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charmanta

Moderator
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Alle Beiträge von charmanta

  1. Bitte unterlasst persönliche Beleidigungen, die ich auch noch für grundlos halte! Wir wünschen hier einen freundlichen Umgangston
  2. Das entscheidet die IHK nach BBIG. Ein Limit ist hier nicht definiert Da wäre die Frage ob das Ausbildungsziel überhaupt erreicht werden kann. Dann gehts auch um angesammelte Fehlzeiten und vermittelte Inhalte
  3. Das ist ein schwieriges Thema. Wir wollen und dürfen hier keine Werbung machen und es ist schon passiert, dass eine Negativbewertung eines Trägers zu unangenehmer Post an den Betreiber führte. Bitte antwortet dem TE am liebsten direkt
  4. die Auswahlphase wäre mir zu kurz. Es fehlt der Hinweis auf eine kaufmännische Betrachtung und natürlich der Hinweis auf eine datenschutzrechtliche Betrachtung
  5. charmanta hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    der TE war seit Freitag nicht mehr online. Vlt Urlaub ?
  6. Naja. Du hast ein Dokument angegeben und ich verstehe den obigen Satz so nicht. Auch für interne Projekte kann man sowas machen. Die Amortisation Deines Parts alleine bringt dann nicht viel, aber Du kannst dann ja das komplette Projekt in Bezug auf Amortisation betrachten und nur Deinen Part als Kosten. Du lernst Kaufmann. Da gehören kfm Betrachtungen nun mal mit zur Pflicht Aber Du kannst darstellen welche Kosten durch Deinen Part entsteht ?
  7. ist die Amortisationsrechung im Antrag genannt worden ?
  8. bitte beruhigt Euch wieder bevor das hier eskaliert.
  9. Nein ... das ist ein amtliches Dokument. Nein. Das ist kein Titel, das ist ein Ausbildungsabschluß. Wenn Du nicht nirgends angibst weiss niemand davon Das klingt alles irgendwie nicht nachvollziehbar und wirr, sorry
  10. Du nutzt den Abschluss einfach nicht und gut ists
  11. Das ist bitte als Hinweis zu verstehen das nicht zu versuchen. Das sehen wir als Prüfer leider häufiger als erwartet. Nicht persönlich nehmen bitte
  12. Komisch. Weil ein ITSE eben keine Installation auflegen darf, nur Unterverteilungen. Die mir bekannten ITSEs sind Außendienstler und installieren Komponenten und tauschen Systeme aus. Damit ist nach meiner Erfahrung auch der FISI gestorben. Ich bin auch nicht sicher, ob man überhaupt eine zweite Ausbildung in derselben Ausprägung machen darf. Wenn Du Fisi machen willst bewirb Dich mit dem ITSE Schein, das sollte reichen wenn es aktuell überhaupt Stellen gibt. Meiner Meinung nach ist der IT Markt im Moment in Eimer, da niemand Geld ausgibt und alle warten
  13. wenn Du Ausbilden sollst brauchst Du die den Azubis übergebene sachliche und zeitliche Gliederung. Dann weisst Du was Du wann ausbilden (lassen) sollst. Dann empfehle ich die Umsetzungshilfe des DIHK. Danach kannst Du dann bestimmen, was Dir an Doku und Methoden fehlen könnte
  14. ... woher soll die wissen was hier das Problem ist ? Das ist ein ITKSM Projekt. Hier sollte der Grossteil die Betrachtung von drei Alternativen und eine Entscheidungsempfehlung für eine der Ansätze enthalten sein. Was ich sehe sind 20+ Stunden für das Aufnehmen der Wünsche, das ist das Problem Pflichten- oder Lastenheft Marktsondierung Vorschlag und qualitative Betrachtung von drei Ansätzen DAS ist der Hauptteil der Arbeit. Das ist hier wohl Phase 3 und damit viel zu kurz Klar. Du kannst ja durchaus hinterfragen ob es bessere Lösungen gibt.
  15. Seh ich auch so. Der Antrag liegt dem PA eh vor und gehört nicht in den Anhang
