BORN2BeWildKESSEL:
Auch du hast bestanden. Lasst euch nicht von diesem Beamtendeutsch in die Irre führen.
Dieser oft falsch verstandene Satz in der Prüfungsverordnung ist wie folgt:
Ich nehme diese Aussage mal auseinander und erkläre die Problematik.
Man sollte wissen, dass dieser Satz nur DANN bestand hat, wenn man nicht auf 50% gekommen ist. Daraufhin folgt dann die MINDESTLEISTUNG, die man erbracht haben muss, um zur MEP zugelassen zu werden. Bei mindestens einer vier, wobei die anderen beiden Bereiche nicht schlechter als fünf sein dürfen, ist man zur MEP zugelassen, WENN man durch diese, Gewichtung 1:2, die Punkte so aufbessern kann, dass man bestehen könnte.
Hier nochmal stichpunktartig:
-Man hat bei 50% Gesamtleistung IMMER bestanden (Gewichtung: GH1 40%, GH2 40% und WiSo 20%)
-Die in der Verordnung genannten Fünfer beziehen sich darauf, wenn man insgesamt unter 50% liegt
-Der oben genannte Paragraph der PV tritt NICHT in Kraft, wenn man 50% erreicht hat, auch mit einer oder zwei fünf(en)
Und, das wichtigste:
-Wenn ihr zusammengerechnet aus GH1, GH2 und WiSo mindestens 50% habt, ist eine MEP unzulässig, d.h., die IHK DARF KEINE MEP veranlassen
Also, durchatmen für alle betroffenen Seelen