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McCaffrey

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Alle Inhalte von McCaffrey

  1. Definitiv falsch DSL von der Telekom bietet dir 768 Kbit/s. In KB sind das 96! mfg McCaffrey
  2. Hi, finde ich ziemlich merkwürdig. Hab extra noch mal nachgeschaut und bei mir funktioniert es wunderbar. Sowohl im Netscape als auch im Explorer. :confused: Kann mir nur noch vorstellen dass du den Proxy falsch eingestellt hast.. mfg McCaffrey
  3. Folgendes hab ich von der Gewerkschaft Ver.di zum Thema Abmahnung gefunden: empfehle aber direkt das pdf File unter http://www.verdi-jugend-bayern.de/azubi/abmahnung.pdf Was ist eine Abmahnung? ! Abmahnung ist in der Regel Kündigungsandrohung !  Die Abmahnung ist dann eine Abmahnung, wenn 1.) ein Vorwurf (z. B. Leistungs- oder Verhaltensmängel) und 2.) eine Sanktion (z. B. Kündigung) in der mündlichen (Zeugen) oder schriftlichen Form gegenüber dem Arbeitnehmer oder Azubi vorgebracht oder ausgesprochen wird. (Bei unter 18jährigen ist eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung nur rechtserheblich, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter gegenüber ausgesprochen wurde.)  Die Abmahnungspflicht vor einer verhaltens-/leistungsbedingten Kündigung bei Azubis (§15 Berufsbildungsgesetz) ergibt sich aus der "Erziehungspflicht" gem. § 6 Abs. 1 Ziffer 5 (charakterliche Förderung) Berufsbildungsgesetz.  Abmahnung ist der "Ausdruck der Mißbilligung eines Verhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern das Verhalten nicht geändert wird." (Bundesarbeitsgericht)  Also keine Willenserklärung (wie Kündigung), sondern eine Willensäußerung.  Die Abmahnung hat also Warnfunktion und Androhungsfunktion.  Die Abmahnung muß im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem pflichtwidrigen Verhalten stehen.  Die Abmahnung wie Kündigung unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es ist zu prüfen, ob nicht auch eine Rüge, Ermahnung u.s.w. ausreicht.  Einer unberechtigten Abmahnung sollte wegen späterer arbeitsgerichtlicher Bedeutung immer widersprochen werden.  Der Arbeitnehmer hat bei seiner Abmahnung die gesetzliche Möglichkeit der Stellungnahme sowie Anhörung durch den Arbeitgeber. Dies sollte geschehen, bevor eine Abmahnung zu den Personalakten genommen wird. Dies kann auch in Tarifverträgen (z. B. öffentlicher Dienst) geregelt sein.  Es kann der Arbeitnehmer/Azubi Einsicht in seine Personalakte nehmen und eine Gegendarstellung zur Abmahnung zu den Akten (Personalakten) geben. Enthält eine Abmahnung unrichtige Tatsachen, steht dem Arbeitnehmer/Azubi ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung sowie auf Beseitigung aus der Personalakte zu. Ein berechtigter Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte verfällt nicht! Der Betriebs-/Personalrat und die Jugend- und Azubivertretung können in Anspruch genommen werden. Jedoch besteht bei Abmahnung keine Mitbestimmung des Betriebs-/Personalrates (außer bei Betriebsbußen).  