  16. der Sophos Support geht nur über einen Distri und der schnarcht. WIr haben das Produkt für unsere Kunden eingestellt und sind auf einen deutschen Hersteller geschwenkt. Fortinet ? Ich hab ein Problem wenn ich für den Zugang an ein VPN einen proprietären Client installieren muss. Finde ich nicht gut Das ist bei ernster IT eigentlich immer so
  17. Das ist ein Irrtum. Hier gilt das BBIG und auch die IHK schreibt: https://www.ihk.de/berlin/ausbildung/infos-fuer-azubis/fuer-azubis/ausbildungsvertrag/ausbildungsnachweis-2282170 Ich würde sagen dass hier wieder mal ein Umschulungsbetrieb ne eigene Suppe kocht. Aber das Gesetz ist ganz klar formuliert
  18. Das ist kein Fisi Thema. Es fehlen völlig kaufmännische Ansätze und Entscheidungen, ebenso Datenschutz. Vergessen und komplett neu machen Ich bin erschüttert. Das ist so offensichtlich Käse
  19. Es gibt IMMER mit jeder Partei ein 4 Augen Gespräch und dann den Schiedsspruch. Oder auch keinen Wenn es aussichtslos erscheint kann auch die Vertragsauflösung festgelegt werden
  20. Ich auch. Ich bin Schlichter 🤘 Dieser Weg ist im BBIG sogar vorgeschrieben
  21. Ich kenne die Sperre nur bei Geld vom Amt wenn ich nicht sofort ne neue Stelle habe. Aber die Kündigung selbst ist ein mögliches Problem nach BBIG: - Seite 13 von 40 -Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de § 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. 2. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Absatz 2 Nummer 2. Die juristische Frage ist ergo ob die geschilderten Verhältnisse als "wichtiger Grund" anzusehen sind. Dafür gibts die IHK und die Schlichtung. IHK DÜ schreibt hierzu Verhaltensbedingte Kündigung der/des Auszubildenden Wenn der Ausbildungsbetrieb gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstößt, können Auszubildende aus verhaltensbedingten Gründen kündigen. Aber auch der Azubi muss das zu missbilligende Verhalten in der Regel zunächst abmahnen. Nur bei schweren Vertragsverstößen kann eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Austausch mit den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK ist sinnvoll. Gründe für eine verhaltensbedingte könnten zum Beispiel sein: schlechte Ausbildung durch den Betrieb Beleidigungen und Schläge sexuelle Übergriffe wiederholt verspätete Zahlung der Ausbildungsvergütung wiederholte Nichtfreistellung zur Berufsschule oder notwendige überbetriebliche Ausbildung wiederholt unerlaubte Überstunden Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz Fehlen eines geeigneten Ausbilders Betrieb wird die Ausbildungsbefugnis entzogen *** Nach den Schilderungen ist es also denkbar dass die Kündigung gar keinen Bestand hat wenn der TE nicht nachweislich den Betrieb abgemahnt hat. Also nochmal: IHK und/oder Schlichtung aktivieren
  22. Schlichtung bei der IHK beantragen mit Dringlichkeit. Dein Wunsch: Aufhebungsvertrag per XXXX wegen für Dich nicht akzeptabler Ausbildung. Vor einem Rechtsstreit schreibt BBIG die Schlichtung voraus und die kann zum gewünschtem Ergebnis führen. Sofort Antrag an die IHK und dann soll der AG sagen was er will. Der Schlichterspruch entscheidet .... danach steht der Rechtsweg frei
  23. es ist nicht unüblich dass bei der Themenbearbeitung eine unerwartete Lösung gefunden wird. Frage ist nur, welche Entscheidungen Du bei SaaS noch treffen wirst ? Ich persönlich könnte damit leben dass Du bei der Auswahl den Fokus auf die Lösung legst und dann begründest wieso Du SaaS nimmst. Aber die genannten Themen, die dann wegfallen, könnten die Würze des Projekts sein. Im Zweifel so durchführen wie ursprünglich geplant und dann im Fazit sagen dass Ihr Euch final für SaaS entschieden habt. Das wäre Nummer Sicher

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