Das Berichtsheft wird auch nicht unbedingt nach dem Inhalt bewertet, wenn die Form steht ist das schon ok.
Du musst einfach nur hinschreiben was du so getan hast, wenn der Ausbilder dir das unterschreibt ist das ok.
Selbst eine "aufregende Woche" kann man nicht als schlecht bewerten.
Es muss nur vorhanden sein und den Vorgaben gemäß ausgefüllt sein, schliesslich ist es nur ein Nachweis für den Auszubildenden was er so gemacht hat, falls später z.B. mal ein Rechtsstreit gegen den Ausbildungsbetrieb geführt wird.
Wenn du z.B. in deinem Berichtsheft 2 Jahre lang nur "Kaffeekochen" drin stehen hast und der Ausbilder dir das unterschreibt, und du die Prüfung deswegen nicht schaffst, kannst du den Betrieb auf das dir entfallende Gehalt verklagen, was du bekommen hättest wenn du die Prüfung bestanden hättest.
Krasses und überzogenes Beispiel, ich weiss (man hat ja auch einen Eigenanteil zu leisten ).