Also zum Einen lässt das vermuten, dass die Ware schon vor dem Kauf einen Mängel aufwies. Von daher ist der Verkäufer in der Nachweispflicht.
Soweit ich weiß hat er nun die Möglichkeit, die Fehler zu beseitigen oder dir ein neues Produkt zu liefern.
Das gilt jetzt mal generell, ohne das mit dem Rückgaberecht.
Zum Anderen hast du theoretisch ein Umtauschrecht von 2 Wochen.
Das gilt aber z.b. auch nicht, wenn du einen Roller beim Real kaufst.
Wie es bei Möbeln ist, weiß ich nicht genau.
Zumindest bei meiner Couch hätte ich kein Rückgaberecht, da dies ja eine Kundenanfertigung ist, da man sich ja die farbe raus sucht und die dann produziert wird.
Was du jetzt für eine Couch hast, weiß ich nicht.
Ich würde mir nochmal die AGB des Verkäufers durchlesen, was dort dazu drin steht.