Natürlich kann auch der Arbeitnehmer/Azubi den Arbeitgeber - z. B. bei verspäteter Zahlung der Vergütung - abmahnen. Was ist keine Abmahnung? Keine Abmahnung ist die Ermahnung oder allgemeine Mahnung zur Einhaltung vertraglicher Pflichten. Es fehlt die Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft. Keine Abmahnung sind außerdem ein bloßer Hinweis, eine Aufforderung, eine Rüge, eine Verwarnung oder ein Verweis. Wer darf abmahnen? Abmahnen dürfen nicht nur Kündigungsberechtigte (Dienstvorgesetzte) sondern alle Mitarbeiter bzw. mit Ausbildung befaßten Arbeitnehmer, die berechtigt sind, verbindliche Anweisungen zum Ort/zur Zeit/zur Art und Weise der zur erbringenden Arbeitsleistung bzw. Ausbildungsleistung zu erteilen (Fachvorgesetzte). Welche Bedeutung hat die Abmahnung? Der Abgemahnte soll "verwarnt" und gleichzeitig mit den Konsequenzen im Wiederholungsfall bedroht werden. Die wichtigste Bedeutung hat die Abmahnung durch das Kündigungsrecht. Vor der Aussprache einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages ist in der Regel immer eine oder mehrere Abmahnungen erforderlich. Wiederholt der Abmahnungsempfänger das abgemahnte Verhalten, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Das steht im Zusammenhang damit, dass eine Kündigung der "ultima ratio" als dem letzten Mittel zur Lösung eines Konfliktes zwischen den Arbeits- bzw. Ausbildungsvertragspartnern unterliegt. Es ist also vor Aussprache einer Kündigung regelmäßig zu prüfen, ob und welche milderen Mittel zur Beilegung eines Problems in Betracht kommen (eben z. B. eine Abmahnung). Eine Kündigung wegen Leistungs- oder Verhaltensgründen darf nur erfolgen, wenn genau das bereits abgemahnte Fehlverhalten sich wiederholt. Ein anderer als der abgemahnte Grund berechtigt nicht zur Kündigung. Stellt sich im Kündigungsrechtsstreit heraus, daß eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre, ist eine Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam. So ist also festzuhalten, daß vor einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung aus Leistungs- oder Verhaltensgründen eine Abmahnung auszusprechen ist. Ausnahmsweise keiner Abmahnung bedarf es, wenn sie von vornherein erfolglos erscheinen muß z. B. bei durch Wort und Tat untermauerter Leistungsverweigerung. mfg McCaffrey
  4. Hi, bei Umfeld kannst du einmal in das technische und einmal in das betriebliche Umfeld unterscheiden. Im Projektantrag bin ich damals jedoch nur auf das betriebliche Umfeld eingegangen. D.h. dass du z.B. angeben sollst, wie die Struktur deiner Firma aussieht, oder in welcher Abteilung du arbeitest, oder wie eure Serverlandschaft aussieht, oder welche Netzwerkprotokolle ihr einsetzt.... usw... Wie du siehst fällt vieles unter Umfeld, da ich keine Romane schreiben wollte hab ich dann im Antrag die Firma, meine Abteilung und die Aufgaben meiner Abteilung genannt. Wenn du jetzt natürlich in einem 3 Mann Betrieb arbeitest geht das Schlecht. Dann könntest du z.B. schreiben: "Die Firma XYZ bietet für mittelständische Unternehen IT-Komplettlösungen. Die PRoduktpalette reicht von XY bis Z. Betreut werden zurzeit xx Kunden mit einer Windows 2000 Umgebung" Das ist zwar ziemlich krampfhaft formuliert jetzt, aber vielleicht hilft es dir ja! mfg McCaffrey
  5. Hi @all! Dann oute ich mich hier auch mal als Rot/Gruen Anhänger. Mich freuts deswegen natürlich auch besonders dass Rot Gruen im ZDF um 21:15 Uhr noch die Mehrheit hat. Bin ja mal gespannt wie es denn ausgeht. Hätte aber nie damit gerechnet, dass CDU/CSU stärkste Partei wird :eek: mfg McCaffrey
  6. Hi, Symbole fuer die Netzkomponenten, wie zum Beispiel Router findest du unter anderem bei Cisco. Den genauen Link kann ich dir raussuchen, du findest sie aber auch, wenn du unter www.cisco.com nach Visio und symbols suchst! mfg McCaffrey
