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Mascha

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Alle Inhalte von Mascha

  1. Mein Arbeitsamt sagte mir auf Nachfrage, Fahrtkosten fuer Vorstellungsgespraeche im Ausland seien prinzipiell nicht erstattungsfaehig. Ausserdem ist es hier (England) anscheinend auch nicht unbedingt ueblich, dass der potentielle Arbeitgeber die traegt. In meinem Fall war es dann so: 1. Arbeitgeber bot an, die Haelfte der Kosten zu tragen; nach Einreichen der Quittungen wurde mir letztendlich trotzdem der komplette Betrag ueberwiesen. 2. Arbeitgeber bot an, sich mit 100 GBP zu beteiligen, das ist wohl der generelle Hoechstsatz der Uni. Nach Einreichen der Quittungen wurde mir letztendlich trotzdem der komplette Betrag ueberwiesen.
  2. Ich wuerde versuchen, die passende Bedienungsanleitung fuer den Router zu finden, diesen auf Werkseinstellungen zuruecksetzen und dann gemaess der Bedienungsanleitung eine Verbindung aufzubauen.
  3. Da ich nicht mehr editieren kann, muß ich nachschieben... Die Nebenkosten fürs Haus entstehen bei drei Bewohnern, ich trage die Kosten also nicht alleine.
  4. Der Trick ist, sich Kontoauszüge aus Deutschland mitzunehmen und das Konto erst auf die deutsche Adresse zu eröffnen und dann auf die britische umzuschreiben. Hintergrund für die Problematik ist, daß es hier kein offizielles Meldewesen wie in Deutschland gibt und somit der Nachweis, wer man ist und wo man wohnt, sich etwas schwieriger gestaltet. Kaltmiete meines Hauses mit drei Schlafzimmern, Wohnzimmer, Küche, Bad, Garten liegt bei 795 GBP, monatlich noch 120 GBP council tax, 25 GBP Strom, 50 GBP Gas, 20 GBP Wasser, 11 GBP Fernsehlizenz, 11,50 GBP Grundgebühr Telefon und 10 GBP für Kabel-Internet. Ihr habt immerhin einen Ikea. Ich bekomme hier netto raus, was ich in Deutschland brutto bekommen hätte. Das Steuersystem ist erheblich einfacher gestaltet. Einen geringen Betrag bekommt man steuerfrei, dann einen Teil mit 13% Steuern, dann einen Teil mit 22% Steuern, und wenn man ganz viel verdient (Grenze imho irgendwo über 30k im Jahr), dann wird dieser Betrag mit 40% besteuert. Ich selber komme auf ca. 17% Steuern. Sozialversicherung (national insurance) beträgt ca. 8% vom Brutto. Ich bin vom hiesigen Gesundheitssystem nicht begeistert, erwarte aber auch nicht allzu viel davon (immerhin ist das, was ich hier bezahle, erheblich weniger als die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland). Ich werde vermutlich eine private Krankenversicherung zusätzlich abschließen und gewisse Routineuntersuchungen wie Zahnarzt in Deutschland erledigen und aus eigener Tasche bezahlen. Dafür gibt es auch mehr Gehalt, und man bekommt Netto mehr raus als in Deutschland. Als wo üblich? Wenn ich die Wahl hätte zwischen "Job haben in einem Land mit schlechtem Bier und häßlichen Frauen" und "keinen Job haben in Deutschland", dann fiele mir die Wahl nicht schwer. Öhm, ich hatte die Wahl, und man sieht ja, wie sie ausgefallen ist. Also, wir haben fast jeden Tag Sonne. Mmhhh, Arbeitszeit von 9:00 bis 17:30, eine Stunde Mittagspause und zwei Teepausen. Meinen ersten Anlauf, um eine Arbeitsstelle in GB zu bekommen, habe ich übrigens über diese Webseite gemacht: http://www.jobsite.co.uk/ Es riefen mich vor allem Headhunter an, ich hatte ein paar telefonische Bewerbungsgespräche und ein persönliches, wurde aber alles nichts. Damals war ich auch auf London fixiert, heute würde ich das nicht mehr so machen. Den jetzigen Job fand ich letztendlich auf dieser Seite: http://www.admin.cam.ac.uk/offices/personnel/jobs/vacancies.cgi?listing=3 Geguckt hatte ich vorher auch hier: http://jobs.cambridge-news.co.uk/
  5. Die Firma Symicron, vertreten durch den Anwalt von Gravenreuth in München. Letztendlich hat sich das Blatt gegen Symicron gewendet: http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/46614&words=Symicron Es gibt 63 Eintragungen für Marken, die dieses Wort beinhalten. Wie ich die Patente ansehen kann, habe ich noch nicht herausgefunden, bin mir aber ziemlich sicher, daß es um Marken und nicht um Patente geht. Du kannst dich da übrigens kostenlos anmelden: https://dpinfo.dpma.de/ Und die passende Newsgroup ist de.soc.recht.marken+urheber.
