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Maniska

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  1. Das ist ein Risiko, ja. Nur du kannst entscheiden wie groß die Wahrscheinlichkeit auf einen anderen, deutlich besseren Job in den nächsten 12 Monaten ist. Und auch ob - und was - es dir bringt, das Risiko der Arbeitslosigkeit 12 Monate in die Zukunft zu verschieben. Worst Case ist, du stehst in 12 Monaten wieder genau an der selben Stelle, mit relativ wenig nennenswerter Erfahrung aber schon 1 Jahr ausgelernt. Wenn du direkt nach der Ausbildung noch nicht viel kannst ist das normal und wird von den AG mit einkalkuliert. Solltest du bei deinem AG jetzt 12 Monate im Support versauerst kannst du immer noch nichts, hast aber auch keinen Welpenschutz mehr. Wenn das im Endeffekt der einzige wirtschaftlich stabile AG im pendelbaren Umkreis ist und/oder du dort viel lernen kannst... Aktuell sind die Aussichten wirtschaftlich nicht so prall, wie @charmanta schon gesagt hat.
  2. Befristete Verträge können nicht vorzeitig gekündigt werden, außer diese Option ist explizit im Vertrag erwähnt. Hier mehr Infos dazu: "Ist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht vorbehalten worden, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen." Sprich wenn dein Vertrag ohne Kündigungsoption auf 1 Jahr befristet ist, dann hängst du da 1 Jahr drin, egal ob der Traumjob vorbei segelt oder nicht.
  3. Werktag (außer Samstag). Auch Prüfer mögen ihr Wochenende.
  4. Wenn man statt nach Leaks zu suchen beim Drittversuch immer noch nichts dazugelernt hat...
  5. Und genau da fängt das Problem mit den Noise-Cancelling Headsets auch an: Die Leute hören sich selbst auch nicht mehr (richtig) wenn sie im Call sind, reden dadurch deutlich lauter als sie müssten und setzen den Geräuschpegel für alle anderen im Büro noch mal rauf. Hinzu kommt, dass dauerhaft Kopfhörer tragen nun mal nicht für jeden bequem ist, und/oder ANC auch andere Nebenwirkungen haben kann. Zudem, warum sollte ich mir als AN privates Equipment zulegen um die Unzulänglichkeiten (in diesem Fall erhöhte Ablenkung und/oder Lärmbelastung) meines Arbeitsplatzes auszugleichen? Möglicherweise weil der 08/15 AN erst durch das erzwungene "working-From-Home" während Corona festgestellt hat wie stessfrei und zugleich produktiv man sein kann, wenn die ganzen Microablenkungen wegfallen. Davor kannte man es nicht anders und hat sich halt damit arrangiert weil "geht ja nicht anders". Nun hat man aber durch Corona gesehen, dass es sehr wohl auch anders geht. Da haben ganze Firmen dauerhaft von unterschiedlichen Orten aus gearbeitet und es hat trotzdem sehr gut funktioniert.
  6. Da erwarte ich aber auch von meinem AG eine Lösung für diese Arten der Arbeit, sei es Sonderregelungen beim Thema HomeOffice, buchbare Ruhearbeitsplätze oder was auch immer er bieten kann. Immerhin geht es auch zu seine Lasten wenn ich mich nicht konzentrieren kann und damit die Kosten für die von ihm bezahlte Schulung für den Popo waren. Wie gesagt, ich würde meine Azubi für die Dauer des Kurses dann einen Besprechungsraum buchen. Wenn einer doof fragt warum der Azubi eine Woche lang den Meetingraum blockiert eben sagen dass ich möchte dass er störungsfrei an seinem Kurs teilnehmen kann, das an seinem normalen Arbeitsplatz nicht möglich ist weil $hierGründeinfügen und andere valide Optionen - zB Teilnahme von zuhause aus - von HR kategorisch abgelehnt wurden.
  7. Im Regelfall gibt es aber eine Workaround falls man seinen Chip Zuhause vergessen hat, vergessen hat zu stempeln oder die Zeiten anderweitig nicht erfasst wurden (Terminal kaputt/offline). Lass dir von deinem Ausbilder/Chef die Anweisung "Mach den Kurs von zuhause aus" schriftlich als Arbeitsanweisung geben. Ich als Ausbilder würde an der Stelle mit HR in den Ring steigen. Aber so... Raum von HR oder der GF it is. Ich hoffe der Kurs geht nicht nur über einen Tag
  8. Genau das. Entweder bekommst du für die Zeit des Kurses ein Einzelbüro in dem du nicht gestört wirst, oder du reservierst dir für die Dauer des Kurses einen Meetingraum (im Idealfall den Größten/Beliebtesten) und nimmst von dort aus an dem Kurs teil. Wenn einer fragt, kannst du ja angeben, dass dein regulärer Arbeitsplatz für so eine Schulung nicht geeignet ist. Als Ausbilder würde ich das Gespräch mit dem BR suchen und damit argumentieren, dass dieser Kurz als reine Onlienschulung nicht unter "HomeOffice" im klassischen Sinne fällt, sondern vergleichbar ist mit dem RemoteHomeSchooling während Corona. Du bist nicht da, du wärst auch nicht da wenn der Kurs in Präsenz stattfinden würde - genau wie in der Schule. Die Tatsache dass du an diesem Kurs von Zuhause aus teilnimmst wäre an der Stelle eine Einzelfallentscheidung. Mit OK von BR und Ausbilder dann zu HR und klären lassen.
  9. Wahrscheinlich auf das BBiG, § 28 (2) vor der Änderung von 2024. Hier mal schön der Unterschied: https://www.buzer.de/gesetz/3118/al198358-0.htm
  10. Da scheint die Personalabteilung nicht auf dem aktuellsten Stand zu sein: https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/ausbildung/ausbildung-in-zeiten-von-corona/homeoffice-fuer-auszubildende-4766346 Da es eine reine Onlineschulung ist, sprich m.E. nicht viel dagegen, an dieser aus dem HomeOffice heraus teilzunehmen.
  11. Maniska

