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loeti

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Alle Inhalte von loeti

  1. loeti

    Welche IDE? - Umfrage

    Mahlzeit. Also, wir sind vor kurzem auf Eclipse umgestiegen. zwischendurch hatten wir auch Forte, weil's halt kostenlos ist, damit waren wir aber nicht zufrieden, besonders nicht, was Performance und Anbindung an CVS angeht. Mit Eclispe sind wir bisher sehr zufrieden. Vorteile: - kostenlos - gute CVS Anbindung - diverse Plugins für Zusatzfunktionen verfügbar - frei nach dem Open Source Prinzip Nachteile: - in Java programmiert, daher: -- nicht allzu schnell -- speicherintensiv -- nicht so sehr für Tastaturfreaks und Mäuslehasser geeignet Infos hierzu unter http://www.eclipse.org/.
  2. Wie meinst du das? Es gibt schon seit Ewigkeiten die Klasse Date im Package java.util. Diese ist allerdings mittlerweile deprecated, alternativ sollte man mittlerweile die Calendar Klasse aus demselben Package nehmen (s. API Doku).
  3. loeti

    java.lang.OutOfMemoryError

    Du kannst die Virtual Machine auch explizit dazu bewegen, den Garbage Collector zu starten, der im Speicher aufräumt. Allerdings funktioniert das wohl nciht 100%ig, aber versuchen kannst du's ja mal: System.gc(); Gruß, Löti.
  4. Wende dich auf jeden Fall an die zuständige IHK. Die müssen die Betriebe auch im Auge behalten. Ich selbst bin auch Ausbilder und kann ein solches Verhalten des Betriebes überhaupt nicht verstehen. Dieser Betrieb hat meiner Meinung nach den Namen "Ausbildungsbetrieb" nicht verdient. Auch dein Arbeitgeber geht mit dem Ausbildungsvertrag gewisse Verpflichtungen ein, und es ist mit Sicherheit nicht so, dass du dein ganzes Wissen ind er Berufsschule beigebracht bekommst. Wenn dem so wäre, bräuchten wir die Duale Ausbildung ja überhaupt nicht. Also: Mach dir zuliebe ein wenig Druck, sonst darfst du nachher wegen der Schlamperei deines Betriebes die Suppe auslöffeln.
  5. Auch ich möchte auf bereits existierende Postings meinerseits hinweisen, in denen ich etwas zum Verbundstudium geschrieben habe, welches ermöglicht, neben der Erwerbstätigkeit auch noch zu studieren (samstags): - Posting 'studium abbrechen ?' - Posting '...nach der Ausbildung' - Posting 'Nachträgliches Abi und Studium' Gruß, Löti.
  6. Tja, das dürfte das große Problem sein. Mir fällt momentan nur der Weg der Befragung anderer Azubis ein. Wenn man selbstbewusst genug ist, kann man natürlich auch beim Vorstellungsgespräch direkte Fragen bzgl. der Ausbildungsqualität stellen. Darauf sollte man sich aber gut vorbereiten und sich gute Fragen überlegen. Wenn man das gut macht, dürfte es sogar Bonuspunkte geben, weil daraus ersichtlich wird, dass man wirklich an einer Ausbildung interessiert ist. Welche Fragen dies sein können, musst du selbst entscheiden. Da hat ja jeder andere Vorstellungen von "gut" und "schlecht". Evtl. kann man sogar beim Vorstellungsgespräch nachfragen, ob man sich mit anderen Azubis (sofern es welche gibt) unterhalten kann. Das würde ich aber nur machen, wenn vorher wirklich ein paar Fragen zur Qualität von dir gefallen sind. Wenn nicht, sieht das so aus, als ob man hinten rum was über die Qualität herausfinden wollte. Wenn man vorher aber nachfragt, zeigt es nur wieder, dass man wirklich daran interessiert ist und auch aus einer anderen Sicht (nämlich der der Azubis) nach Meinungen fragen möchte.