  6. Trotz aller vorgeschlagenen Uebersetzungen wuerde ich versuchen, eine kurze Zusammenfassung des Berufsbildes zu geben, da es hier in GB nichts vergleichbares gibt. Also so in Richtung "nicht nur technische Aspekte, sondern auch kaufmaennische und rechtliche Grundlagen (z.B. Arbeitsplatzgestaltung, health and safety wird zumindest an meinem Arbeitsplatz grossgeschrieben), die es einem ermoeglichen sollen, flexibel eingesetzt zu werden oder eine eigene Firma zu gruenden, ohne umgehend eine Bauchlandung hinzulegen). In meinem englischen Vorstellungsgespraech habe ich ganz direkt gefragt, ob sie mit der in meinem Lebenslauf angegebenen Formulierung irgendetwas anfangen koennen, und nach dem allgemeinen Kopfschuetteln habe ich eine Erklaerung nachgelegt.
  7. In Firefox sieht es so aus, wie du es dir vorstellst.
  8. Verrätst du auch, was er denn eigentlich machen soll? Geht es dir z.B. um die Umrandung der Textfelder oder darum, daß der Text im Firefox unschön hin- und herspringt, wenn man in ein Textfeld klickt? IE kann übrigens in der Regel nur bei Verweisen (a-Tags) etwas mit den Pseudoklassen hover etc. anfangen, aber da ist er nicht alleine, s.a. http://www.css4you.de/pseudoklproperty.html
  9. Meine Mutter ruft mich inzwischen lieber in England als in Deutschland an, weil Call by Call nach England günstiger ist als ein innerdeutsches Gespräch. Allerdings ist 0900 keine britische Rufnummer in Birmingham, sondern eine stinknormale deutsche Sonderrufnummer. Hmm, müßten die nicht den Preis mit angeben? Das dumme an Drohungen ist, daß man sie manchmal auch wahrmachen muß. Admin-C wurde ja oben schon genannt, für die de-Domain ist folgender Inhaber eingetragen (s. www.denic.de), wie man sieht, hat *** da schon wieder eine andere Telefonnummer: *** Kunden sind sie übrigens bei 1&1, der Shop ist auch über diesen URL zu finden (Google Cache sei dank): *** Unter der Adresse *** steht die Familie im Telefonbuch, also wirst du da vermutlich relativ hohe Trefferchancen haben. editiert, siehe Boardregeln, bimei
  10. .untertitel { text-align:center; }
  11. Ich habe die Testseite neu hochgeladen, mit float:left kommt es dem schon näher?
  12. Du kannst die Bilder ohne Tabelle nebeneinanderstellen: http://test.internet-webmaster.de/galerie.html Wenn du Untertitel o.ä. möchtest, könntest du jedes Bild in ein div tun und mit display:inline arbeiten.