  7. Hi, bist du dir sicher? Oder meinst du vielleicht das IT-Kompendium vom Westermann-Verlag??? mfg McCaffrey
  8. Hi, ich denke schon dass du auch mit dem Abbruch nach der 11 Chancen hast, schliesslich hast du ja eine abgeschlossene Schulausbildung. Erwaehene in deiner Bewerbung, dass du dich entschiedenen, anstelle der gymnasialen Oberstufe eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker bei deinem gewaehlten Betrieb (wichtig: keine Standardbewerbung fuer x-Betriebe) anfangen willst und begruende dies.. mfg McCaffrey
  9. Hi, bei vielen Firmen ist es von Vorteil, wenn du schonmal ein kleines Praktikum in einem entsprechenden Betrieb gemacht hast. So kannst du z.B. beim Vorstellungsgespraech darauf verweisen, dass du die typischen Arbeiten schon mal gesehen hast und weisst dass du auch Interesse hast. mfg McCaffrey
  10. Hi, im letzten Jahr war es in Koeln zugelassen. Es gab aber auch IHKen bei denen es nicht zugelassen war und andere, bei denen erst bei der Pruefung gesagt wurde das es zugelassen ist. Tipp von mir: Nimm es einfach mit, aber verlass dich nicht drauf dass du es benutzen darfst. mfg McCaffrey
  11. Sorry, aber das ist hausgemachter Blödsinn Es gibt Prüfungsteil A: Schriftliche Prüfung, setzt sich zusammen aus GH1, GH2 und Wiso und Prüfungsteil B: Projektarneit: Setzt sich zusammen aus 50% Projektdokumentation und 50% Präsentation + Fachgespräch (wird zusammen bewertet) Prüfungsteil A+B/2 = Gesamtnote Wie kommst du bitte auf 10%?????????????? (oh meine Fragezeichentaste klemmt) mfg McCaffrey
  12. Bisher war es bei den Prüfungen so, dass der Personalausweis und die Einladung zur Prüfung mitgebracht und vorgelegt werden mussten. Handys waren komplett verboten, also auch das Mitführen. Diese Angaben stehen aber alle auf der Einladung zur jeweiligen Prüfung bzw. auf den Handreichungen zur Prüfung. Also keine Panik! mfg McCaffrey
  13. hmm, merkwürdig. Als ich es getestet hatte, war meine Client IP nicht zu sehen, den Test hab ich auf www.netzmafia.de gemacht. Werd dann morgen zuhause auch noch mal testen, ob er meine Clientip auch rausgibt.... Komm ich aber wie gesagt erst am Samstag zu. Eine andere Fehlerquelle fällt mir jetzt nicht ein mfg McCaffrey
  14. Hast du denn auch die entsprechenden Einstellungen gemacht? - Ändern der Proxy-adresse im Browser - Freischalten einer eventuell vorhanden Firewall JAP bietet dir natürlich keine Anonymität wenn deine Browser weiterhin eine direkte Verbindung zum Internet oder über den Proxy deines ISP geht. mfg McCaffrey
  15. Hi, also abergläubisch bin ich eigentlich nicht, aber ich glaub schon so an bestimmte Sachen, z.B. an meine Glückszahl.... Sternzeichen und so etwas in der Richtung. Hab aber kein Problem unter einer Leiter durchzugehen (es sei denn der Farbeimer fällt gerade runter ) oder einer schwarzen Katze zu begegnen Aber hey, wenn der FC heute in Ahlen verliert kann es einfach nur daran liegen das heute Freitag der 13te ist :D mfg McCaffrey
  16. @Schledo Hi, die Diskussion kannst du hier nochmal nachverfolgen: http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=27637&highlight=Pr%FCfungsforen mfg McCaffrey
