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charmanta

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Alle Beiträge von charmanta

  1. so ich hab da nun mal drauf rumgedacht und auch nochmal in die PO gesehen. Ein Prüfungsausschuss bewertet die Eigenleistung des Prüflings auch in Bezug auf kommunikative und rhetorische Kompetenz. Wenn nun Teile der 15 Minuten "fremd" vorgetragen sind kann ich hier nichts bewerten und ICH würde diese Zeit abziehen, nicht bewerten und auf Basis der verbleibenden Show diesen Part bewerten. Anders gesagt .... es fehlen von den 15 Minuten bewertungsfähigem Contents dann X Minuten in denen Eliza mir einen vom Pferd erzählt hat ( was ich als Prüfer dann eh ignorieren muss da es nicht Deine Kompetenz zeigt ). Ausserdem fürchtet die Branche eh den Ersatz durch KI, ob da nun was dran ist oder nicht. Du gehst zum Ende der Prüfung bereits mit wehenden Fahnen voran und ersetzt Teile Deiner Leistung zu Lebzeiten durch KI .... wozu brauch ich DICH dann noch ( sorry, absichtlich böse formuliert ). Ich rate ab
  2. Na dann Feuer frei und raus damit. So viel anders werden die Kollegen bei Dir da unten auch nicht sein
  3. Hm. unter Berücksichtigung von Datensicherheit und DatenschutzWo ist das denn zu finden ? Weil scheinbar nicht in der zeitlichen Planung ? Das kann Dich formal auch die Zulassung kosten, da eine Schutzbedarfsanalyse oder datenschutzrechtliche Betrachtung in der PO ja vorgeschrieben sind. Also baust Du einen Nextcloud Server oder vergleichbar auf. Was ist mit Pflichten- oder Lastenheft ?
  4. wenn das mehr als 2-3 Stunde in Anspruch nimmt ist das nicht mehr zulassungfähig Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust ;) Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
  5. es ist zugelassen. Damit hast Du ne Chance .... eine UMSETZUNG ist auch nicht erforderlich, ein Proof-of-Concept reicht. Aber ohne Betrieb der IT im Rücken ist es schwer, an NFR Lizenzen oder Demogeräte zu kommen
  6. Ich fürchte die IHK hat Dir mit der Zulassung keinen Gefallen getan ... und Du mit der Auswahl des Praktikumsbetriebs auch nicht, da dieser eigentlich VERPFLICHTET ist Dich beim Projekt zu unterstützen. Ich empfehle, dass Du wertfrei eine Evaluation für den Kunden vornimmst, in der Annahme, dass der Geld ausgeben wird. Auch ein Handwerker hat nach DSGVO alles zu tun damit ihm keine Daten verschütt gehen ( nur will das keiner hören :D ) Du kannst also sehr wohl vorstellen, was unterschiedliche Ansätze kosten und nutzen und ihm die Entscheidung überlassen. wenn der GAR kein Geld für das Projekt hat fürchte ich wird es echt schwer. Der Betrieb ist (sorry) ungeeignet für die Durchführung. Jeder Prakti braucht Kohle für sein Projekt. Naja. Also verarbeitet er personenbezogene Daten mit hohem Schutzbedarf. Dazu finanztechnische Unterlagen mit gesetzlichen Auflagen. NAS als Lösung ? Cloud als Lösung ? Das alleine reicht in KEINEM Fall .... das sind nur Sicherungsziele. Das Konzept ist das Entscheidende. 'nuff said', laufende Prüfung, sorry den hauen dass er sich drauf eingelassen hat. Er hängt nun mit drin und muß helfen und auch ein Budget vorgeben. Hat er in diesem Thema keine Lösung nach DSGVO hat er eh ein Problem wenn es raus kommt
  7. Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden. Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust ;) Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden. Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus. Gerne genommen werden: - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK ) - Monitoring - Heterogenes Backup - Softwareverteilung - Massenbetankung Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“ Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich: So sind zum Beispiel: − kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, 
 − eine Projektplanung durchzuführen, 
 − eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, 
 − eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- 
ten, 
 − die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen 
und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- 
ren.
Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. 
Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen. 