  13. Ich meine mich dunkel zu erinnern, so etwas mal gemacht zu haben. Den wiederhergestellten Ordner würde ich auf jeden Fall erstmal an eine andere Stelle kopieren, falls beim Experimentieren kaputtgeht. Ich würde es so versuchen: - Ordner1 in OE löschen - OE schließen - OE öffnen - Ordner 1 erstellen - OE schließen - die neu entstandene Datei Ordner1.dbx mit einer Kopie der alten wiederhergestellten Datei überschreiben - OE öffnen - nachgucken Wenn das nix hilft, dann würde ich es glatt im laufenden Betrieb versuchen. Sprich Cursor auf den Posteingang und dann Ordner1.dbx überschreiben. Ich glaube, eine der beiden Methoden hatte damals geklappt, allerdings nur bis zum nächsten Neustart von OE, daher vor dem Schließen der Anwendung lieber alle Mails in einen anderen Ordner kopieren.
  14. Von ICQ übernimmt gaim die Benutzerkonten, andere IM nutze ich nicht und kann daher keine Erfahrungsberichte geben.
  15. So in etwa? update tabelle set tabellenfeld = replace(tabellenfeld, 'test', 'fest') Mit einem Select alleine änderst du ja nichts an den Datenbankinhalten.
  16. Mascha

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    Alternativ kann man auch mit mod_rewrite arbeiten. RewriteEngine on # Hiermit kassiert die IP 192.168.17.200 eine 403-Meldung RewriteCond %{REMOTE_ADDR} "^192.168.17.200" RewriteCond %{REQUEST_URI} ^/.*$ RewriteRule ^.* - [F,L] # Hiermit kassiert der IP-Adressbereich 192.168.17.x eine # 301-Meldung und wird umgeleitet auf eine andere Webseite RewriteCond %{REMOTE_ADDR} "^192.168.17." RewriteRule ^(.*) http://www.domain.invalid/ [L,R=301]
  17. Dann koenntest du die Nutzer ja bitten, ihren Quellcode entsprechend zu verfassen mit den entsprechenden HTML-Sonderzeichen wie &*quot; oder &*gt;, wenn sie keine Tags meinen.
  18. Mascha

    User Sperren

    Oder meinst du alle Besucher, die von einer bestimmten anderen Webseite ueber einen Link kommen?
  19. Warum wandelst du den eingegebenen Text nicht gleich nach dem Absenden um? Oder werden die HTML-Tags auch vom Benutzer mit eingegeben? Wenn letzteres, was haeltst du davon, es so zu machen wie diverse Boards (so auch dieses), dass bestimmte Tags zwar erlaubt sind, aber waehrend des Verfassens in eckige Klammern eingefasst werden muessen? [*B] ohne den Stern waere ein Beispiel.
  20. Ich hatte die Fehlermeldung auch auf saemtlichen Dell-Rechnern (vorinstalliert). http://support.microsoft.com/kb/913433 hat mir weitergeholfen, der ist ja auch in dem von dir verlinkten Artikel verlinkt, drei verschiedene Workarounds werden genannt. Und der letzte Beitrag in http://groups.google.co.uk/group/microsoft.public.windowsupdate/browse_frm/thread/2f77571ce9a4d583 gibt auch noch eine Variante.
  21. Nachdem ich schon fast ein halbes Jahr mit meinem FISI-Praktikum fertig bin, hat es mein Chef leider immer noch nicht geschafft, mir ein Zeugnis zu schreiben. Bei der letzten Nachfrage schlug er vor, ich koenne es ja vorformulieren. Ich weiss nun nicht, ob er keine Zeit hat, oder ob es unter anderem auch daran hakt, dass er selber nicht deutscher Muttersprachler ist. Bei einem meiner frueheren Arbeitgeber bekam ich trotz Anstellung in Deutschland ein englischsprachiges Zeugnis (er selber war Englaender und hatte auch seinen Arbeitsplatz dort), und ich bin zur Zeit auch selber in England taetig. Von daher stellt sich mir die Frage, ob eigentlich mein Praktikumszeugnis auf Deutsch sein muss, oder ob Englisch auch dann akzeptabel ist, wenn Praktikumsgeber und Praktikant in Deutschland sind. Und hat jemand Erfahrungen damit, wie Arbeitgeber generell auf Zeugnisse in englischer Sprache reagieren? Oder muesste man sich seine Zeugnisse vorher uebersetzen lassen, bevor man sie in die Bewerbungsmappe tut?