    Daily Carwyn

  12. I lkie it. Jetzt noch die Schönheitsfehler, zB: einmal vergleichen reicht werden, sind ja zwei Zustände ausbessern, bzw einmal durch die Rechtschreib- und Grammatikprüfung jagen und der PA ist wunschlos glücklich (was den Antrag angeht).
  13. Und damit landet man auch mal schnell in einer Abwärtsspirale: Beim Kunden "ich komm auch krank ins Büro" mit Grippe angesteckt ->direkt mal 2 Wochen AU. Da man aber auf die Stunden kommen muss, kuriert man sich nicht richtig aus, geth zu früh wieder arbeiten -> wieder krank. rinse and repeat Irgendwann mal kommt auch die psychische Belastung der langen Tage mit Überstunden buckeln wenn man gesund ist mit dazu, ggf. auch Geldsorgen weil man den variablen Anteil doch auch zum Leben benötigt...
  14. Maniska

    Toner ausgelaufen

    Dass ich hier mal zu mache.
  15. Warum? Was möchtest du damit bezwecken? Einfach nur schöner aussehen, oder steckt da ein UseCase dahinter der mir nicht klar ist? Ansonsten würde ich das Bild für den lokalen User direkt in meinem Installationsimage hinterlegen. Sind die Geräte Domainjoined? Dann würde ich das über GPO einstellen: Computer Configuration - Policies -Administrative Templates - Control Panel/Personalization - Force a specific default lock screen and logon image Hier einen Pfad auf C:\ aussuchen und das gewünschte Bild hinterlegen - geht per GPO, RemotePS (wenn aktiv), per SoftwareManagement, ... und lässt sich dann sogar bei Bedarf austauschen. Netzwerkpfad würde auch gehen, muss dann aber auch verfügbar sein.

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