  8. ich hatte schon zwei solcher Projekte die auch beide bestanden haben Ist mit einem passenden Antrag also zulassungfähig wenn man die Vorgaben wie zb Schutzbedarf oder Datenschutz betrachtet und den kaufmännischen Aspekt einfliessen lässt
  9. Bitte achtet hier auf den Ton ... Das ist leider auch meine Erfahrung. Träger verdienen GELD mit der Ausbildung, viel zu vielen ist der Rest egal. Der Betrieb sollte einen Praktikumsvertrag mit Pflichten durch den Träger bekommen haben ... darauf gilt es einmal hinzuweisen
  10. mal aus AG Sicht: wo wäre der Gerichtsstand im Falle eines Problems ? keine Teilnahme an Meetings, wer macht Lohnabrechnungen nach welchem lokalen Recht ? Ich halte das für eine deutsche Firma für ein Nischenthema. Aber ich sehe, dass einiges im einfachen Remotebereich seit Jahren wieder offshore geht, dann aber die MA in den Firmen des jeweiligen Landes angestellt sind. Aber soweit ich das bei meinen Grosskunden sehe buchen sie einfach eine Firma im Ausland, eine Arbeit eigenen Personals im Ausland macht meines Wissens da niemand
  11. Ich halte das Projekt so für durchführbar. Es ist auch ok wenn es eine Lösung schon gibt und diese hinterfragt wird. 6-8 Stunden für die Auswahl und dann sollte dass passen. Stell bitte mal eine Zeitplanung ein
  12. ich sehe da keine Entscheidung für die ich einen FiSi benötige und rate dringend zu einem neuen Thema Da ist ganz viel ITSE und ITSK drin aber kaum was für nen FiSi
  13. Das ist korrekt. Aber dies auszuloten erfodert juristischen Background. Ohne die Details der Lösung des TE zu kennen ist es eh geraten. Eine eindeutige Abgrenzung zwischen juristischer und natürlicher Person ist in der Praxis eh schwer. Ich als DSB und Ausbilder für Datenschutz frag im Zweifel die Aufsichtsbehörde an, aber angesichts eines „Missbrauchsrisikos“ einer offengelegten Businessadresse mit Personenbezug seh ich das tiefenentspannt. Mehr im Zweifel bitte per PN oder im Ausbilderclub
  14. Weil ein Businesskunde in der Regel keine natürliche Person ist. Bei B2C ist das eindeutig anders
  15. Hm. Also die Übertragung von Kundendaten an einen DL kann durch eine EInwilligung oder eine Notwendigkeit gegeben sein. Wenn das B2B Geschäfte sind sind die Kundendaten KEINE personenbezogenen Daten. Dies nur am Rande. EIne Datenschutzerklärung für ein neues Verfahren ( also möglicherweise Dein Produkt ) regst Du bei einem DSB an ... mehr brauchst Du nicht. Falls Du selbst die Rechtsgrundlagen und das notwendige Kleingedruckte als Datenschutzinfo zaubern kannst gibt das mit Sicherheit Zusatzpunkte beim kundigen Zuhörer pfeif Aber es ist nur Aufgabe des FiSi sich über die Rechtmässigkeit und ggfs die Anforderung einer datenschutzrechtlichen Betrachtung durch einen Profi im Klaren zu sein, keine Sorge
  16. ich darf dafür den Verein zum Erhalt klassischer Computer empfehlen. Ich bin auch gerne bereit, eine gestellte Platte mit einem passenden OS zu versehen
  17. Ne, das ist ein Klauschutz. Wenn das Gerät noch mit einem iCloud Account assoziiert ist muss dieser das auf einem anderen seiner Geräte löschen, dann sollte das gehen. was hat das mit einer Reklamation zu tun ? Wenn Du den Besitznachweis erbringen kannst kann Apple die Assoziation mit dem Gerät lösen. Eine Reklamation ist eine Störung eines Kaufvertrags ... Klauschutz gilt auch für Entwickler .... was GENAU ist das für ein Macbook ? Gib mal den Code auf der Rückseite durch, AXXXX Nochmal drauf rumgedacht. Wenn Du das ONLINE versuchst MUSS das scheitern da es das OS nicht mehr online gibt. Du brauchst ein InstallerImage, DVD oder Stick. Mehr Infos bitte....
  18. Jupp. Ich sehe immer wieder dass hier Azubis meinen Erfahrung durch KI zu ersetzen und dass bei Expertenwissen. Das kann nicht klappen und die Ergebnisse der KI, die geraten sind, werden nicht als solche markiert. das ist das nächste. Aber eben nicht als solcher markiert Geile Formulierung, der ich mich vollumfänglich anschliesse
  19. Ahhh ... nun geraten wir in die Überwachungsthematik. Wie belegt ? Oder besser gar nicht weiter ausführen. Der CCC ist an dem Thema schon lange dran und eine Diskussion hierzu führt zwangsläufig zu Ausschweifungen Ich halte beides für rhetorische Fragen ... und ich persönlich weigere mich mit KI zu arbeiten wenn ich nicht muss.
  20. Thema für nen ITSK Auch Arbeitsauftrag da keine Entscheidungen ? Das ist ein eigenes, geeignetes Thema wenn man unterschiedliche Betriebssysteme betrachtet ITSE und/oder Fisi Lauter kleine Baustellen und keine so richtig Fisi Ich würde das Monitorung nehmen das liegt an der Doku, nicht am Thema
  21. die Prüfungsordnung sagt dazu: 1. Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse zu analysieren, 2. Digitalisierungsvorhaben unter wirtschaftlicher Betrachtung zu planen, 3. Daten zu erheben, zu kategorisieren und bereitzustellen, 4. Prozessdaten auszuwählen und Entscheidungsoptionen abzuleiten, 5. die Durchführung eines Kundenauftrags zu begleiten, 6. Datenschutz und -sicherheit sicherzustellen und 7. Projektergebnisse kundengerecht darzustellen. Ich sehe den kaufmännischen Ansatz ein wenig kurz. Aber formal könnte das Thema so durchgehen oder mit einer Auflage des PA versehen werden. Der Punkt -6- fehlt, den solltest Du mit erwähnen

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