  22. Ausgangssituation: Datenbanktabelle mit deutschen und russischen Inhalten in UTF-8, die ueber ein Web-Formular abgefragt wird. Um eine Suche zu vereinfachen, wird der eingegebene Suchstring von Punktuation befreit, die deutschen Umlaute und ß werden umgewandelt (ae, oe, ue, ss), und alle Grossbuchstaben in kleine. In der Tabelle gibt es von jedem urspruenglich vorhandenen Feld auch eine bereinigte Version ohne Umlaute und Satzzeichen. Es werden jeweils nur die bereinigten Felder nach dem String durchsucht, ausgegeben wird der Inhalt der urspruenglichen Felder. Im Prinzip ist es so, dass Suchvorgaenge in MySQL nicht case-sensitive sind, aber fuer Kyrillisch scheint dies nicht so zu sein. Fuer MySQL 4.x habe ich keinerlei Hinweise gefunden, aber auf http://dev.mysql.com/doc/refman/5.0/en/case-sensitivity.html heisst es: "By default, MySQL searches are not case sensitive (although there are some character sets that are never case insensitive, such as czech)." Ich habe versucht, die Datensaetze direkt in der DB umzuwandeln mit lower() und lcase(), das zerschiesst allerdings saemtliche kyrillischen Buchstaben (und auch Umlaute, so denn welche vorkommen). Somit habe ich eigentlich gedacht, dass ich das Problem ueber ein PHP-Skript loese, das einen Datensatz nach dem anderen einliest, mit mb_strtolower() umwandelt und zurueckschreibt. Trotzdem interessiert es mich, ob jemand eine Methode kennt, das direkt in MySQL zu erledigen.
  23. Fein, hast du da auch Links? Beispiele? Und könntest du mir verraten, was "Non-Klausulierbarkeit" bedeuten soll?
  24. Siehe letzter Absatz des verlinkten Textes: "Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof am 03.11.2004 die Frage endgültig entschieden. Der Verbraucher hat auch bei eBay & Co ein Widerrufsrecht, wenn er bei einem Händler bestellt." Fein, nur koennen AGB sich nicht ueber das geltende Recht erheben. Von daher kann man in seine AGB vieles reinschreiben, ob es Gueltigkeit hat, ist eine andere Frage; aber einen Abschreckungseffekt hat man vermutlich in jedem Fall. Es bezweifelt hier, glaube ich, niemand, dass ein gueltiger Kaufvertrag zustandegekommen ist. Warum sollte man fragen? Der Verkaeufer kann sich die Gebuehr fuer nicht verkaufte Artikel erstatten lassen. http://pages.ebay.de/help/sell/credits.html (Option 2) Gibt es einen Grund, warum man das einem zustehende Recht nicht einfordern sollte? Da dem Verkaeufer durch solche (Nicht-)Kunden unbestritten Kosten entstehen, taete er aber vermutlich gut daran, diesen Faktor von vornherein in seine Kostenrechnung mit einzubeziehen.
  25. Teilweise dienen die Versandkosten auch anderweitig zur Kostendeckung, da sie ja nicht immer nur das Porto beinhalten. Allerdings handelt es sich auch bei den Verkaeufen, die kein Sofortkauf sind, auf Ebay nach deutscher Rechtsprechung nicht um Auktionen/Versteigerungen, da sie einen von vornherein festgelegten Endzeitpunkt haben, hier ein Link dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Internetauktion#Rechtliche_Grundlagen Der Widerruf kann auch schon vor Erhalt des Kaufgegenstandes erfolgen, ergo ist dann auch keine Rueckgabe erforderlich oder gar moeglich.

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