Ahoi,
@Polli; Das würde ich nicht so pauschalisieren.
Einen Anspruch auf Sozialhilfe habe Auszubildene, die keinen Anspruch auf BAB haben, weil sie nicht bei den Eltern wohnen, über 18 Jahre alt und ledig sind, keine Kinder zu versorgen haben, die Ausbildungstätte aber in angemessener Zeit vom elterlichen Wohnort aus erreichen könnten, oder Auszubildene, die zu Hause leben (§ 40 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG)
@michaelxy; Wohngeld würde ich beantragen. mit dem Wohngeldbescheid gehst Du dann zum Sozialamt und lässt Dich von der GEZ befreien. Mit den beiden Bescheiden gehst Du dann zur Telekom und lässt Dich Telefongrundgebühr befreien. Da musst Du nur den Grundbetrag (ich glaube 8 DM) bezahlen. Und dann gehst Du zu Deiner Krankenkasse und lässt Dir einen Zettel geben, dass Du von der Rezeptgebühr befreit wirst.
Das alles vorausgesetzt, dass Du einen Anspruch auf Wohngeld etc. hast.
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