  7. Gibt es denn sonst keinen Ausbildungsbeauftragten in der Firma? Wahrscheinlich nicht, bei nur 6 Angestellten. Du musst einfach zusehen, dass dir der notwendige Stoff vermittelt wird. Wenn sich keiner um dich kümmert, solltest du mit deinem momentanen Vorgesetzten reden. Wenn sich darüber nichts bewerkstelligen lässt, wende dich an die IHK. Die können vermitteln und dich evtl. auch bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle unterstützen.
  8. Vorsicht: Bei bestandener Prüfung ist dein Vertrag nicht nichtig, sondern erfüllt. Nichtig ist ein Vertrag nur, wenn er rückwirkend gesehen von Anfang an nie bestanden hat, z.B. wegen Formmangel, vorgetäuschter Fakten etc. In deinem Falle endet der Vertrag entweder mit bestandener Prüfung (um 00:00 Uhr des Folgetages) oder zum Ablauf der dort festgelegten Zeit. So sollte es im Vertrag stehen. Ansonsten wegen deiner Frage: ich stimme lisa zu.
  9. Wie Stylish bereits gesagt hat, hat auch der Betrieb einen Vertrag unterschrieben. Ich selbst bin auch Ausbilder und kenne meine Rechte und Pflichten. Wenn dein Ausbilder sie nicht kennt, dann hat er den Titel nicht verdient. Und wenn es womöglich der einzige ist und die Ausbildung nicht wirklich gut verläuft, hat der ganze Betrieb den Titel 'Ausbildungsbetrieb' nicht verdient. In diesen Fällen kann man sich durchaus an die IHK wenden. Zuerst sollte man aber mit dem Ausbilder sprechen. Das direkte Gespräch wirkt oft Wunder. Sollte dies nicht fruchten, würde ich mich an die IHK wenden. Die sind dir auch bestimmt behilflich, einen alternativen Ausbildungsplatz zu besorgen, wobei das in der Kürze bei dir wohl recht knapp werden dürfte. Aber grundsätzlich sollte man schon auf die Einhaltung des Vertrags beharren. Schließlich ist man eben NICHT als billige Arbeitskraft angestellt, sondern der Betrieb verpflichtet sich, Energie in den Auszubildenden reinzustecken. Und wenn er das gut macht, zieht er den Nutzen daraus, dass dieser nach der Ausbildung bleiben möchtest.
  10. Ich lege mehr Wert darauf, dass die Ausbildung gut ist und Spaß macht. Was bringt es dir, wenn du jeden Tag mit einem flauen Gefühl aufstehst, weil du keine Lust hast, und das 3 Jahre lang, nur um 75 Mark mehr im Monat zu haben? Horch dich lieber bei anderen Azubis in den Firmen nach dem Arbeitsklima und der Güte der Ausbildung um als nach dem Gehalt.
  11. Hi ! Also, ich habe mich damals auch beim THW verpflichtet. Das war zu Zeiten, als der Dienst noch 10 (!) Jahre gedauert hat. Mir hat die Zeit super gefallen (während meiner Dienstzeit ist das Ganze dann in mehreren Stufen auf 7 Jahre verkürzt worden). Der Vorteil ist, dass man - nicht mit einer Waffe hantieren muss - andere interessante Dinge für's Leben lernt (Umgang mit der Kettensäge, Flex, Funken) - dies neben dem Beruf/der Ausbildung absolvieren kann Wenn es wirklich einmal zu einem Einsatz im Ausland oder sonstwo kommen sollte, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dich freizustellen. Ich habe auch einige solcher Einsätze mitgemacht (Jahrhunderthochwasser in Köln), das war zwar nicht im Ausland, aber ich musste dafür freigestellt werden. Doof ist dies nur bei Selbstständigen, weil die sich selbst freistellen müssen... Bei mir wurde sogar Rücksicht auf meine parallel laufende Fortbildung genommen. Die hat auch Samstags stattgefunden, und manchmal haben sich halt die Dienste, die Montags abends (für Kraftfahrer, der ich war), Freitags abends und Samstags stattgefunden haben mit meiner Fortbildung überschnitten, da wurde ich dann auch ab und zu mal vom Dienst freigestellt. Bei uns war damals pro Monat ein Samstag oder zwei Freitage Dienst angesagt. Die Einsätze können auch Spaß machen, z.B. zum Bizarre Festival oder Autobahnen beleuchten, wenn nachts die komplette Autobahn zwecks allgemeiner Verkehrskontrolle gesperrt wird etc. Das mit dem Spaß hängt aber auch ganz von dem Verein ab, in dem du landest und von dem Zug (Bergung, Fernmelde, Instandsetzung, Logistik etc.). Das hängt auch wiederum von deinen beruflichen Kenntnissen ab. Vorzugsweise werden für Elektrobereiche natürlich Elektriker genommen. Gruß, Löti.
