azubis zu kümmern. Natürlich kommt es auch auf Eigeninitiative an. Aber es kann nicht sein, sich nur mit Selbststudium durch die Ausbildung zu schlagen. Man braucht doch jemanden, der einem Fragen beantworten, Aufgaben stellen und einen beurteilen kann. Wenn du Probleme in/mit der Ausbildung hast, solltest du dich an eine Vertrauensperson in deinem Betrieb wenden. Wenn es eine solche Person nicht gibt (Betriebsrat, JAV, Vorgesetzter), kannst du dich auch (wie bereits von 'rallekalle' erwähnt) an die zuständige IHK wenden. Der Ausbildungsbetrieb ist auch verpflichtet, dir einen Ausbildungsrahmenplan auszuhändigen und der IHK einen betrieblichen Ausbildungsplan vorzulegen. Wenn dem nicht so ist, würde ich mir Gedanken machen, ob der Betrieb wirklich zum Ausbilden geeignet ist. Bzgl. deiner Frage, ob Tagesberichte geeignet sind: Es gibt die Möglichkeit, einen Bericht pro Tag zu erstellen oder für eine Woche zusammenfassend. Tagesberichte können vom Umfang her je Tag eine Seite umfassen oder für eine Woche zusammen eine seite ergeben. Die ausführliche Variante hat den Vorteil, dass du detaillierter beschreiben kannst, was du getan hast, manchmal kann es aber auch nervig sein, sich von Tag zu Tag wiederholen zu müssen. Da ist es schon schöner, über eine Woche verteilt grob zu erklären, was man getan hat. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Die Berichte per E-Mail zu verschicken reicht aber nicht aus. Du musst - wie gesagt - die Berichte bei der Zwischenprüfung auch der IHK vorlegen, d.h. du musst sie auch in gedruckter Form vorlegen können. Und ich würde nicht einen Stapel ausgedruckter E-Mails mitbringen, das macht keinen besonders guten Eindruck. Erstell dir am besten ein Word-, Excel- oder ähnliches Formular, in dem eine fortlaufende Nummer, die Angabe der Woche, der jeweiligen Abteilung, in der du dich zu dem Zeitpunkt aufgehalten hast, und dein Name erwähnt sind. Hier gibt's von der IHK auch Vorlagen (wie sie auch 'VWBussi' erwähnt hat). Gruß, Löti.
  19. Hi ! Dem stimme ich zu. Ich kann aber wärmstens empfehlen, einen Lehrgang zur Ausbildereignung zu besuchen und die Prüfung vor der IHK abzulegen. Ich selbst bilde seit 3 Jahren in unserem Betrieb aus und habe erst vor 9 Monaten den Kurs zur Ausbildereignung besucht und die Prüfung abgelegt. Seitdem hat sich doch einiges an der Art, wie ich ausbilde, geändert. Mir ist halt erst durch den Kurs einiges bewusst geworden, hauptsächlich, was "Ausblidung" überhaupt bedeutet. Ich kann also nur nahelegen, einen solchen Kurs zu besuchen und die Prüfung abzulegen. Wenn du Spass an Ausbildung hast (und Ausbildung kann höllisch Spaß machen, wenn das entsprechende positive Feedback von den Auszubildenden zurückkommt), hast du dadurch auch den Vorteil, unabhängig vom Betrieb zu sein. Mit diesem Schein kannst du in jedem Betrieb ausbilden. Gruß, Löti.
  20. Hi ! Ich habe vor 6 Jahren meine Ausbildung (damals noch zum DV-Kaufmann) beendet und habe eine interessante Alternative zum Volzeitstudium entdeckt: Das Verbundstudium. Infos dazu findest du unter http://www.verbundstudium.de. Es handelt sich hierbei um einen Verbundstudiengang zur Wirtschaftsinformatik mit Präsenzveranstaltungen an Samstagen. Dies bietet dir die Möglichkeit, neben der beruflichen Tätigkeit noch zu studieren. Ich selber bin seit meiner Ausbildung auch in der IT Branche tätig und bilde auch selber aus und ich denke, dass mehr Wert auf die Berufserfahrung gelegt wird als auf einen akademischen Titel. Der Vorteil des Verbundstudiums liegt hier auf der Hand: Du bringst nach dem Studium die Berufserfahrung und einen Studien-Abschluss mit. Da der Studiengang eine Gemeinschaftsaktion der FH Köln (Abt. Gummersbach) und FH Dortmund ist, finden die Präsenzveranstaltungen (Vorlesungen und Klausuren) abwechselnd in beiden FHn statt. Weitere Infos gibt's auch auf den Homepages der FHn: - http://www.gm.fh-koeln.de/~vbstud - http://www.inf.fh-dortmund.de/verbund/ Wenn du eine abgeschlossene Fachinformatiker Ausbildung hast, dürfte das Studium auch nicht allzu schwer fallen. Ich persönlich komme mit dem Studium ganz gut zurecht, was wohl auf meine fundierte Ausbildung zurückzuführen ist. Jeder, der das Verständnis für die Thematik hat, sollte das Studium ohne Probleme "nebenbei" schaffen. Bzgl. der Frage, ob du in deinem Ausbildungsbetrieb bleiben sollst: Ich habe festgestellt, dass es sehr wichtig ist, dass die Arbeit Spaß macht. Das Umfeld muss stimmen. Mir kommt's dabei nicht so sehr auf's Geld an. Deswegen kann ich nur raten, einen Betrieb zu suchen, in dem die Arbeit Spaß macht und das Arbeitsklima stimmt. Wenn du beides in deinem jetzigen Betrieb hast, warum solltest du dann wechseln? Wenn dem nicht so ist, stehst du natürlich vor dem Problem, dass dich ein anderer Betrieb evtl. nicht aufnehmen möchte wegen der fehlenden Berufserfahrung. In diesem Fall musst du wohl in den sauren Apfel beißen und noch ein wenig im Ausbildungsbetrieb bleiben, um diese Erfahrungen zu sammeln. Du hast dort ja auch den Vorteil, den Betriebsablauf zu kennen. Gruß, Löti.

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