Schon richtig, allerdings war es hier "Sofortkauf", da würde ich nicht unbedingt drauf beharren, dass das Auktions-Charakter hat. Gattungskauf kommt hier ebenfalls nicht zu tragen.
Zu dem gewährt die Händlerin auch ein besonderes Widerrufsrecht, da sie es nicht explizit ausweist. Fernab der gesetzlichen Lage. Und an Belehrungen, die man dem Kunden übergibt sollte sie sich ja auch halten, oder?
Zum Thema: Widerruf und Ebay übrigens auch folgender Link, in dem der Passus "Versteigerung" nochmal analysiert wird.
Nö, war nur der Vollständigkeit halber