  12. Hi ! Ich habe Abitur gemacht mit Mathe und Physik LK und hab's dann mit Mathe Studium an der Uni probiert. Im 4. Semester habe ich dann die Segel gestrichen. Danach habe ich eine Ausbildung zum DV-Kaufmann gemacht (ja, ist schon 'ne Weile her, damals gab's noch keine FIs). Anschließend habe ich ein Verbundstudium zum Wirtschaftsinformatiker Diplom angefangen und stehe nun kurz vor der Diplomarbeit. Dieses Vorgehen kann ich nur jedem empfehlen. Das Verbundstudiengang verbindet Arbeitstätigkeit mit dem Studium. Studiert wird mit Präsenzen an Samstagen (8 mal pro Semester). Und mit einer FI Ausbildung sollte das Studium wirklich kein Problem sein. Ich selbst bilde auch FI'er aus und gebe auch dort diese Empfehlung weiter. Wenn du natürlich mehr Wert auf technische Informatik legst, ist das nicht die richtige Lösung, hier liegt der Fokus auf Wirtschaft (BWL, Rewe, VWL, Recht). Ich hab's bisher aber nicht bereut. Mit so einem Verbundstudium hast du den Vorteil, dass du anschließend ein Diplom und zusätzlich die Berufserfahrung hast. Ist 'ne feine Sache. Infos gibt's hier: - http://www.verbundstudium.de/ - http://www.verbundstudenten.de/ - Mein Posting zum Thema 'studium abbrechen ?' - Mein Posting zum Thema '...nach der Ausbildung' - http://www.gm.fh-koeln.de/~vbstud/barista/Welcome.html - http://www.inf.fh-dortmund.de/verbund/
  13. Die Prüfungen sind meines Wissens nach nicht lokal auf eine IHK beschränkt, d.h. alle Prüflinge in einem Gebiet (Stadt, Bundesland, in gesamt BRD ???) bekommen dieselbe Prüfung. Da in einem solchen GEbiet die BErufsschulen verschiedene Inhalte vermitteln, kann die Prüfung somit nicht davon abhängen. Leider ist es so, dass nicht alle Schulen und vor allem Arbeitgeber die notwendigen Themen beibringen. Um zu üprüfen, welche Themen dir noch fehlen, kannst du einen Blick die Rahmenpläne der IHK werfen (Rahmenlehrplan für die Berufsschulen, Ausbildungsrahmenplan für die Arbeitgeber). Wenn du der Meinung bist, dass dort erhebliche Diskrepanzen bestehen, setz dich mit deinem Ausbilder zusammen und mach eine Liste der noch offenen Punkte. So mache ich das mit meinen Azubis auch. Wenn dies rechtzeitig geschieht, kann auch rechtzeitig für die Vermittlung des Stoffes gesorgt werden, z.B. durch die Bereitstellung eines Rechners und einer Linux CD. Wenn dein Betrieb dazu keine Möglichkeiten hat, besteht auch evtl. die Möglichkeit, diesen Part in einem anderen Betrieb wahrzunehmen. Dafür müssen die Betriebe dann zusammenarbeiten und ab und zu mal Azubis austauschen, um gegenseitig die Lücken zu füllen.
  14. Hi ! Ich habe momentan die Gesetzestexte nicht vorliegen (erst morgen wieder), aber es gibt Einschränkungen, wann man als Ausbilder tätig sein darf. Dazu gehört nicht nur, dass man selbst eine abgeschlossene Ausbildung haben muss (mit Ausnahmegenehmigung reicht auch mehrjährige Berufserfahrung), sondern man muss auch ein bestimmtes Alter haben, wenn ich mich recht entsinne. Löti.
