Ahoi,
Uli, einerseits hast Du recht. Andererseits möchte ich Dir aber auch widersprechen.
Wenn ein Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden einstellt, dann verpflichtet sich der Betrieb, dass er ausbildet. Der Auszubildende verlässt sich auch darauf. Beide Parteien schliessen einen Vertrag ab, der auch von der zuständigen Handelskammer unterschrieben wird. Wenn der Betrieb nun doch nicht die Voraussetzungen schafft und auch der Ausbildung nicht nachkommt, dann wird er vertragsbrüchig.
Wenn es soweit kommt, dass Auszubildende sich alles selber beibringen, dann brauchen wir keine Lehrbetriebe mehr. Dann meldet man sich halt selber irgendwann zur Prüfung an.
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