Die verschiedenen IHKn haben, was die Kontrolle der Ausbildungsnachweise angeht, verschiedene Ansätze. Die einen sammeln sie zur schriftlichen Prüfung ein, andere sehen generell beim Fachgespräch hinein, wieder andere achten gar nicht oder nur in Stichproben drauf - möglich ist alles...
Wichtig ist aber, dass der Ausbildungsnachweis ein formales Kriterium für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist - im Extremfall kann das sogar bedeuten, dass man wegen einem fehlenden Berichtsheft die Prüfung nicht (fertig-)machen und ein halbes Jahr später nochmal wiederkommen darf.
Normalerweise schreibt die zuständige IHK in eine Handreichung oder in die Einladung zur Prüfung, wann man das Berichtsheft mitbringen soll. Im Zweifelsfall kann man dort auch nochmal nachfragen. Oder aber man geht auf Nummer sicher und hat das Berichtsheft zu beiden Terminen dabei.