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Fieldy

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Alle Inhalte von Fieldy

  1. Meinste echt? Also dass dann soviel NUR im neuen Tabellenbuch drin steht? Weil deswegen jetzt extra die neue Auflage zu kaufen ... :upps
  2. Vielleicht ein Vergleich von linearer und degressiver Abschreibung und dann noch die Angabe, in welchem Jahr ein Wechsel von der einen zur anderen Abschreibungsart sinnvoll ist.
  3. Genau. Daher sollte man, für den Fall das man sich nicht sicher ist oder gar nix weiß, lieber irgendwas ankreuzen als gar nix. :mod:
  4. Ja, das ist auch korrekt. Die Theorieprüfung ist Prüfungsteil B und das Projekt, Präsentation und das Fachgespräch ist der Prüfungsteil A. Kameltreiber hätte mit den Prozentwerten genau 50% und somit die geforderten Mindespunkte um den Prüfungsteil B zu bestehen
  5. Lohnabrechnungen kam auch glaub ich schonmal in der GA2 vor. Genau so wie Handelskalkulation/Bezugspreisermittlung, Leasing/Ratenkauf, etc.
  6. Du weisst schon was "Generalisierung" in einem Use-Case bedeutet oder? Weil genau deswegen nutzt man die Generalisierung ja (vergleichbar mit Spezialisierung/Vererbung in einer Klasse) um eben das doppelte Vorhandensein von Anwendungsfällen/Funktionen zu eliminieren. D.h. durch die Generalisierung kann in vorliegendem Fall der Sachbearbeiter auf die gleichen Funktionen zugreifen, die dem Interessenten zugewiesen sind. Der Sachbearbeiter "erbt" sozusagen die Rechte des Interessenten.
  7. Also da würde ich sogar wetten, und das ohne vorige Tipps hier aus dem Forum. Datenbanken kamen bis jetzt eigentlich immer dran, mal mehr und mal weniger. Genau wie Pseudocode-Aufgaben gehört das ja zum Basiswissen eines Fachinformatikers würd ich mal sagen Die fand ich persönlicher nicht all zu schwer. Die Aufgabe mit der Abschreibung dagegen wäre eine perfekte Streichaufgabe gewesen
  8. Ein Sachbearbeiter muss doch auch "bearbeiten" und "löschen" können. Wie soll das funktionieren, wenn er selbst auch nicht "suchen" kann? Das impliziert, dass er also auch auf die gleichen Anwendungsfälle zugreifen können soll, wie ein Interessent.
  9. Grundsätzlich bist Du schonmal auf dem richtigen Weg. Ich würds aber dennoch ein wenig anders machen: Interessent nach oben Sachbearbeiter nach unten Generalisierung von Sachbearbeiter zu Interessent (ein Sachbearbeiter sollte ja auch die Anwendungsfälle eines Interessenten nutzen können. Ist ja auch beispielsweise im Anwendungsfall "suchen" modelliert. Durch die Generalisierung wird dies ermöglicht.) Die Anwendungsfälle bei dem Interesseten sind keine "Folge" von Funktionen, sprich ein zeitlicher Ablauf soll nicht mittels einem Use-Case modelliert werden. Ein Interessent hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Anwendungsfälle "suchen" und "anzeigen" zu bedienen. Der Anwendungsfall "drucken" ist meiner Meinung nach eine Extend-Beziehung, sprich: das Ausführen dieses Anwendungfalls ist optional und wird durch einen Extension-Point eingeschränkt (z.B. Intressent will sich Informationen ausdrucken) Bin gerad zu faul zum malen, daher die Textform. Ich hoffe, das war alles halbwegs verständlich. Habs jetzt auch nicht mit der Musterlösung der IHK vergleichen. Also keine Garantie auf Vollständigkeit
  10. Gute Idee! Aber ich würde noch dazu schreiben, welche Auflage es ist. Bei mir (Auflage 4, 2006) sind die Seiten nämlich ganz anders
  11. - Anhand von Screenshots eine Datenbank entwickeln - Anhand von Dokumenten (Rechnungen o.ä.) eine Datenbank entwicklen - Primärschlüssel, Fremdschlüssel und Kardinalitäten kennzeichnen - SQL-Anweisungen für gewünschte Ergebnismengen erstellen - Gegebene SQL-Anweisungen erklären - Anhand eines ER-Modells die Tabellen erstellen (gerade in der AP 2006/2007 GA1 gesehen) - ... Das kam in der ein oder anderen Form schon alles in vergangenen Prüfungen dran. Wer weiß, was die sich da alles einfallen lassen :upps Wenn ich wählen könnte, dann lieber Datenbankaufgaben anstelle von Pseudocode-/Struktogramm-Aufgaben. :floet:
  12. In dem an dem entsprechendem Anwendungsfall ein weiterer Anwendungsfall eingebunden (include-Beziehung) wird. Jedes mal, wenn der einbindende Anwendungsfall (Materialentnahme) ausgeführt wird, muss auch der eingebundene Anwendungsfall (Bestandsaktualisierung) aufgerufen werden.