  15. Hi ! Ja, auch ich bin Ausbilder. Zu dem Beitrag von beron kann ich noch hinzufügen, dass trotzdem noch eine Möglichkeit besteht, von einem Betrieb ausgebildet zu werden, nämlich wenn die Ressource "Ausbilder" ausgelagert wird, d.h. der Betrieb kann mit einem anderen Betrieb eine Absprache treffen, dass in dem zweiten Betrieb Teile ausgebildet werden, die im eigentlichen Betrieb nicht ausgebildet werden können, z.B. mangels technischer Voraussetzungen o.ä. Sollte aber die gesamte Ausbildung davon betroffen sein (also "ausgelagert" werden), dann sollte auf jeden Fall die IHK eingeschaltet werden. Ein solcher Betrieb hat dann im Verzeichnis der Ausbildungsstätten bei der IHK nichts mehr verloren. Gruß, Löti.
  16. In der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplanes (Anlage zu $11 der "Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik") heißt es: 2. Ausbildungsjahr: (3) In einem Zeitraum von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 6.1 Analyse und Design, Lernziele a bis c, 6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele a bis c, 6.4 Testverfahren, Lernziel c, 8.1 Architekturen, 8.2 Datenbanken und Schnittstellen, 9.2 Bedienoberflächen, 9.3 softwarebasierte Präsentation zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 6.1 Analyse und Design, Lernziele d und e, 6.2 Programmerstellung und -dokumentation, Lernziele d bis g, 6.4 Testverfahren, Lernziele a,b und d fortzuführen. Es heißt dazu aber auch im §11: §11 Ausbildungsrahmenplan [...] Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. Wenn du insgesamt in den 3 Jahren deiner Ausbildung (oder weniger, falls du verkürzt) alle Themen des Rahmenplanes durchläufst, stellt dies kein Problem dar. Lass dir doch mal den betriebsinternen Ausbildungsplan zeigen und gehe ihn mit deinem Ausbilder durch. Schließlich hast du im ersten Lehrjahr bereits einige Themen durchlebt, die nach dem neuen Plan erst im 2. oder 3. Lehrjahr behandelt werden. das würde für dich bedeuten, dass du einige Themen doppelt und manche gar nicht behandeln würdest. Wenn der neue Plan allerdings auf den alten abgestimmt wurde, so dass dir alle Themen beigebracht werden können, sehe ich kein Problem in einer solchen Vorgehensweise.
  17. Ich denke, heutzutage wird mehr Wert auf Berufserfahrung gelegt. Es gibt aber eine schöne Alternative, durch die man Berufserfahrung sammeln und trotzdem ein Diplom erwerben kann: das Verbundstudium. Siehe hierzu mein Posting unter ...nach der Ausbildung. Gruß, Löti.
  18. Bei den englischen Dokumenten hast du "annotation" mit nur einem "n" geschrieben. Außerdem solltest du überlegen, ob du nicht lieber "an *" statt "a *" schreibst. Schließlich spricht man den "*" als "asterisk" aus. Ich weiß aber nicht, wie's grammatikalisch wirklich richtig ist.
  19. siehe hierzu ein Statement der IHK Köln: http://www.ihk-koeln.de/bildung/ausbildung/ausnachweis.htm Da das Berichtsheft unterschrieben werden muss, müssen deine Mails ausgedruckt werden. da stellt sich die Frage, wie sich das optisch darstellt. Ich persönlich empfehle es nicht, Mails zu nehmen, sondern dies über einheitliche Formulare ordentlich auszudrucken.
