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  1. und wo gehts nicht...?
  2. wo ist das problem? die 4 schulungen nimmst du noch mit und dann tschüss....! -das nennt man unternehmerisches risiko. damit begründert dein chef ja auch, warum er 5mal mehr verdient als du und firmenwagen fährt und nur auf firmenkosten essen geht... glaubst du, der chef hat solche skrupel, wenn er ein paar leute entlassen muss. mit deinen 21 jahren bist du erste, der fliegt. du hast die komfortable situation, dass du dich ausdem job heraus bewerben kannst. du musst nicht gleich das erst beste angebot annehmen sondern kannst wählen. außerdem hättest du noch einen trumpf im ärmel, wenn du mit deinem chef redest. wenn der dann lapidar sagt, dass du dir was neues suchen musst, kannst du kontern "ok, ich kann am 1.10. bei xy anfangen". zahlen musst du die schulungen nur, wenn ihr das ausgemacht habt. es gibt oft modelle, bei denen der AG fortbildungen bezahlt, unter der prämisse, dass man 2 jahre nicht kündigt. tut man das dann aber doch, so muss man da anteilig etwas zahlen.
  3. ich habs immer geahnt: die guten sammeln sich hier, die bösen woanders.... ich bin so froh, zu den guten zu gehören..... ;-) btw: man muss ja auch mal dampf ablassen, um nicht ständig zu qualmen. man tat das gut. die reinste katharsis.....
  4. Darauf gibt es nur eine Antwort: "Ich fände es eher unpassend, mich jeden Morgen unmotiviert zur Arbeit zu quälen und nicht 100% Leistung zu bringen, aber 100% meines Lohnes zu empfangen..." DAS soll der neue AG erst mal kontern..... ;-)
  5. google mal nach dem arbeitszeugnisgenerator. dort findest du die einschlägigen floskeln. beim arbeitszeugnis gilt: alles, was NICHT geschrieben ist wird als fehlend wahrgenommen und entsprechend bewertet.... ansonsten kannst du ein paar doppöungen rausnehmen. vielwe sätze sagen einfach nicht anderes, als der satz zuvor.
  6. naja, du musst ja auch vielleicht mal ein defektes bauteil wechseln oder ein anderes einbauen. da müsstest du immer erst jemanden holen, der das macht. auch wenn du überwiegend programmierst lohnt es sicher, wenn du auch mal "an den strom" darfst.
  7. ich hab ne einschlägige ausbildung für den elektromist und schimpfe mich elektrofachkraftt. dieses modul dauert an der bs eine woche. geht man zur bg oder zu sonst einem anbieter, wird man den schein auch in 3 tagen machen können.
  8. ein pc ist ebenfalls eine solche anlage.... BGV A3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, § 2: Begriffe du darst alles machen, nur nicht den stecker in die hand nehmen.. ;-) im ernst: der lehrgang dauert eine woche, danach bist du unterwiesen person. soetwas sollte dich nicht abhalten. der neue AG bezahl sicher so etwas...
  9. ich hatte früher mal ein add-on für ff, das hieß "linky". möglicherweise konnte das bilder direkt nach dem download konvertieren. Falls linky das nicht kann: "irfanview" kann mehrere bilder auf einen streich konvertieren und umbenennen - ist aber leider kein ff-addon
  10. "... die aufgabe klang spannend, ich wollte etwas komplett neues ausprobieren, aber das consulting liegt mir nicht. ich bin doch mehr der admintyp...."
  11. hast du, nachdem du nun zugang zum system hast, mal das passwort in windows selbst gesetzt - auch als admin mal das userpw zurückgesetzt?
  12. wir haben hier in berlin zwar viele parks, aber die "verantwortungsbewußten hundehalter" lassen ihre köter da hin ****en. ich weiß nicht, was ich lieber habe. die hunde******e auf den gehwegen wird wenigstens von diesen hunde******e-staubsaugern ab und an weggemacht. meinen kleinen lasse ich in den kleinen parks nur ungern toben. Spielpläte ebenfalls. da muss man aufpassen, dass die kinder nicht an den bierflaschen nuckeln, die irgendwelche penner da hingeschmissen haben. deshalb habe ich für tobende kinder in der ubahn verständnis.
  13. naja, bringen wirds schon was. jetzt bist du facharbeiter, danach bachelor, also akademiker. mir persönlich würde sich nicht so sehr die frage stellen, OB ich studiere, sondern WIE. also neben dem job in 4,5 jahren ohne freizeit oder in 3 jahren ohne job mit freizeit und studentenleben....
  14. da fällt mir noch so ne spezies ein, die mir tierisch auf den senkel geht: man steht in der schlange an seiner lieblingseisdiele und wartet wie alle anderen darauf, dass man an der reihe ist und bestellen kann. da hat man ca. 10 min. gewartet und freut sich, dass der vordermann gefragt wird, was er den möchte und dieser idiot fängt dann erst an zu überlegen: hmmmm, mal sehen, eine kugel schoko - .... ach nee, doch ieber erdbeer.... AAAAAARRRRRGGGGGHHHHHHHHHHHH!!!!!! den letzten hab ich mit einem entsprechenden hinweis sanft zur seite gestoßen und hab der verdutzten verkäuferin meine in den letzten 10 min sorgsam aufs wesentliche reduzierte bestellung mitgeteilt. man hat der blöd aus der wäsche geschaut. von den anderen hinter mir hab ich nur zustimmung gehört. ja, chickie, ich weiß, der arme, gedankenverlorene eisfreund....
