<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Uli Luethen:
Hi Webentwickler,
es steht explizit nirgendwo, aber es gilt bundesweit, weil in IHK-Pruefungen eine Einzelleistung begutachtet werden muss. Kollektivbenotungen sieht das Bundesbildungsgesetz nun einmal nicht vor.
Wenn eine Einzelleistung in einer Gemeinschaftsarbeit ersichtlich ist, spricht ja auch nichts dagegen. Wie weit ein PA hierbei geht, liegt in seinem Ermessensspielraum, insofern ist es dann doch wieder ein wenig regionalspezifisch.
viele Gruesse
Uli