  20. Ok, das stimmt schon. Ist immerhin der erste Schritt zur Besserung. Aber trotzdem muss man sich an die eigene Nase packen. Jetzt ist es meiner Meinung nach zu spät, um die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Das geht höchstens mit immensem Aufwand. Dazu könnte man sich evtl. mit dem Ausbilder zusammensetzen und die Vergangenheit durchgehen und versuchen, alle behandelten Themen, Projekte etc. zusammenzutragen und auf die einzelnen Tage zu verteilen. Natürlich trägt hier auch der Ausbilder keine unerhebliche Schuld an diesem Dilemma (s. mein Posting unter .Hilfe! Ausbildungsnachweis. Hierzu sagt §13 der "Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik": der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
  21. Das Gesetz sieht es so: Grundsätzlich darf ein betrieb nur ausbilden, wenn es mindestens einen Ausbilder mit der Ausbildereignung in diesem Betrieb gibt. Dieser Ausbilder kann durchaus andere Mitarbeiter dazu bestimmen, die direkte Betreuung der Azubis zu übernehmen, das sind dann die sog. Ausbildungsbeauftragten. Diese benötigen nicht die Ausbildereignung. Trotzdem darf ein Ausbilder auch nur in den Bereichen ausbilden, in denen er selbst ausgebildet wurde oder in denen er bereits mehrjährige Berufserfahrung gesammelt hat. Ein Hausmeister darf also keine Fachinformatiker ausbilden, wenn er nicht in diesem Bereich gelernt oder gearbeitet hat. Ich verweise auf das Berufsbildungsgesetz, §20 (Persönliche und fachliche Eignung), §21 (Erweiterte Eignung), §23 (Eignungsfeststellung) und insbesondere §24 (Untersagung des Einstellens und Ausbildens). Der Gesetzestext steht beim Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Download bereit: Berufsbildungsgesetz
  22. Da bist du dann ja wohl selber schuld. Du kannst ja auch nicht einfach das Berichtsheft eines anderen kopieren. das ist nicht Sinn der Sache. Ich werde dies nicht weiter erläutern, sondern verweise auf folgenden Thread und meine dortigen Ausführungen: tagesberichte
  23. Also, ich persönlich habe vor ca. 12 Jahren einen Kurs bei der VHS gemacht. Interessant war's schon und gekonnt habe ich es damals auch, aber in meiner seitdem angewandten Berufspraxis als Programmierer habe ich das kaum noch verwendet. Mich haben die Sonderfunktionen auf der Computer Tastatur gestört. Die habe ich damals nicht gelernt. Für mich ist es wichtiger, den Computer ohne Maus zu beherrschen als mit dem 10 Finger System. Dadurch kann man immens viel Zeit sparen. Ich als Ausbilder bin der Meinung, man sollte schnell schreiben können, egal ob per 10 Finger System oder mit einem Finger. Lernt lieber, wie man den Computer mit Tastatur bedient, als immer nur mit der Maus in den Text zu klicken und zu versuchen, die richtige Stelle zu treffen. Es gibt so viele Möglichkeiten, schnell durch den Text zu navigieren, und dafür muss man noch nicht einmal auf den Bildschirm schauen (im Gegensatz zur Bedienung mit einer Maus), z.B. die STRG-Taste in Verbindung mit den Navigationspfeilen "links" und "rechts", um wortweise zu springen, oder mit "Pos1" und "Ende", um zum Anfang bzw. Ende eines Dokuments zu springen. Das bringt meiner Meinung nach insgesamt mehr Performance als 10 Finger System und ständig die Finger von der Tastatur zu heben, um die Maus zu suchen. Optimal wäre natürlich eine Kombination aus beidem (10 Finger und Navigation per Tastatur), ich denke aber auch, dass man in der Programmierung recht wenig mit 10 Finger System anfangen kann.
  24. Das Bundesurlaubsgesetz (Stand 2000) besagt: $ 4 Wartezeit. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nachs echsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. $ 5 Teilurlaub. (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. (3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. $ 6 Ausschluss von Doppelansprüchen. (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
  25. Hi ! Vielleicht helfen dir diese Links weiter: http://www.it-onlineinfo.de/ http://www.berufskolleg-kreis-re.de/ostvest/infoit/berufsbilder.phtml Am besten besorgst du dir die "Verordnungen über die Berufsausbildung" zu den beiden berufsbildern. Diese enthalten allgemeine Vorschriften, Beschreibungen zum berufsbild und den ausbildungsrahmenplan. Gruß, Löti.

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