  15. wenn in pusemuckel eine person gedankenverloren an bahnhof rumsteht interessiert es keinen - falls es überhaupt bemerkt wird.... muss das aber in der rushhour morgens zwischen 7:30 und 8:30 sein, wo sich in hamburg oder berlin 20000 menschen durch einen einzigen bahnhof quälen? können die nicht auf arbeit träumen....? und überhaupt die touris. was machen die überhaupt so früh auf der straße...? alle beklagen sich immer, dass sie so früh aufstehen müssen, aber kaum haben sie urlaub und sind in der aufregenden großstadt, da müssen sie uns rechtschaffenden leuten die sitzplätze in der s-bahn wegnehmen und dann noch im weg stehen, um den stadtplan zu studieren..
  16. :beagolisc Crash! sollen wir dich beatmen oder geht es wieder ich stimme dir sowas von zu. bis auf die sache mit den kindern. wenn die nicht gerade mit hunde******ebeschmierten schuhen auf den sitzen rumstehen können die meinetwegen so laut sein, wie sie wollen. es gibt in der stadt viel zu wenig möglichkeiten für kinder sich frei zu entfalten, so dass ich da sehr sehr tolerant und geduldig bin.... aber für all die anderen pappnasen gibts KEINE ENTSCHULDIGUNG!!!!
  17. an allzuviel freizeit dürftest du in diesen 4,5 jahren nicht leiden..... wie stellt sich dein chef das vor? 40 h arbeiten + studieren? oder machst du dann nur 20h?
  18. ich kenn sie auch, diese lemminge.... was mich seit einiger zeit immer mehr nervt sind diese verdammten rollkoffer samt benutzer, die nichts besserers zu tun haben, als direkt nach dem aussteigen aus der s-bahn oder verlassen der rolltreppe anzuhalten, um diesen ******-griff am rolltrolley auszufahren. boahh... und alles staut sich und der trottel hinter mir, der nur in sein doofes itelefon schaut latscht mir zum 3 mal in die hacken - und mault mich dann noch an....... ein weiteres phenomen ist an türen mit mehreren flügel zu beobachten, von denen nur einer geöffnet ist. es bilden sich riesige trauben vor dem einen offenen flügen und KEINER versucht mal, einen weiteren flügel zu öffnen. frei nach thomas hobbes: homo homini ovis.....
  19. jetzt hätte mich doch schon noch mal interessiert, was klotzkopp da wegeditiert hat....
  20. ok, du hast gewonnen. hier ist dein <°////><
  21. wenn der arzt gegen das bdsg verstößt, dann verstößt er gegen das bdsg und wird dementsprechend zur rechenschaft gezogen. geregelt in §43f. warum da das stgb "greifen" soll ist und bleibt ein rätsel. und dann noch $202a?! da steht doch -du hast ihn selbst zitiert- dass man sich zugang zu daten verschaffen muss, und diese daten müssen auch noch besonders gesichert sein. der paragraf kommt direkt nach dem § für das briefgeheimnis. der 202a tritt in kraft, wenn man eine patientenakte klaut oder eine datenbank hackt. solche "dicken" kaliber, nicht, wenn man im aufnahmebogen ungerechtfertigt nach der religion fragt. wo du auch so munter die §§ des bdsg jongliert hast: hast du denn überhaupt geprüft, ob der privat praktizierende arzt überhaupt unter das bdsg fällt? oder ist mit dem in §28 genannten arzt vielleicht nur der amtsarzt oder bundeswehrarzt gemeint....? ums vorweg zu nehmen - er ist eingeschlossen (§§1+2) ja, vollkommen richtig. und wo ist das problem? wo ist die unklarheit? der gesetzgeber sanktioniert, wenn sich jemand auf zugriff auf daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt sind und dabei schutzmechanismen außer kraft setzt. es liegt an den ermittlungsbehörden, dir nachzuweisen, dass du nicht befugt bist - genau so kannst du versuchen nachzuweisen, dass du befugt bist. wie du schon erwähnt hast. es kommt auf die umstände an. wie soll den bitte eine allgemeine rechtsnorm aussehen, die alle möglichen fallkonstellationen benennt?
  22. entschuldigung angenommen. :nett:
  23. dieser kommentar spiegelt das niveau deiner ausführungen zum stgb wider. der "pro" hätte beispiele und quellen für seine behauptungen geliefert.....
  24. und ich dachte schon hier...
  25. Hä? Warum soll er das nicht dürfen sollen? Der Arzt darf seinen Patienten fragen, wo er Schmerzen hat und er darf diese Daten speichern. Aber er darf nicht auf diese gespeicherten Daten zugreifen? Achso, in seiner Praxis darf er und von zuhause über VPN darf er nicht? dieser einwurf ist völliger käse.... also so einen blödsinn liest man ja selten.... wie kommst du denn bitte auf so etwas? hast du jemals ins stgb reingeschaut? btw: wo schaut der profi denn nach?

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