  13. Hä?? Und deswegen steht das ("Siehe Anlage xyz ....") dann auch schon vorher auf den Prüfungen drauf, oder? Die Prüfungen werden komplett von der ZPA Köln gemacht. Die Lehrer haben damit nichts am Hut. Selbst die IHK nicht! Die diskutieren nämlich erst bei der Kontrolle, wie die beste Musterlösung auszusehen hat. So wurde mir das von einem Berufsschullehrer über die Sommer 2006 Prüfung erzählt ...
  14. Google ist Dein Freund TCO Development - Utmärkta arbetsplatser http://www.tcodevelopment.se/tcodevelopment1200/Datorer/Jamforelser/Comparison_TCO03_TCO99_CRT.pdf Er _muss_ nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung gilt auch. Wenn dann durch den Arbeitgeber der monatliche Lohnt regelmäßig ausbezahlt wird, ist dies gleichwertig mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag. Natürlich empfiehlt es sich immer, alles schriftlich zu fixieren, keine Frage.
  15. Falls das für FI AE dran kommt, dann streik ich! :upps Kann man im Wisoteil auch ne Aufgabe streichen?
  16. Das seh ich anders. Oder warum wollen dann viele Betriebe weder das IHK-Zeugnis noch das Berufsschulzeugnis sehen? Ist kein Einzelfall, wobei jetzt natürlich auch nicht gängige Praxis in allen Firmen. Viele interessieren sich halt eher für aktuelle Projekte anstatt irgendwelche Noten von der IHK oder Berufsschule. Und die sagen einfach mehr als aus als so eine Note auf dem Zeugnis. Klar, das kann schon möglich sein. Aber die Gewissheit, dass dir dann die Datenbank- und SQL-Aufgaben locker von der Hand gehen hast Du dann trotzdem nicht. Will also sagen: Du kannst auch mit einer guten Vorbereitung einfach Pech haben, was die Aufgabenstellung angeht.
  17. Schon klar was Du meinst, aber ich seh das so: Auch wenn der Mitarbeiter nur so ganz knapp durch die Prüfung gekommen ist, heisst es noch lange nicht, dass er es praktisch nicht drauf hat. Diese Prüfung nächste Woche sagt (meiner Meinung) absolut gar nichts über deine Fähigkeiten aus. Du kannst das beste Ass in der Datenbankentwicklung sein, bekommst Du aber ne recht blöde Aufgabe bzw. -stellung, siehts nunmal in den durchschnittlich 18 Minuten pro Handlungschschritt eventuell finster aus. Ob Du das dann mit einer besseren Vorbereitung besser hinbekommen würdest, wage ich zu bezweifeln. Sich also jetzt total verrückt zu machen, ob man auch ja genug gelernt hat, halte ich für falsch. Erstens ist es einfach zu viel Stoff, wo man auch gar nicht genau weiß, was man jetzt richtig gut und eher nich so perfekt drauf haben muss. Können sollte man halt einfach alles. Just my two cents
  18. Ich würd sagen, das stimmt. Der Leasingnehmer ist ja quasi Endverbraucher und kann somit die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.
  19. Steht im Tabellenbuch, also bzw. die Symbolik eines Programmablaufplans. Der Ablauf sollte dann ja nich das Problem sein.
  20. Pseudocode/Struktogramm/PAP, ERD, SQL, Gehalts- bzw Lohnabrechnung Davon kannst Du zu 99,9% ausgehen Evtl. auch UML (Klassendiagramm, Anwendungsfalldiagramm) EPK
  21. Grundsätzlich würde ich insbesondere bei Joins die "saubere" Schreibweise verwenden, auch wenn das etwas mehr Schreibarbeit ist: SELECT t1.colum1, t1.colum2, t2.colum3, t2.colum4 FROM tabelle1 AS t1 INNER JOIN tabelle2 AS t2 ON t1.colum1 = t2.colum2 WHERE t1.colum = 'bla' Das ist meiner Meinung nach wesentlich übersichtlicher. Vor allem dann, wenn man mehrere Joins in der SQL-Abfrage hat. Und außerdem muss man die Abhängigkeiten der Primär- und Fremdschlüssel nicht erst mühsam über die WHERE-Klausel verbinden. Habs jetzt nich nachgemessen, aber diese Variante ist auch performanter als die "dreckige" Variante Aber in der Prüfung ist natürlich beides richtig, weil beide SQL-Abfragen die gleichen Ergebnismengen liefern. Ist natürlich auch Geschmackssache, welche Variante man verwendet.
  22. Ja, aber ich meinte das eher anders rum Also wenn Du keinen Rechenweg angegeben hast, bekommst Du deswegen Punkte abgezogen bzw. nicht voll angerechnet.
  23. Muss der Rechenweg _unbedingt_ mit angegeben werden? In den Prüfungen les ich davon nichts und über der Freifläche steht lediglich nur "Platz für Nebenrechnungen" (oder sowas in der Art). Nichts mit "Der Rechenweg ist anzugeben!" :beagolisc
  24. Falls Du die Apothekenauslieferung meinst, was genau ist Deiner Meinung falsch? Das einzige was ich jetzt sehe, sind die falschen Kardinalitäten bei Lieferung und Paket, aber sonst ist alles richtig. Inbesondere die Attribute.

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