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Th0mKa

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Alle Beiträge von Th0mKa

  1. Th0mKa hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Da davon alle Lohnersatzleistungen, also zzgl. zum Kurzarbeitergeld auch Kranken- und Arbeitslosengeld, betroffen sind kommt damit sicherlich fast jeder mal in Berührung. So elementare Sachen sollte man schon wissen oder sich spätestens bei Bezug informieren.
  2. Th0mKa hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Naja, man sollte schon wissen das Lohnersatzleistungen erst mit der Steuererklärung versteuert werden.
  3. Wenn man denn ganz viel Lust hat käme nach Fälligkeit auch Lohnklage vor dem Arbeitsgericht in Betracht um die 10 Euro einzuklagen, einfach weil man es kann. Geht ohne Anwalt, kostet nur etwas Zeit.
  4. Th0mKa hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das wäre für das Kurzarbeitsmodell gar kein Problem. Die gearbeitete Zeit wird regulär bezahlt und die ausgefallenen Stunden werden von der Arbeitsagentur mit 60/67% vergütet. D. h. wenn du 50% arbeitest hast du zum Schluss etwa 80% deines regulären Nettos. Beste Zeit damals...
  5. Th0mKa hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Du meinst weil andere klauen darf man das auch? Schwaches Argument, findest du nicht? Soll das sowas wie eine Entschuldigung für das Verhalten sein? Der Arbeitnehmer hätte ja auch auf Bezahlung für die real geleistete Arbeit bestehen können, dann hätte er keinen Nachteil erlitten.
  6. Th0mKa hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das ist schlicht Erschleichen von Leistungen und damit strafbar nach § 263 StGB, bei Höchststrafe von 10 Jahren auch kein Kavaliersdelikt.
  7. Same here. Dieses Statement unterstütze ich zu 100%.
  8. Die Überstunden kommen dann wahrscheinlich mit der nächsten Zahlung Ende Mai. Das Arbeitszeugnis steht dir mit Beendigung des Arbeitsverhältnis zu, kann aber je nach Prozess beim AG manchmal etwas dauern. Wenn Anfang Juni nix da ist würde ich je nach Verhältnis eine freundliche Erinnerung bis Mahnung mit Zustellung durch den Gerichtsvollzieher schreiben.
  9. Laß dich nicht veralbern, 65k kannst du sogar im öD bekommen.
  10. Th0mKa hat auf Pitti1988's Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Ich würde auch eher nach einer dritten Option suchen, nach einer Trennung bleibt immer was zurück.
  11. Definitiv richtig, siehe §37 (2) SGB II "Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück."
  12. Das ist nur halb richtig, ALG 2 wird immer rückwirkend ab den 1. des Monats gezahlt in dem der Antrag gestellt wurde.
  13. Du kannst den Firmennamen schon weglassen und durch eine generische Beschreibung wie "Unternehmen im Maschinebau mit 500 Mitarbeitern" ersetzen, daran wird eine Bewerbung nicht scheitern. Ich habe das z. B. bei Headhuntern aus UK so gehandhabt, dort ist die Gefahr das die in der Firma anrufen ja kulturell bedingt durchaus höher.
  14. Wenn man die Arbeitszeit auf eine 28-30h/Woche an 4 Tagen reduzieren kann würde ich da durchaus nachdenken.
  15. Warum glaubst du das das eine kurzfristige Strategie ist?
  16. Naja, erstmal hat die staatlich finanzierte Ausbildung sie befähigt dem Staat nicht bereits jetzt krankheitsbedingt auf der Tasche zu liegen. Es steht doch nirgendwo geschrieben das sie diesen Job ewig macht, vielleicht traut sie sich nach einiger Zeit und Arbeitserfahrung ja mehr zu als im Moment.
  17. Am Ende der Welt investiert man die gesparte Miete häufig in das Auto. Oder in den arbeitsnahen Zweitwohnsitz...
  18. Ja, ich kann auch von 405 EUR + Miete leben, muß ein ALG II Empfänger ja auch. Stellt sich die Frage ob man dafür arbeiten geht. Und genau das macht Wechsel ja auch spannend, auf interessante Positionen kann man sich auch extern bewerben. Überhaupt, warum sollte ich mich auf einen uninteressanten Job bewerben? Du bleibst lieber jahrelang in einer Firma in der Hoffnung das irgendwann einer wegstirbt dessen Posten man erben kann?
  19. Das halte ich für Sozialromantik. Es sind übrigens nicht nur 10 -20% Steigerung, denn entscheidend ist ja die Steigerung des frei verfügbaren Einkommens. Angenommen man verdient 2100 EUR netto und hat Fixkosten von 1500 EUR, macht ein frei verfügbares Einkommen von 600 EUR. Wenn man sein Nettogehalt bei gleichen Fixkosten um 300 EUR erhöhen kann hat man eine Steigerung des wesentlichen Parameters von 50%.
  20. Das kannst du dort sicher auch, allerdings wird dir für das auspacken und anschließen eines PC auch dort niemand 25 EUR/h zahlen.
  21. Nur weil jemand Dr. Ing. ist bekommt er als Kistenschieber keine 100k/Jahr.
  22. Der steigt ja mit der Betriebszugehörigkeit bis auf 30 Tage, wenn man den Job denn wirklich solange machen will.
  23. Natürlich nicht, deswegen ist es ja nur E2. Aber da @DarkerAngel13 das nunmal gerade macht ist "sittenwidrige Bezahlung" schlicht falsch.
  24. Naja, IMAC Services sind mit E2 mMn korrekt eingruppiert.
  25. Bei Lidl an der Kasse gibts mindestens 12.50 EUR, aber ohne die Umstände zu kennen ist es halt schwierig zu beurteilen warum jemand den Job angenommen hat.

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