  17. Die meisten Menschen schieben ihre Fehler auf andere anstatt bei sich selbst zu suchen! Dies bekommt man grad zur Prüfungszeit hier immer wieder aufs neue mit, aber eine Einsicht, die ist die glänzende Ausnahme! *kopfschüttel* mfg McCaffrey
  18. Hi Jaraz, also Amazon.de bietet dir schonmal Harry Potter in verschiedenen Sprachen an. Ich kann dir jetzt aber nicht sagen, ob da norwegisch dabei ist, weil ich die "Hyroglyphen" teilweise selbst nicht entziefern kann Schau mal unter diesem Link! http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/feature/-/249310/ref=ed_ec_shop_le_1_5/028-9891014-2342157 und auf dieser Seite findest du ganz unten einen Link zu einem norwegischen Bookstore. Hab ihn mir aber selbst nicht angesehen, weil ich kein norwegisch kann. Die Seite soll es wohl aber auch mit einer englischen Hilfe geben. http://www.sfb441.uni-tuebingen.de/~reimar/buchhandel.html mfg McCaffrey
  19. @perlindianer Dann zeig uns bitte mal, dass das IT-Handbuch von Westermann in Köln nicht zugelassen ist Und wenn du schonmal dabei bist würde ich gerne wissen welche Prüfungsfragen aus den Westermann Büchern stammen. mfg McCaffrey
  20. Mensch du, hättest du nicht schneller posten können, dann hätte ich mir die Tipperei erspart mfg McCaffrey
  21. Hallo Kerstin, für die Größe einer Präsentation gibt es verschiedene Kriterien. Ein wichtiges ist die Anzahl, die Größe und das Format von Grafikdateien. Hast du in dieser Richtung schon Kenntnisse? Ist dir zum Beispiel der Unterschied zwischen einer *.jpg und einer *.bmp Grafik bekannt? Das Programm Winzip müßte dir in Form eine .exe, also einer ausführbaren Datei vorliegen. Diese führst du mit einem Doppelklick aus. Anschließend startet ein Installationsprogramm, das du Schritt für Schritt durchgehen kannst. Am besten fährst du wohl, wenn du die voreinstellungen akzeptierst und immer bestätigst. Nach Abschluss der Installation kannst du z.B. im "Windows Explorer" einen Rechtsklick auf deine Präsentationsdatei machen, worauf hin sich ein kleines Menü öffnet. Aus diesem wählst du einfach "Zu Zip-Archiv hinzufügen" aus. Anschließend kannst du angeben, wie die gepackte Datei heißen soll und wie stark die Daten komprimiert werden sollen. Das dürfte es eigentlich gewesen sein! mfg McCaffrey
  22. @harley Davidson ICh widerufe mein voriges Posting @polli Dieses Zitat versteh ich allerdings auch nicht :confused: mfg McCaffrey
  23. Hi, ich kann dir eigentlich nicht zustimmen, bisher ist ja so, dass jeder seine eigene Ansicht darstellt. Diskutiert wird ja eher wenig, und wegen seiner Meinung ist auch NOCH niemand angegangen wurden. Ich halte es da mit Roger Rabbit: Interessant die verschiedenen`Meinungen zu sehen! mfg McCaffrey
  24. Hallo, Radius und TACACS+ sind Protokolle mit denen Anfragen eines AAA Clients an einen AAA Server gesendet werden. Sie unterscheiden sich folgendermaßen: TACACS+ - TCP: Verbindungsorientiertes Protokoll auf der Transport Schicht (4), verlässlicher Full-Duplex Datenübertragung - Paketverschlüsselung - Unabhängige AAA Architektur Radius - UDP: Verbindungsloses Protokoll auf der Transport Schicht (4), Austausch von Datenpaketen ohne Bestätigung oder garantierter Übermittlung - Verschlüsselt nur Passwörter bis zu 16 Byte - Verbindet Authentifizierung und Autorisierung AAA steht für Authentifizierung, Autorisierung und Accounting, falls das unklar sein sollte. mfg McCaffrey

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